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Novellierung Waffengesetz 2025

Mit 1. November 2025 traten erste Änderungen des österreichischen Waffengesetzes in Kraft, weitere folgen Mitte 2026. Ziel ist mehr Sicherheit und ein besserer Informationsaustausch zwischen Behörden.

Änderungen ab 1. November 2025

Behördenaustausch:
Waffenbehörden dürfen künftig Stellungsergebnisse des Bundesheeres einsehen, welche in das psychologische Gutachten zur Beurteilung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit miteinfließen.

 

Verlängerte Abkühlphase:
Zwischen Waffenkauf und -erhalt müssen bei Ersterwerb je Waffenkategorie künftig vier Wochen vergehen.

 

Maßnahmen ab Mitte 2026

Strengere Verlässlichkeitsprüfung für Waffenbesitzer

Höhere Anforderungen an psychologische Gutachten
→ inkl. verpflichtendem Gespräch und neuen Testverfahren

Zehnjährige Sperre bei zweimaliger negativer Beurteilung innerhalb eines Jahres

 

Höheres Mindestalter:

Kategorie A & B: von 21 auf 25 Jahre

Kategorie C: von 18 auf 21 Jahre
(Ausnahmen für berufliche Nutzung)

Probephase von fünf Jahren bei erstmaliger Bewilligung

Erweiterte Kontrollbefugnisse im Umfeld von Schulen und Kindergärten

Strengere Regeln für den privaten Waffenverkauf (Überlassung nur mehr über Waffenhändler)

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Bei dringlichen Angelegenheiten sind Termine auch außerhalb der Kundenzeiten möglich!

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