Wir möchten als Bezirkshauptmannschaft Rohrbach die elektronische Kommunikation mittels E-Mail mit unseren Kundinnen und Kunden forcieren und künftig als primäres Kommunikationssystem einsetzen. Natürlich soll es weiterhin den persönlichen und telefonischen Kontakt sowie die Übermittlung von Anliegen und Ansuchen in Papierform geben.
Das zeit- und kostensparende Medium der elektronischen Kommunikation soll verstärkt eine Rolle spielen und die Wege zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und uns verkürzen.
Die Angebote unserer Homepage finden Sie unter "Themen" - "Formulare". Diese Kommunikationsschiene ermöglicht Ihnen eine noch einfachere und schnellere Antragsstellung und Erledigung als bisher.
Wenn Sie mit uns elektronisch kommunizieren wollen, verwenden Sie die offizielle Postadresse der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach:
bh-ro.post@ooe.gv.at
Hinweis: Gemäß § 13 AVG können Anbringen auch im Verwaltungsverfahren im elektronischen Weg per E-Mail rechtswirksam eingebracht werden. Eine digitale Signatur ist dazu grundsätzlich nicht erforderlich
Hinweis
Gemäß § 13 AVG können Anbringen (Eingaben) auch im Verwaltungsverfahren im elektronischen Weg per E-Mail rechtswirksam eingebracht werden. Eine digitale Signatur ist dazu grundsätzlich nicht erforderlich.
Für Anbringen (Eingaben), die mittels elektronischer Zustelldienste eingebracht werden, gilt § 33 Abs. 3 AVG, wonach die Tage von der Übergabe an einen elektronischen Zustelldienst zur Übermittlung an die Behörde bis zum Einlangen bei dieser (Postlauf) nicht in die Frist eingerechnet werden. Auf diesem Weg eingebrachte Schriftstücke können daher auch außerhalb der Amtsstunden (siehe § 2) fristwahrend eingebracht werden, auch wenn sie erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingelangt gelten und von uns (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.
Für alle anderen Anbringen (Eingaben), die im Wege des elektronischen Verkehrs eingebracht werden, gilt, dass die Empfangsgeräte auch außerhalb der Amtsstunden (siehe § 2) empfangsbereit sind, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen (Eingaben), die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Dies hat die Wirkung, dass Anbringen (Eingaben) auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich des Amtes gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) gelten und von uns (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden. Anbringen (Eingaben), die nicht über ein elektronisches Zustellsystem (§ 28 Abs. 3 Zustellgesetz) eingebracht werden, können über das Internet nur mittels E-Mail oder Online-Formulare (siehe Absatz 2) eingebracht werden.
Anbringen (Eingaben), die mittels E‑Mail eingebracht werden, sind an die offizielle E‑Mail-Adresse der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach (siehe Absatz 2) oder an eine von der Behörde - im Verfahren bzw. in einer im sachlichen Zusammenhang mit dem Anbringen (der Eingabe) stehenden behördlichen Erledigung - als Kontaktadresse angegebene E-Mail-Adresse einer Abteilung bzw. Aufgabengruppe der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach zu übermitteln. An andere E-Mail-Adressen übermittelte Anbringen (Eingaben) sind hingegen nicht rechtswirksam eingebracht; ihre Bearbeitung ist nicht sichergestellt.
Greylisting: E-Mails von unbekannten Absenderinnen und Absendern werden beim ersten Zustellversuch zurückgewiesen. Der Provider unternimmt automatisch einen weiteren Zustellversuch, der dann sofort akzeptiert wird. Die Dauer bis zu einem weiteren Zustellversuch ist providerabhängig und beträgt meist ca. 10 bis 60 Minuten. Wenn die Absenderin bzw. der Absender eine E‑Mail mit Fehlermeldung „450 4.7.1 you are temporarely rejected - try again later“ erhält, wird vom Provider kein weiterer Zustellversuch unternommen und die E-Mail muss neuerlich von der Absenderin bzw. dem Absender versandt werden.
E-Mails einschließlich Anlagen, die
- für den Empfänger nicht mit vertretbaren Mitteln entschlüsselbar sind (z.B. unbekannter Schlüssel) oder einen Passwortschutz enthalten,
- Computerviren oder andere Funktionen enthalten, die Schäden an Daten oder Programmen herbeiführen oder deren Sicherheit oder Funktionsfähigkeit beeinträchtigten können,
- ausführbare Dateien, Makros oder aktive Inhalte (z.B. VBScript, ActiveX, Java bzw. JavaScript) enthalten,
- für relevante Inhalte Hyperlinks zu Internetadressen oder zu Dateien im Internet (z.B. Registered Mail oder Cloud-Diensten) verwenden,
- die maximale Größe von dreißig Megabyte (inklusive aller Anlagen) überschreiten oder
- als Werbe-, Spam- oder Junkmails eingestuft werden,
gelten nicht als rechtswirksam eingebracht, werden nicht bearbeitet und ge-löscht. Darüber wird die Absenderin bzw. der Absender nicht informiert.
Für Online-Formulare und bei der Verwendung eines elektronischen Zustelldiensts gelten die Abs. 6 Z 1. bis Z 4 sinngemäß. Die zulässige maximale Größe richtet sich nach dem jeweiligen Online-Formular bzw. dem elektronischen Zustelldienst
Für mit E-Mail oder über das Online-Formularservice eingebrachte Anbringen (Eingaben) oder bei Verwendung des elektronischen Zustelldiensten können - sofern technisch möglich - folgende Formate verwendet werden:
Art | Bezeichnung | MIME-Type | Suffix | |
---|---|---|---|---|
Text | ASCII | text/plain | *.TXT, *.TEX | |
(ISO 8859-1) | text/xml | *.XML, *.XSL | ||
Dokument | PDF 1.35 | application/pdf | ||
RTF | application/rtf | *.RTF | ||
MS Office Word |
application/msword |
*.DOC |
||
MS Office Excel |
application/msexcel |
*.XLS |
||
MS Office PowerPoint |
application/mspowerpoint |
*.PPT |
||
MS Visio |
application/x-visio |
*.VSD |
||
OpenDocument Text |
application/vnd.oasis.opendocument.text |
*.odt |
||
OpenDocume nt Presentation |
application/vnd.oasis.opendocument.presentation |
*.odp | ||
OpenDocume nt Spreadsheet |
application/vnd.oasis.opendocument.spreadsheet |
*.ods | ||
OpenDokument Drawing |
application/vnd.oasis.opendocument.graphics |
*.odg | ||
Grafik | GIF | image/gif | *.GIF | |
JPEG | image/jpeg | jpeg jpg jpe | *.JPG *.JPEG *.JPE | |
PCX | image/pcx | *.PCX | ||
BMP | image/bmp | *.BMP | ||
TIFF | image/tiff | *.TIF *.TIFF | ||
PNG | image/png | *.PNG | ||
HTML | HTML 4.0.1 XHTML 1.1 | text/html application/xhtml+xml | *.HTM *.HTML | |
CSS 2 | text/css | *.CSS | ||
Zertifikate | PKCS7 | application/pkcs7 | *.p7c | |
PKCS10 | application/pkcs10 | *.p10 | ||
PKCS12 | application/pkcs-12 | *.P12 | ||
DER, CER CRL PEM | application/x-x509-ca-cert, application/pkix-cert application/pkix-cert application/pkix-crl | *.DER, *.CER *.CRL *.PEM | ||
Komprimierung der zulässigen Formate |
ZIP | application/zip |
*.ZIP
|
Anbringen (Eingaben), die über elektronische Zustelldienste nach den Bestimmungen des 3. Abschnitts des Zustellgesetzes (Elektronische Zustellung) an die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach gerichtet werden, werden in den Elektronischen Rechtsverkehr zugestellt. Die Formatbeschränkungen und der höchstzulässige Umfang des Elektronischen Rechtsverkehrs nach § 5 Abs. 2 Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2006) gelten auch in diesen Fällen. Absätze 3 und 4 bleiben davon unberührt.
Schreiben
an die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach richten Sie bitte an folgende Adresse:
Postadresse: |
Bezirkshauptmannschaft Rohrbach Am Teich 1 4150 Rohrbach-Berg |
Telefonnummer: | (+43 (0) 7289) 8851 -69311 |
Telefaxnummer: | (+43 (0) 7289) 8851 -269399 |
E-Mail-Adresse: | bh-ro.post@ooe.gv.at |
Elektronische Zustellung: |
9110019790616 (ERsB-Ordnungsnummer) an „Bezirkshauptmannschaft Rohrbach“ |
Elektronischer Rechtsverkehr: | Z014133 (ERV-Anschriftcode) |
Haben Sie bereits ein Schreiben von uns erhalten und möchten darauf Bezug nehmen, so können Sie auch die im Briefkopf oder Hinweistext angegebene Dienststellen-Adresse verwenden. Zur leichteren Bearbeitung Ihres Schreibens ersuchen wir Sie, die in unserem Schreiben angeführte Geschäftszahl anzugeben.
Telefon / Fax
Bei Übermittlungen per Telefax verwenden Sie bitte die Telefax-Nummer (+43 7289) 88 51-26 93 99.
Für telefonische Anfragen stehen wir unter der Telefonnummer (+43 7289) 88 51-0 während der Amtsstunden zur Verfügung.
Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten
Gemäß § 13 Abs. 5 letzter Satz AVG und § 85 Abs. 3 BAO werden – jeweils ausgenommen die gesetzlichen Feiertage – folgende Amtsstunden und für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten festgelegt:
Montag |
07:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 17:00 Uhr |
Dienstag |
07:00 bis 17:00 Uhr |
Mittwoch |
07:00 bis 13:00 Uhr |
Donnerstag |
07:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 17:00 Uhr |
Freitag |
07:00 bis 12:30 Uhr |
davon abweichend gilt:
31. Dezember(sofern dieser nicht auf |
07:00 bis 12:00 Uhr |
24. Dezember |
keine Amtsstunden |
Kundenzeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 07:30 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Während dieser Zeiten können Sie uns anrufen oder persönlich zu uns kommen.
Bei telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiten möglich.