Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399
E-Mail bh-wl.post@ooe.gv.at • www.bh-wels-land.gv.at

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Tiere, Veterinärmedizin

Die Veterinärmedizin sichert nachhaltig die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere, nimmt die Belange des Tierschutzes wahr und gewährleistet die Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft ("from stable to table"). Die Aufgabe des Veterinärfachdienstes bei den Bezirkshauptmannschaften wird durch die Amtstierärztin/den Amtstierarzt wahrgenommen, und kann vereinfacht durch folgende drei Säulen dargestellt werden:

Grundsätzlich ist jede Bezirkshauptmannschaft mit einer Amtstierärztin oder einem Amtstierarzt besetzt, welche in dienstrechtlichen Angelegenheiten der Bezirkshauptfrau bzw. dem Bezirkshauptmann und in veterinärfachlichen Belangen dem Landeshauptmann (Abteilung Ernährungssicherheit und Veterinärwesen unter der Leitung von Landesveterinärdirektor Dr. Thomas Hain) unterstellt ist.

Der Grundstein zur heutigen Tierseuchenbekämpfung wurde bereits 1909 durch das Tierseuchengesetz (TSG, RGBl. 1909/177 idgF.) gelegt. Dieses Tierseuchengesetz wurde immer wieder an den aktuellen wissenschaftlichen Stand der Veterinärmedizin angepasst. Zusätzlich wurden für einzelne Krankheiten und deren Handhabung bzw. Maßregelung eigene Gesetze geschaffen.

Grundsätzlich ist jede Person, welche mit Tieren betraut ist, bei der Beobachtung von "verdächtigen Symptomen", welche auf das Vorliegen einer anzeigepflichtigen Tierseuche bzw. Krankheit schließen lassen, verpflichtet, über diesen Verdacht beim Bürgermeister bzw. bei der Bezirksverwaltungsbehörde Anzeige zu erstatten.

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund der personellen Situation sind bis auf Weiteres Terminvereinbarungen für Bürgerservice-Anliegen zwingend notwendig.
Für dringende Terminangelegenheiten und Personen ohne Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung bieten wir die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme unter (+43 7242) /618-74 432.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Wels-Land • 4602 Wels • Herrengasse 8
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