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Aktuelle Information zur Geflügelpest

Stand 20.12.2025

 

Oberösterreich war am 19.11.2025 vom ersten Fall der aviären Influenza in einem Geflügelbetrieb betroffen. Die deshalb eingerichteten Sperrzonen gelten mit 20.12.2025 als aufgehoben. Die Gebiete mit stark erhöhtem Risiko bleiben bestehen.

Oberösterreich war im November vom ersten Fall von HPAI in einer Geflügelhaltung betroffen. In einem Betrieb im Großraum Steyr, auf dem ca. 700 Gänse gehalten wurden, wurde die hochpathogene Form der Geflügelinfluenza (H5N1) bestätigt, nachdem zahlreiche Tiere verendeten. Das noch vorhandenen Geflügel wurde tierschutzgerecht gekeult.

Rund um die betroffene Haltung wurde für mindestens 21 Tage eine Schutz- und mindestens 30 Tage eine Überwachungszone eingerichtet, um ein mögliches Vorkommen auch in anderen Haltungen rasch zu erkennen bzw. eine potenzielle Übertragung zu verhindern. Diese Sperrzonen gelten mit 20.12.2025 als aufgehoben.

In Europa zeigt sich schon seit Herbstbeginn, wie schon in den vergangenen Jahren, ein deutlicher Anstieg in den Ausbruchszahlen sowohl im Wildvogel wie auch in gehaltenem Geflügel. Daher wurde bereits Anfang November vom BMASGPK auf Basis einer Risikoeinschätzung durch die AGES das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Risiko im Sinne des § 8 Abs. 3 Vogelgesundheitsverordnung (VGV) durch Kundmachung in den Amtlichen Verbraucher- und Veterinärnachrichten (AVN_2025_33) ausgewiesen.

Generell sind in Geflügelhaltungen grundlegende Biosicherheitsmaßnahmen zu treffen, um den Schutz der Tiere vor Krankheiten sicherzustellen.

Es wird darauf hingewiesen, dass jede Geflügelhaltung beim zuständigen Veterinärdienst zu melden ist! Dies gilt auch für Kleinhaltungen mit weniger als 50 Geflügeltieren!

Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.

In den Risikogebieten gelten außerdem besondere Meldepflichten:

  • Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20%
  • Abfall der Eierproduktion um mehr als 5%
  • Erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3% in einer Woche)

Bei Symptomen, die auf Geflügelpest hindeuten könnten, ist die lokale Veterinärbehörde zu informieren. Geflügelhalter sollten bei folgenden Symptomen an die Aviäre Influenza denken:

  • Massenerkrankung
  • Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
  • Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)
  • Grünlich wässriger Durchfall
  • Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
  • Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich
  • Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
  • Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
  • Mattigkeit
  • Fieber

 

Tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln sind ganzjährig bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden und werden nach der Bergung auf den Erreger der Geflügelpest untersucht.

 

 

Weiterführende Informationen

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