Der Aufenthaltstitel "Blaue Karte EU" berechtigt Akademiker, die nicht EU/EWR-Bürger sind, zur befristeten Niederlassung und Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber.
Die "Blaue Karte-EU" erleichtert dem Inhaber den Zugang zum Arbeitsmarkt, schafft günstige Bedingungen für die Familienzusammenführung, den Erwerb des Daueraufenthaltsrechts und erleichtert die Mobilität in der EU.
Örtlich zuständig sind die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate des beabsichtigten Wohnsitzes des Fremden. Die Beurteilung über das Vorliegen der Kriterien obliegt dem Arbeitsmarktservice.
Kosten:
- 218,00 Euro
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