HPV-Impfung
Vorsorgeimpfung zum Schutz vor Gebärmutterhalskrebs und bösartigen Tumoren
Die Impfung ist ab sofort möglich, Interessierte können sich mit der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach, Sanitätsdienst, (+437289) 88 51-694 55, in Verbindung setzen, um Termine zu vereinbaren und nähere Auskünfte zu erhalten.
Weiterführende Informationen
Termine
März
Mittwoch, 10.03.2021
April
Mittwoch, 14.04.2021
Mai
Mittwoch, 05.05.2021
Mittwoch, 26.05.2021
September
Mittwoch, 22.09.2021
Oktober
Mittwoch, 13.10.2021
jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00
Um einen reibungslosen Ablauf der Beratungstage zu gewährleisten und längere Wartezeiten zu vermeiden ist jeweils eine telefonische Terminvereinbarung notwendig (Tel.Nr.: 07289/8851-69413 bwz. -69415).
Weiters sollten zum Beratungstermin jedenfalls entsprechende Unterlagen (Hofkarte, Katasterauszüge, Pläne/Skizzen bzw. Fotos) mitgenommen werden.
Für allfällige Fragen steht der Fachbereich Naturschutzrecht der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach selbstverständlich gerne telefonisch (Tel.Nr.: 07289/8851-69413) zur Verfügung.
Termine
November 2020:
- Donnerstag, 26.11.2020
Dezember 2020:
- Donnerstag, 17.12.2020
Jänner 2021:
- Donnerstag, 14.01.2021
- Donnerstag, 28.01.2021
Februar 2021:
- Donnerstag, 11.02.2021
- Donnerstag, 25.02.2021
März 2021:
- Donnerstag, 11.03.2021
- Donnerstag, 25.03.2021
April 2021:
- Donnerstag, 08.04.2021
- Donnerstag, 22.04.2021
Mai 2021:
- Donnerstag, 06.05.2021
- Donnerstag, 20.05.2021
- Montag, 31.05.2021
Juni 2021:
- Donnerstag, 17.06.2021
jeweils von 8:15 Uhr bis 12:00 Uhr
Um einen reibungslosen Ablauf der Beratungstage zu gewährleisten und längere Wartezeiten zu vermeiden, ist jeweils eine telefonische Terminvereinbarung notwendig, Telefon (+43 7289) 88 51-694 01.
Dieses für (angehende) Unternehmer/innen gebotene Service soll dazu dienen, im Zusammenhang mit der Errichtung, Änderung und dem Betrieb von gewerblichen Anlagen auftretenden Fragen und Problemen zu klären und eine entsprechende Beratung durchzuführen. Dazu stehen eine Behördenvertreterin/ein Behördenvertreter, der gewerbetechnische Amtssachverständige und eine Vertreterin/ein Vertreter des Arbeitsinspektorates Linz zur Verfügung.
Termine 2021
Beginn jeweils 13:30 Uhr
-
Montag, 18. Jänner 2021
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Montag, 08. März 2021
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Montag, 26. April 2021
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Montag, 31. Mai 2021
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Montag, 05. Juli 2021
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Montag, 13. September 2021
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Montag, 18. Oktober 2021
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Montag, 29. November 2021
Ein Antrag auf grundverkehrsbehördliche Genehmigung muss spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Sitzungstermin bei der Bezirksgrundverkehrskommission Rohrbach einlangen, damit er in dieser Sitzung behandelt werden kann.
Fahrzeug-Überprüfung/Genehmigung
Die Landesprüfstelle führt in ganz Oberösterreich Fahrzeugüberprüfungen und Fahrzeuggenehmigungen durch.
Telefonische Terminvereinbarung unter (+43 732) 7720-13 575 ist unbedingt erforderlich!
Weiterführende Informationen finden Sie beim Amt der Oö. Landesregierung
FSME-Impfaktion
Vom Sanitätsdienst der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach wird eine FSME-Impfaktion in den Gemeinden angeboten.
Die FSME-Auffrischungsimpfung ist alle fünf Jahre erforderlich.
Ausnahme: Nach Abschluss der Grundimmunisierung wird erstmals nach drei Jahren aufgefrischt, bei Personen ab dem 60. Lebensjahr ist die Auffrischung alle drei Jahre durchzuführen.
Impfkosten:
- Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr:
13,70 Euro - Jugendliche im 16. Lebensjahr:
15,70 Euro - Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr:
18,50 Euro - ab dem dritten Kind und bei allen weiteren unversorgten Kindern:
4,00 Euro
Die Impfkosten sind bei der Impfung in bar zu entrichten.
Angehörige aller Kassen erhalten bei der Impfung eine Zahlungsbestätigung und bekommen von ihrer Krankenkasse den jeweiligen Kostenersatz rückerstattet.
FSME-Impfkosten Sonderregelung:
Für Familien mit drei oder mehr unversorgten Kindern gilt folgende Sonderregelung:
Die Kosten der Schutzimpfung werden für das dritte und alle weiteren unversorgten Kinder dann vom Amt der Oö. Landesregierung übernommen, wenn bereits das erste und zweite Kind geimpft wurden. Für die betreffenden Kinder ist bei der Impfung der Betrag von 4,00 Euro bar zu bezahlen. Dieser Betrag wird gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung vom zuständigen Krankenversicherungsträger rückerstattet, somit ist diese Impfung kostenfrei.
Die vorhandenen Impfdokumente sind zur Impfung mitzubringen.
Die Impfung in der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach, Sanitätsdienst, ist nach telefonischer Vereinbarung (+ 43 7289) 88 51-69456 möglich.
Weiterführende Informationen
Die Stillberaterin Gudrun Füreder und die Psychologin Barbara Belenky stehen nach Vereinbarung für Einzelberatung zur Verfügung.
Gudrun Füreder:
Tel.: 0680/2088678; E-Mail: gudrun.fuereder@gmail.com
Barabara Belenky, MA:
Tel.: 0660/7454771; E-Mail: praxis_belenky@outlook.com
Sozialberatungen
Sozialberatungen finden bis 03.04.2020 nur mehr in der BH, nicht mehr in den Gemeinden statt.
Sozialberatungsstelle | Termine |
Aigen-Schlägl im Bezirksaltenheim |
Montag von 13:00 - 16:00 Uhr |
Haslach a.d.M. im Bezirksaltenheim Telefon: (+43 660) 340 952 7 |
jeden ersten und dritten Montag im Monat |
Kleinzell i.M. im Bezirksaltenheim |
jeden zweiten und vierten Montag im Monat jeweils von 14:00 - 15:30 Uhr |
Lembach i.M. im Bezirksaltenheim |
Mittwoch von 12:00 - 14:00 Uhr |
Rohrbach-Berg in der Bezirkshauptmannschaft |
Mo. - Fr. jeweils von 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag von 13:00 - 17:00 Uhr |
Ulrichsberg im Bezirksaltenheim (+43 660) 340 952 6 |
jeden zweiten und vierten Dienstag im Monat jeweils von 16:00 - 17:30Uhr |
In unseren Sozialberatungsstellen bieten wir Ihnen:
- Erste Abklärung des Hilfebedarfes und Beratung über soziale Hilfeleistungen (mobile Altenbetreuung, Altenheime, Hauskrankenpflege, Familienhilfe, betreubares Wohnen und dgl.)
- Überblick über die vielen sozialen Einrichtungen
- Weitervermittlung an fachlich zuständige Stellen
- Zugang zu sozialer Hilfe und Möglichkeit Anträge auf Sozialhilfe einzubringen
- Kompetente und kostenlose Beratung
Weiterführende Informationen