Meldepflichtige Infektionskrankheiten:
- Tuberkulose
- Medizinische und soziale Betreuung der Tuberkulosepatienten, Organisation und Durchführung der Umgebungsuntersuchung in der Familie, am Arbeitsplatz, in Schulen, etc.
- meldepflichtige Erkrankungen gem. Epidemie-Gesetz
- Erhebungen
- Umgebungs- und Kontrolluntersuchungen
- Fallweise Umgebungsprophylaxe mittels Impfungen oder Medikamenten
- Keine anfallenden Kosten
Leichenpässe
- Gebühren: 122,90 Euro
- Mitzubringen
- Totenbeschauschein
- Antrag des Bestattungsunternehmens (kann auch beim Amt gestellt werden)
Bei Exhumierung ist ein Bescheid der Gemeinde erforderlich.
Abgesehen von den oben angeführten Untersuchungen werden vom Sanitätsdienst noch Kontrollen und Sachverständigengutachten
in Belangen der Bäderhygiene, Blutsicherheit, im Bereich Schulen, des Apothekenwesens, des Bestattungswesens, in Gewerbe- und Wasserrechtsverfahren und dgl. gemacht. Ebenso werden Untersuchung nach dem Unterbringungsgesetz, Kontrollen nach dem Geschlechtskrankheitsgesetz und AIDS-Gesetz sowie Untersuchung im Auftrag von Abteilungen der Bezirkshauptmannschaft, von Landes-, Bundes- und Gemeindeeinrichtungen durchgeführt.