Novellierung der Geflügelpest-VO; Aufhebung der Risikogebiete
Mit In-Kraft-Treten der 4. Novelle der Geflügelpest-VO am 4. Juni 2024 wurden sämtliche Risikogebiete aufgehoben.
Es gibt daher bezüglich HPAI keine verpflichtenden Maßnahmen mehr für HalterInnen von Geflügel, dennoch ist es aus fachlicher Sicht dringend erforderlich die grundsätzlichen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Das passive Wildvogelmonitoring und damit die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der zuständigen Veterinärbehörde bleiben weiterhin bestehen.
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