Für alle Kinder, die sich in Österreich dauerhaft aufhalten, besteht allgemeine Schulpflicht. Das heißt, dass nicht nur für österreichische Kinder, sondern unabhängig von der Staatsbürgerschaft für alle Kinder, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten, die allgemeine Schulpflicht gilt. Die allgemeine Schulpflicht ist in Österreich in der Bundesverfassung festgeschrieben.
Weitere Informationen dazu
- Allgemeine Schulpflicht auf oesterreich.gv.at .
- Bildungsdirektion Oberösterreich .
- Schulpflichtgesetz 1985 .
- Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz .
Die Verordnungen über die Neufestsetzungen der Schulsprengel der öffentlichen Neuen Mittelschulen im Bezirk Urfahr Umgebung sowie die entsprechenden Pläne sind auf der Amtstafel der BH Urfahr Umgebung (siehe Link unten) abrufbar.

