Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399
E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at • www.bh-braunau.gv.at

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Gesundheitsschutz

Das Thema Gesundheitsschutz beinhaltet Informationen über meldepflichtige Infektionskrankheiten, Leichenpässe oder die Giftbezugsbewilligung.

Meldepflichtige Infektionskrankheiten:

  • Tuberkulose
    • Medizinische und soziale Betreuung der Tuberkulosepatienten, Organisation und Durchführung der Umgebungsuntersuchung in der Familie, am Arbeitsplatz, in Schulen, etc.
    • präventiv: Durchführung von Routineuntersuchungen nach der Reihenverordnungsuntersuchung
  • meldepflichtige Erkrankungen gem. Epidemie-Gesetz
    • Erhebungen
    • Umgebungs- und Kontrolluntersuchungen
    • Fallweise Umgebungsprophylaxe mittels Impfungen oder Medikamenten
    • Keine anfallenden Kosten

Abgesehen von den oben angeführten Untersuchungen werden vom Sanitätsdienst noch Kontrollen und Sachverständigengutachten in Belangen der Blutsicherheit (Überprüfung Blutspende-Einrichtungen) gemacht. Ebenso werden Untersuchung nach dem Unterbringungsgesetz, Kontrollen nach dem Geschlechtskrankheitsgesetz und AIDS-Gesetz durchgeführt.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr (Abt. Veterinärdienst am Dienstagnachmittag nur nach telefonischer Vereinbarung)
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Braunau • Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at

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