Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399
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Information über sinkende Grundwasserstände

In nachstehenden Gebieten bzw. bei den genannten Messtellen wurde der niedrigte, bislang zu diesem Zeitpunkt gemessene Wasserstand unterschritten.
Stand: 14. August 2026

Mit Schreiben vom 12.08.2026 wurde die Bezirkshauptmannschaft Braunau vom Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Wasserwirtschaft, informiert, dass in nachstehenden Gebieten bzw. bei den genannten Messstellen (Name und Nummer) der niedrigste, bislang zu diesem Zeitpunkt jemals gemessene Wasserstand unterschritten wurde:

  • Munderfing Bl 32.2 (324392)
  • Lengau (324483)
  • Braunau (Osternberg (324202)
  • St. Peter (324491)

Gemäß den Prognoseberichten der GeoSphere Austria und den Prognoseinformationen des Hydrographischen Dienstes ist davon auszugehen, dass es auch in der zweiten Augusthälfte tendenziell und über ganz Oberösterreich betrachtet, weiterhin zu warm und zu trocken bleibt.

Somit sind auch weiterhin leicht fallende Grundwasserstände (etwa 5 bis 20 cm in den kommenden Wochen) zu erwarten. Eventuell auftretende Niederschläge in den nächsten beiden Wochen, auch wenn diese zumindest im Bereich des Durchschnitts liegen, bedeuten noch keine Entspannung für die Grundwasserstände.

Die Gruppe Trinkwasser und Abwasser der Abt. Wasserwirtschaft informiert daher, dass auf Grundlage der vorliegenden Messdaten und Prognosen in den genannten Gebieten aus fachlicher Sicht ein (objektiver) Wassermangel im Sinne des Trinkwassersicherungsplans des BMLUK (Übergang Szenario 1 auf Szenario 2) vorliegt.

Als Betreiberin einer öffentlichen Wasserversorgungsanlage werden Sie vorsorglich aufgefordert die Anlagen dahingehend zu überprüfen, dass bei einem weiter sinkenden Grundwasserstand ausreichend Trinkwasser für Kunden zur Verfügung steht.

Sobald durch den sinkenden Grundwasserstand erste Probleme bei der Wasserversorgung auftreten (z.B. Abfall der Spitzenentnahmemenge) möge dies der zuständigen Wasserrechtsbehörde mitgeteilt werden.

Gegenüber den Abnehmern und Abnehmerinnen sind – entsprechend der Möglichkeit der Wasserleitungsordnung – gegebenenfalls Beschränkungen der Wassernutzung anzukündigen und nachfolgend umzusetzen, damit eine Trinkwasserversorgung gesichert bleibt.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr (Abt. Veterinärdienst am Dienstagnachmittag nur nach telefonischer Vereinbarung)
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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