Aufgabe der Beratungsstelle
Wenn der Umgang mit Alkohol zum Problem wird, kann ein Gespräch Klarheit und Orientierung geben.
- vertraulich – kostenlos – auf Wunsch anonym
- Information, Beratung und Betreuung für Betroffene, Angehörige und Interessierte
- Einzel- und Gruppenberatung
- Vermittlung zu Therapieeinrichtungen und Selbsthilfegruppen
Beratungszeiten
- Beratungsstelle Gmunden
4810 Gmunden, Miller-von-Aichholz-Straße 49 (Krankenhaus)
Telefon (+43 664) 600 72-895 54, E-Mail: alkoholberatung@ooe.gv.at
Nach telefonischer Vereinbarung,
Telefonische Erreichbarkeit: Mo, Di, Do, Fr von 8:00 – 12:30 Uhr
- Beratungsstelle Bad Ischl
4820 Bad Ischl, Bahnhofstraße 10 (Bezirkshauptmannschaft Gmunden, Kinder- und Jugendhilfe-Außenstelle Bad Ischl)
Telefon (+43 664) 600 72-895 55, E-Mail: alkoholberatung@ooe.gv.at
Nach telefonischer Vereinbarung,
Telefonische Erreichbarkeit: Mo, Di, Do, Fr von 8:00 – 12:30 Uhr
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Alkohol- Selbsthilfegruppen im Bezirk
Wir vermitteln Kontakte zu folgenden Selbsthilfegruppen:- Selbsthilfegruppen im Landeskrankenhaus Gmunden
- Angehörigengruppe Landeskrankenhaus Gmunden
- Selbsthilfegruppen Gmunden und Bad Ischl
- Alkoholfreier Club Gmunden
- Anonyme Alkoholiker, Altmünster
- Blaues Kreuz, Gmunden
Weiterführende Informationen
Februar 2026
- Mittwoch, 11. Februar 2026
- Mittwoch, 25. Februar 2026
März 2026
- Mittwoch, 11. März 2026
- Mittwoch, 25. März 2026
April 2026
- Mittwoch, 08. April 2026
- Mittwoch, 22. April 2026
Mai 2026
- Mittwoch, 06. Mai 2026
- Mittwoch, 20. Mai 2026
Juni 2026
- Mittwoch, 10. Juni 2026
- Mittwoch, 24. Juni 2026
Um einen reibungslosen Ablauf der Sprechtage zu gewährleisten und längere Wartezeiten für unsere Kunden zu vermeiden, ist jeweils eine telefonische Terminvereinbarung notwendig.
Dieses für (angehende) Unternehmer angebotene Service soll dazu dienen, im Zusammenhang mit der Errichtung, Änderung und dem Betrieb von gewerblichen Anlagen auftretenden Fragen und Probleme zu klären und eine entsprechende Beratung durchzuführen.
Dazu stehen ein Behördenvertreter, ein gewerbetechnischer Amtssachverständiger, allenfalls weitere erforderliche Amtssachverständige sowie ein Vertreter des Arbeitsinspektorates zur Verfügung.
Dabei sollen insbesondere die für geplante Vorhaben erforderlichen, vollständigen Projektsunterlagen (Pläne, Beschreibungen,...) erörtert werden.
Herzlich Willkommen in der Eltern-/Mutterberatung im Bezirk Gmunden!
Die Eltern-/Mutterberatung bietet Ihnen eine umfassende Unterstützung und Beratung von der Schwangerschaft bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes.
Als kostenloses und vertrauliches Beratungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe Gmunden stehen wir Müttern, Vätern und Familien zur Seite. Wir wissen, dass diese Zeit voller Herausforderungen und Fragen sein kann, und genau hier sind wir für sie da. Unser Ziel ist es, Sie in dieser besonderen Phase Ihres Lebens zu begleiten, Ihnen Antworten auf Ihre Fragen zu geben und Ihnen bei unterschiedlichen Situationen zur Seite zu stehen.
Unser gesamtes Angebot erfolgt kostenlos und vertraulich.
Auf Ihren Wunsch
- sprechen wir über alle Themen und Fragen, die sich im Alltag mit Ihrem Kind ergeben
- beraten wir bei Stillen, Pflege, Schlaf und Ernährung
- wiegen und messen wir Ihr Kind
- stehen wir für allgemeine Erziehungsfragen sowie rechtliche Fragen (bspw. Obsorge, Vaterschaft, finanzielle Ansprüche,…) zur Verfügung
- beobachten wir mit Ihnen die Entwicklung Ihres Säuglings oder Kleinkindes
- können bei Anwesenheit eines Arztes oder einer Ärztin medizinische Fragen sowie Fragen zu Impfungen besprochen und Impfungen durchgeführt werden
- tauschen wir uns zur Elternrolle und allen damit verbundenen Herausforderungen aus
Die Eltern- und Mutterberatung bieten wir an zahlreichen Orten im Bezirk an. Genaue Informationen, wo und wann wir mit welchen Fachleuten vor Ort sind, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Auflistung.
- Unser Team setzt sich zusammen aus
- Still- und Ernährungsberaterinnen
- Hebammen
- Ärzt:innen
- Psychologinnen
- Sozialarbeiterinnen
- Schlafberaterin
und ist mit Herz und viel Erfahrung für Sie in den verschiedenen Eltern- und Mutterberatungsstellen da.
Termine im Gerichtsbezirk Gmunden:
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Ort |
Beratungsstelle |
Zeit |
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Altmünster |
Eltern-Kind-Zentrum Marktstraße 30 4813 Altmünster |
jeden 4. Montag im Monat von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr |
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Laakirchen |
Eltern-Kind-Zentrum Laakirchen, Danzermühl 2b 4663 Laakirchen |
jeden 3. Donnerstag im Monat von 13.00 Uhr – 15.00 Uhr |
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Scharnstein |
Einsatzzentrum von Scharnstein (Haupteingang) |
jeden 4. Dienstag im Monat von 14.00 – 15.00 Uhr |
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Vorchdorf |
Musik-Mittelschule Schulstraße 6 4655 Vorchdorf |
jeden 3. Montag im Monat von 14.30 – 16.00 Uhr |
Termine im Gerichtsbezirk Bad Ischl:
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Ort |
Beratungsstelle |
Zeit |
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Ebensee |
Arztpraxis Dr. Singer, Alte Saline 1 4802 Ebensee |
am letzten Donnerstag im Monat von 13.30 - 15.00 Uhr
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Wir stehen Ihnen in folgenden Angelegenheiten zur Verfügung:
- Grundverkehrsrecht
allgemeine Auskünfte - Bezirksgrundverkehrskommission Gmunden
Geschäftsstelle: Bezirkshauptmannschaft Gmunden, Esplanade 10, 4810 Gmunden - Feststellung, ob Rechtsgeschäfte genehmigungspflichtig sind
- Genehmigung von Rechtsgeschäften
Die nächsten Grundverkehrssitzungen - Termine für 2026:
1. Sitzung Donnerstag, 12. Februar 2026
Abgabeschluss Freitag, 23. Jänner 2026
2. Sitzung Donnerstag, 16. April 2026
Abgabeschluss Freitag, 27. März 2026
3. Sitzung Donnerstag, 11. Juni 2026
Abgabeschluss Freitag, 22. Mai 2026
4. Sitzung Donnerstag, 06. August 2026
Abgabeschluss Freitag, 17. Juli 2026
5. Sitzung Donnerstag, 12. November 2026
Abgabeschluss Freitag, 23. Oktober 2026
Es wird angemerkt, dass dies vorläufige Termine sind und etwaige Verschiebungen kurzfristig vorgenommen werden können.
Bitte beachten:
- grundverkehrsbehördliche Anträge, samt vollständigen Urkunden und Beilagen (einzeln gescannt), ausschließlich elektronisch übermitteln an bh-gm.post@ooe.gv.at
- Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt
(WICHTIG: Geb. Datum, Nationalität, Beruf, Detail zur Nutzung bisher und in Zukunft, Besitzverhältnisse (landwirtschaftlicher Grundbesitz samt Nachweis), Rückbehalt,…. - Begründungen zur Veräußerung und zum Erwerb
Bitte aussagekräftig formulieren – ist wesentlich für die Entscheidungsfindung der Kommission - Kaufpreisbekanntgabe im Antrag
bei gemischten Verträgen, in denen nicht ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Wald betroffen sind, sondern auch Bauland (Wohngebiet, Betriebsbaugebiet, Dorfgebiet, deren Erwerb genehmigungsfrei zulässig ist), wird ersucht, einen anteiligen Grünlandpreis (für LN und Wald) im Antrag auszuweisen, da dieser die Grundlage für die Berechnung der Verwaltungsabgabe ist, das sind 5 ‰ des Kaufpreises, mindestens Euro 65,-- und höchstens Euro 650,--
- vollständig ausgefüllt
- Rechtskraftbestätigungen
Diese werden nach Eintritt der Rechtskraft automatisch durch unsere Geschäftsstelle versendet. Es ist nicht notwendig Bescheide vorzulegen.
Weiterführende Informationen
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Grundverkehrs-Eingabe (LWLD-LFW/E-10) Herunterladen .
