Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5 • 4240 Freistadt
Telefon (+43 7942) 702-0 • Fax (+43 7942) 702-262 399
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Allgemeine Schulpflicht

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die allgemeine Schulpflicht sowie die Regelungen zum Schulsprengel.

Für alle Kinder, die sich in Österreich dauerhaft aufhalten, besteht allgemeine Schulpflicht. Das heißt, dass nicht nur für österreichische Kinder, sondern unabhängig von der Staatsbürgerschaft für alle Kinder, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten, die allgemeine Schulpflicht gilt. Die allgemeine Schulpflicht ist in Österreich in der Bundesverfassung festgeschrieben.

Weitere Informationen dazu

Schulsprengel

Seit 1. Jänner 2019 ist die Bildungsdirektion für Oberösterreich für die Verfahren zum sprengelfremden Schulbesuch zuständig.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen

  • Amtstafel der BH Freistadt .

    Die Verordnungen über die Neufestsetzungen der Schulsprengel der öffentlichen Neuen Mittelschulen im Bezirk Freistadt sowie die entsprechenden Pläne sind auf der Amtstafel der BH Freistadt (siehe Link unten) abrufbar.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bei konkreten Anliegen ersuchen wir dringend vorab um eine kurze telefonische Kontaktaufnahme, damit eine effiziente Bearbeitung Ihres Anliegens gewährleistet werden kann.

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