Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399
E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at • www.bh-braunau.gv.at

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Zivil- und Katastrophenschutz

 

 

Notruf-Information

Egal, welche Notrufnummer gewählt wird, der Hilferuf muss immer so präzise wie möglich formuliert werden. Je genauer und richtiger die Situationsschilderung, desto gezielter kann Hilfe zum Unfall- bzw. Einsatzort geschickt werden.
Denken Sie dabei an die 6 "W's":

  •       WER ruft an?
  •       WO ist der Unfallort (Adresse, Kilometer etc.)?
  •       WAS ist passiert (Verkehrsunfall, Brand etc.)?
  •       WANN (in etwa Zeitpunkt des Ereignisses)?
  •       WIEVIELE Verletzte gibt es?
  •       WIE ist es

Allgemein

Das Land betreibt seit Juni 2014 das „Krisen- und Katastrophenschutzportal des Landes ", um die Bevölkerung im Einsatzfall über aktuelle Ereignisse und Gefahren informieren zu können!

Eine Katastrophe ist ein Ereignis, das in außergewöhnlichem Umfang Personen- oder Sachschäden verursacht.

Die Katastrophenhilfe umfasst:

  • den Katastrophenschutz, das sind alle Maßnahmen zur Verhütung, Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen
  • den Katastrophenalarm, das ist die Warnung der Bevölkerung und Alarmierung der Einsatzkräfte
  • den Katastropheneinsatz, das sind alle Maßnahmen zur Abwehr unmittelbar bevorstehender bzw. die die Bekämpfung bereits eingetretener Katastrophen und Schadensereignisse

Zivilschutz SMS-Service

Sirenensignale

Sirenensignale für den Zivilschutz- und Katastrophenfall

Am ersten Samstag im Oktober erfolgt in ganz Österreich ein Zivilschutz-Probealarm! Nutzen Sie diesen Tag auch für einen Stresstest und überprüfen Sie Ihre Sicherheitseinrichtungen im Haushalt sowie Ihren Lebensmittel- und Getränkevorrat.

Rechtsgrundlagen


 

Bezirks-Krisenmanagement

Zur Bekämpfung von Schadensereignissen, die über das Gemeindegebiet hinausgehen oder die von der Gemeinde mit eigenen Mitteln nicht mehr bewältigt werden können (sogenannte Katastrophen oder Großschadensereignisse) wird bei der Bezirkshauptmannschaft ein Krisenstab eingerichtet. Die Bezirkshauptfrau/Der Bezirkshauptmann fungiert als Einsatzleiterin/Einsatzleiter, sie/er hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, welche der Vorbereitung und Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung einer Katastrophe dienlich ist. Im Bedarfsfall kann auch das Bundesheer zur Assistenzleistung herangezogen werden.

Gesetzlich geregelt wird diese Zuständigkeit durch das Oö. Katastrophenschutzgesetz des Landes Oberösterreich.

Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben werden moderne EDV-technische Mittel (Katastrophenschutzplan -Datenbank mit objekt- und anlassbezogenen Informationen, CERM - Crisis & Emergency Response Manuel, DORIS - Digitales Oberösterreichisches Raumordnungs Informationssystem) eingesetzt.

Verhaltens- und Vorsorgemaßnahmen

Nähere Informationen zu diesem Thema finden auf der Homepage des Bundesministerium für Inneres  sowie auf der Homepage des Zivilschutzverbandes.

 

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Braunau • Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at

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