Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
Telefon (+43 7289) 88 51-0 • Fax (+43 7289) 88 51-26 93 99
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Tierkörperverwertung bzw. -beseitigung

Durch das Tiermaterialiengesetz (TMG, BGBl I 2003/141) wird der Bereich der ablieferungspflichtigen Schlachtnebenprodukte bzw. jener tierischen Produkte, welche nicht oder nicht mehr für den Lebensmittelverkehr geeignet sind sowie die Entsorgung verendeter oder getöteter Tiere geregelt. Auch die Zulassung von Biogasanlagen und Kompostierungsanlagen, in welchen tierische Nebenprodukte oder Speisereste verarbeitet werden sollten, ist im Tiermaterialiengesetz festgelegt. Die in diesem Zusammenhang bedeutendste Einrichtung in Oberösterreich ist die von der AVE betriebene Tierkörperverwertungsanlage in Regau, Bezirk Vöcklabruck.

 

Die Meldung verendeter toter Tiere ist durch den Tierhalter entweder über die Gemeinde (Bürgermeister) oder direkt an die AVE-TKV Regau zu melden. Bei herrenlosen toten Tieren ist für die Entsorgung die Gemeinde zuständig. In manchen Gemeinden gibt es von der AVE-TKV Regau zur Verfügung gestellte Sammelbehälter, in welche gefallene bzw. verendete Tiere und tierische Nebenprodukte eingebracht werden können.

 

In der TKV-Regau werden auch alle Tiere, welche gekeult werden müssen entsprechend entsorgt. Des weiteren werden bei Vorliegen eines Verdachtes auf bestimmte anzeigepflichtige Tierseuchen (Bsp. Rauschbrand-, Milzbrandverdacht) an der TKV Regau amtliche Sektionen durchgeführt. Im Rahmen des TGD können Landwirte bzw. Tierärzte an der TKV Regau zum Zweck der Feststellung der Todesursache und besseren Klärung und Beherrschung von Bestandsproblemen für verendete Nutztiere Sektionen beantragen.


 

Weiterführende Informationen

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