Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399
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Haftung für Schäden durch Bäume

Wie kann sich ein Baum- oder Waldbesitzer davor schützen?

Herabstürzende Äste oder umstürzende Bäume können zu hohen Sachschäden führen oder sogar Menschenleben gefährden.
Tritt ein Schadensfall ein, kann ein Baumbesitzer unter Umständen für den Schaden haftbar gemacht werden. Dabei gilt die umgekehrte Beweislast, daher der Baumbesitzer muss seine Schuldlosigkeit beweisen.

Rechtsgrundlage:§ 1319 ABGB
Wird durch Einsturz oder Ablösung von Teilen eines Gebäudes oder eines anderen auf einem Grundstück aufgeführten Werkes jemand verletzt oder sonst ein Schaden verursacht, so ist der Besitzer des Gebäudes oder Werkes ("Bäume zählen ebenfalls als "Werke") zum Ersatze verpflichtet, wenn die Ereignung die Folge der mangelhaften Beschaffenheit des Werkes ist und er nicht beweist, dass er alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet habe.

Wenn also ein Schaden durch einen mangelhaften Baum verursacht wird, ist der Baum- oder Waldbesitzer möglicherweise haftbar, wenn er nicht nachweisen kann, dass er alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet hat.

Sind die Schäden auf höhere Gewalt ("z.B. Sturmereignis "Kyrill") zurückzuführen, haftet der Baum- bzw. Waldbesitzer nicht.
 

Weiterführende Informationen

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