Wer mit Hunden oder Katzen innerhalb der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verreist oder in die Schweiz ein- oder ausreist, hat einige grundlegende Vorgaben einzuhalten:
- Für jedes Tier muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Ein Heimtierausweis kann bei allen in Österreich freiberuflich tätigen Tierärztinnen und Tierärzten ausgestellt werden.
- Jedes Tier muss entweder durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein.
- Es dürfen maximal fünf Tiere pro Person in einem einzelnen Transportmittel mitgeführt werden.
- Das Verbringen von Hunden, Katzen und Frettchen nach Österreich ist nur mit einer gültigen Tollwutimpfung erlaubt. Das Mindestalter der Tiere für eine Tollwutimpfung ist mit zwölf Wochen festgelegt.
- Das heißt, dass Hunde, Katzen und Frettchen, die noch nicht zwölf Wochen alt sind, nicht nach Österreich verbracht werden dürfen!
Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben drohen dem Tierhalter bzw. der Tierhalterin sowie der Person, die das Tier verbracht hat, hohe Kosten für die Quarantäne des betroffenen Tiers und die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens.
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