Grundverkehrsrecht

(Foto: Hans Kosina)
Gemäß dem Oö. Grundverkehrsgesetz 1994 sind bestimmte Immobilienrechtserwerbe unter Lebenden genehmigungspflichtig. Sie können im Grundbuch nur nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Bezirksgrundverkehrskommission eingetragen werden.
Rechtserwerbe von Todes wegen werden hingegen vom Grundverkehrsgesetz generell nicht erfasst.
Nicht genehmigungspflichtige Rechtserwerbe können durch einfache Erklärung dem Grundbuchsgericht gegenüber verbüchert werden.
Grundverkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken
Für österreichische Staatsangehörige und gleichgestellte EU/EWR-Angehörige sind Eigentumserwerbe (wie Kauf, Tausch oder Schenkung) an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken genehmigungspflichtig.Grundverkehr mit Baugrundstücken
Immobilienrechtserwerbe an Baugrundstücken (Eigentumserwerb, Miete/Pacht oder Fruchtgenuss) sind nur genehmigungspflichtig, wenn sie zu Freizeitwohnsitzzwecken erfolgen und die Immobilie in einem von der Landesregierung verordneten Vorbehaltsgebiet liegt.Ausländergrundverkehr
Rechtserwerbe durch Staatsangehörige von Drittstaaten (nicht EU/EWR Staaten) an Immobilien sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.Oö. Grundverkehrsgesetz 1994 im Überblick
Informationen über "grünen" und "grauen" Grundverkehr.Geschäftsstellen der Grundverkehrsbehörden
Für die Bezirke Linz, Linz-Land und Urfahr-Umgebung ist die Geschäftsstelle beim Amt der Oö. Landesregierung. Für die restlichen Bezirke sind die Geschäftsstellen bei den BHs.Landesgrundverkehrskommission und Bezirksgrundverkehrskommissionen
Informationen über die Landesgrundverkehrskommission (Berufungsbehörde) und die Bezirksgrundverkehrskommission.
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Grundverkehrs-Eingabe (LWLD-LFW/E-10)
Formular für die Bezirke Linz, Linz-Land und Urfahr-Umgebung
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Grundverkehrs-Eingabe (LWLD-LFW/E-10a)
Formular für die übrigen Bezirke
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft

