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Aktuelle Information zur Geflügelpest

Stand 08.04.2026

 

Nachdem Österreich – wie auch in den vergangenen Jahren – im Herbst und Winter von der Geflügelpest-Fällen bei Wildvögeln wie auch in Geflügelhaltungen betroffen war, hat sich die Situation mit Frühlingsbeginn wieder entspannt. Nach sorgfältiger Risikobewertung können daher die seit 03.11.2025 ausgewiesenen Gebiete mit stark erhöhtem Risiko herabgestuft werden. Seit 04.04.2026 gilt somit das gesamte Bundesgebiet Österreichs als Gebiet mit erhöhtem Risiko für HPAI im Sinne des § 8 Abs. 3 Vogelgesundheitsverordnung (VGV).

Das bedeutet, dass in den bisherigen Gebieten mit stark erhöhtem Risiko die Stallpflicht aufgehoben ist.

Geflügelbestände und Vogelhaltungen sind jedoch weiterhin vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen:  

  • Enten und Gänse sind so von anderen Vögeln getrennt zu halten, dass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist
  • Geflügel wird durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder
  • Die Fütterung und Tränkung muss im Stallinnenbereich oder einem Unterstand erfolgen. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
  • Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu welchem Wildvögel Zugang haben.
  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen

Generell sind in Geflügelhaltungen grundlegende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um den Schutz der Tiere vor Krankheiten sicherzustellen.

Meldepflichten:

Es wird darauf hingewiesen, dass jede Geflügelhaltung beim zuständigen Veterinärdienst zu melden ist! Dies gilt auch für Kleinhaltungen mit weniger als 50 Geflügeltieren!

Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der lokalen Veterinärbehörde zu melden. Geflügelhalter sollten bei folgenden Symptomen an die Aviäre Influenza denken:

  • Massenerkrankung
  • Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
  • Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)
  • Grünlich wässriger Durchfall
  • Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
  • Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich
  • Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
  • Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
  • Mattigkeit
  • Fieber

Im Risikogebiet gelten außerdem besondere Meldepflichten:

  • Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20%
  • Abfall der Eierproduktion um mehr als 5%
  • Erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3% in einer Woche)

Tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln sind ganzjährig bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden und werden nach der Bergung auf den Erreger der Geflügelpest untersucht.

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund der personellen Situation sind bis auf Weiteres Terminvereinbarungen für Bürgerservice-Anliegen zwingend notwendig.
Für dringende Terminangelegenheiten und Personen ohne Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung bieten wir die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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