Ländliche Entwicklung

Die ländliche Entwicklung ist das Ergebnis vielfältiger und vernetzter Maßnahmen für die Erhaltung und Weiterentwicklung des ländlichen Raumes als funktionsfähiger und zukunftsorientierter Lebensraum.

Der ländliche Raum ist bekanntlich äußerst vielgestaltig in seinen Erscheinungsformen, in seinen sozioökonomischen Strukturen, seinen landwirtschaftlichen Ausprägungen und damit natürlichen Lebensgrundlagen und davon abgeleitet seinen jeweiligen kommunal-, regional- und gesellschaftspolitischen Problemen aber auch Zukunftschancen.

Von den 438 oberösterreichischen Gemeinden fallen nach der Definition des Oö. Landesraumordnungsprogrammes 1998 lediglich 14 nicht in den ländlichen Raum, alle anderen 424 Gemeinden sind dem ländlichen Raum zuzuordnen. Diese 424 Gemeinden des ländlichen Raumes umfassen 96,9 Prozent der Fläche Oberösterreichs und 71 Prozent aller Einwohner Oberösterreichs.

In der ländlichen Entwicklung geht es daher vor allem darum, aufbauend auf den vorhandenen Ressourcen mittels Bündelung und Vernetzung aller sektoralen Wirtschaftsaktivitäten, die Chancen zu erkennen und zukunftsorientierte Lösungen zu erarbeiten.

Neben den Fragen zur Infrastruktur, Wirtschaft, Tourismus, Verkehr, Sicherheit, Bildung, Kultur, Sozialeinrichtungen, Telekommunikationen, Natur- und Umweltschutz kommen ganz besonders dem "Schlüsselsektor" Land- und Forstwirtschaft zentrale Bedeutung zu.

Die Gestaltung und Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union in allen 27 Mitgliedsstaaten stellt damit auch einen besonders bedeutenden Rahmen für die ländliche Entwicklung insgesamt dar. Die Agrarstrukturpolitik für die ländliche Entwicklung wurde in der gemeinsamen Agrarpolitik in den letzten Jahren zunehmend zur zweiten tragenden Säule neben der Agrarmarktpolitik ausgebaut.

Der GAP-Strategieplan ist die Basis für die Gemeinsame Agrarpolitik in Österreich. Er beinhaltet sowohl die Regeln für die 1. Säule wie auch jene für die 2. Säule mit der ländlichen Entwicklung. Der Österreichische GAP-Strategieplan wurde von der EU-Kommission am 13. September 2022 genehmigt. 

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