
Quelle: BMDW
Allgemeine Voraussetzungen:
- Besuch einer Registrierungsbehörde zur persönlichen Identitätsfeststellung
 - Amtlicher Lichtbildausweis und Smartphone (z.B. Reisepass oder Personalausweis)
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Registrierung auf der Bezirkshauptmannschaft nur für Bürger/-innen mit österreichischer Staatsbürgerschaft. Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft können die ID-Austria bei den Landespolizeidirektionen beantragen.
 
Technische Voraussetzungen:
- Aktive Mobiltelefonnummer
 - Smartphone mit aktivierter Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) bzw. Gesichts-/Iriserkennung (z.B. Face ID)
 - Internetfähiges Zweitgerät (z.B. Computer, Laptop oder Tablet)
 
Weiterführende Informationen
