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Aktuelle Information zur Geflügelpest

Novellierung der Geflügelpest-VO; Aufhebung der Risikogebiete

Mit In-Kraft-Treten der 4. Novelle der Geflügelpest-VO am 4. Juni 2024 wurden sämtliche Risikogebiete aufgehoben. 

Es gibt daher bezüglich HPAI keine verpflichtenden Maßnahmen mehr für HalterInnen von Geflügel, dennoch ist es aus fachlicher Sicht dringend erforderlich die grundsätzlichen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Das passive Wildvogelmonitoring und damit die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der zuständigen Veterinärbehörde bleiben weiterhin bestehen.

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
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Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund der personellen Situation sind bis auf Weiteres Terminvereinbarungen für Bürgerservice-Anliegen zwingend notwendig.
Für dringende Terminangelegenheiten und Personen ohne Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung bieten wir die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme unter (+43 7242) /618-74 432.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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