Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399
E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at • www.bh-braunau.gv.at

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Gesundheitsschutz

Das Thema Gesundheitsschutz beinhaltet Informationen über meldepflichtige Infektionskrankheiten, Leichenpässe oder die Giftbezugsbewilligung.

Meldepflichtige Infektionskrankheiten:

  • Tuberkulose
    • Medizinische und soziale Betreuung der Tuberkulosepatienten, Organisation und Durchführung der Umgebungsuntersuchung in der Familie, am Arbeitsplatz, in Schulen, etc.
    • präventiv: Durchführung von Routineuntersuchungen nach der Reihenverordnungsuntersuchung
  • meldepflichtige Erkrankungen gem. Epidemie-Gesetz
    • Erhebungen
    • Umgebungs- und Kontrolluntersuchungen
    • Fallweise Umgebungsprophylaxe mittels Impfungen oder Medikamenten
    • Keine anfallenden Kosten

Abgesehen von den oben angeführten Untersuchungen werden vom Sanitätsdienst noch Kontrollen und Sachverständigengutachten in Belangen der Blutsicherheit (Überprüfung Blutspendeeinrichtungen) gemacht. Ebenso werden Untersuchung nach dem Unterbringungsgesetz, Kontrollen nach dem Geschlechtskrankheitsgesetz und AIDS-Gesetz durchgeführt.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Braunau • Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at

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