Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
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Schülertransportausweis

Auf Antrag hat die Behörde einen Ausweis gemäß § 15 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - Schülertransporte - auszustellen, wenn der Antragsteller für mit Personenkraftwagen betriebene Schülertransporte eine Lenkberechtigung der Klasse B seit mindestens drei Jahren besitzt, sich nicht mehr in der Probezeit befindet und innerhalb der drei der Antragstellung vorangegangenen Jahre Kraftwagen der Gruppe B oder C tatsächlich gelenkt hat oder für mit Personenkraftwagen oder Omnibussen betriebene Schülertransporte eine Lenkberechtigung der Klasse D besitzt.

Voraussetzung für die Ausstellung des Schülertransportausweises

  • der Antragsteller muss seit mindestens drei Jahren im Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B sein
  • darf sich nicht mehr im Probezeitraum befinden
  • darf innerhalb der letzten fünf Jahre nicht wegen schwerer Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften, insbesondere nicht wegen Verstöße gegen Leben, Gesundheit oder Vermögen bestraft worden sein.

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag auf Ausstellung eines Schülertransportausweises
  • Amtsärztliches Gutachten
  • Kopie des Führerscheines

Gebühr:

Bundesabgabe 26,40  Euro

Verwaltungsabgabe 21,80  Euro

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