Nachdem Österreich (wie auch in den vergangenen Jahren) im Herbst und Winter von Geflügelpest-Fällen bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen betroffen war, hat sich die Situation seit Frühlingsbeginn laufend entspannt. Mit 09.06.2026 hat für das gesamte Bundesgebiet Österreichs das Gebiet mit erhöhtem Risiko für HPAI im Sinne des § 8 Abs. 3 Vogelgesundheitsverordnung (VGV) geendet.
Generell sind in Geflügelhaltungen grundlegende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um den Schutz der Tiere vor Krankheiten sicherzustellen.
Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest (Symptome, die auf Geflügelpest hindeuten könnten) ist bei der lokalen Veterinärbehörde zu melden. Geflügelhalter/innen sollten bei folgenden Symptomen an die Geflügelpest denken:
- Massenerkrankung
- Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
- Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)
- Grünlich wässriger Durchfall
- Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
- Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich
- Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
- Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
- Mattigkeit
- Fieber
Tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel sind ganzjährig bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden und werden nach der Bergung auf den Erreger der Geflügelpest untersucht.
Weiterführende Informationen

