Hausordnung
Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Kundmachungen der Bezirkswahlbehörde Rohrbach
- Bezirkswahlbehörde Rohrbach gem. Oö. Landtagswahlordnung .
- Bezirkswahlbehörde Rohrbach gem. Nationalrats-Wahlordnung 1992 .
Kundmachungen der Anlagenabteilung
- Wassergenossenschaft St. Oswald-Ort; Trink- und Nutzwasserversorgungsanlage; wasserrechtliche Bewilligung - mündliche Verhandlung am Montag, 5. Oktober 2026 .
- Josef Eilmannsberger, 4141 Putzleinsdorf, Abwasseranlage, wasserrechtliche Überprüfung, mündliche Verhandlung am Dienstag, 08. September 2026 .
- Marktgemeinde Putzleinsdorf, Abwasseranlage, Det. 2019 "Bachweg, ...., wasserrechtliche Überprüfung, mündliche Verhandlung am Dienstag 08. September 2026 .
- Marktgemeinde Putzleinsdorf, Abwasseranlage, Erweiterung BA Winkelweg, wasserrechtliche Bewilligung, mündliche Verhandlung am Dienstag 08. September 2026 .
- Kreuzmayr GmbH, 4113 St. Martin i.M.; Erweiterung der Betriebszeiten von 0:00 - 24:00 Uhr; gewerbebehördliche Genehmigung - mündliche Verhandlung, Dienstag, 08. September 2026 .
- Land Oö, L 1527 Hanrieder Straße, Baulos Lämmersdorf; wasserrechtliche Überprüfung - mündliche Verhandlung am Dienstag, 15. September 2026 .
- Scheiblberger Marianne, 4160 Aigen-Schlägl, Nutzwasserversorgung, Wiederverleihung des Wasserbenutzungsrechtes, mündliche Verhandlung am Dienstag, 15. September 2026 .
- Wassergenossenschaft Klaffer-Freundorf, 4163 Klaffer a.H.; Wasserversorgungsanlage; wasserrechtliche Bewilligung - mündliche Verhandlung am Dienstag, 29. September 2026 .
- Wassergenossenschaft Stangl, Trink- und Nutzwasserversorgungsanlage, wasserrechtliche Bewilligung, mündliche Verhandlung am Donnerstag, 01. Oktober 2026 .
Kundmachung gemäß §§ 13, 41 und 42 AVG 1991 und §§ 85 Abs. 3, 86b Bundesabgabenordnung
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach betreffend Festsetzung der Gebühr für Hundemarken .
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Verordnung Änderung der Anonymverfügungen
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 22. August 2018, mit der aufgrund des § 49a Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 - VStG, Tatbestände von Verwaltungsübertretungen bestimmt und die jeweils zu verhängenden Geldstrafen festgesetzt werden.
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Aigen-Schlägl
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Haslach an der Mühl
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Helfenberg
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hofkirchen im Mühlkreis
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Lembach im Mühlkreis
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neufelden
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Niederwaldkirchen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Peilstein im Mühlviertel
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Rohrbach
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Sarleinsbach
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Martin im Mühlkreis
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Peter am Wimberg
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Ulrichsberg
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- Anlage .
Weiterführende Informationen
