In 80 Prozent der Fälle stimmen die Erziehungsberechtigten der Maßnahme zu. Nur in 20 Prozent der Fälle muss sich die Kinder- und Jugendhilfe zur Durchsetzung der "Vollen Erziehung" an das Gericht wenden.
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Pflegeeltern, Heime und Wohngemeinschaften
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