Hausordnung
Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
-
Gemeinde Grünburg | wasserrechtliche Verhandlung am 03.06.2025 um 09:00 Uhr
.
Durchführung von Wasserbaumaßnahmen im Oberlauf des Plodergrabens – WLV-Projekt „Plodergraben 2022“
-
Bernegger GmbH, Spital am Pyhrn | wasserrechtliche Verhandlung am 03.06.2025 um 13:30 Uhr
.
Projekt „Hochwasserschutz Lindbichler und Watzl sowie Bamminger und Reiter“ beim
Standort in der Gemeinde Spital am Pyhrn -
Kirchdorfer Fleischwaren GmbH, Kirchdorf an der Krems | gewerbebehördliche und baubehördliche Verhandlung am 20.05.2025 um 14:00 Uhr
.
Verwendungszweckänderung von Räumen im OG im bestehenden Betriebsgebäude
-
Katharina Greimel u. Simon Tisler, Schlierbach | wasserrechtliche Verhandlung am 20.05.2025 um 09:00 Uhr
.
Durchführung von Umbauarbeiten beim bestehenden Gebäude in der Gemeinde Schlierbach im 30-jährlichen Hochwasserabflussbereich der Krems und des Ellersbaches
-
BILLA AG, Kremsmünster | wasserrechtliche Verhandlung am 27.05.2025 um 14:00 Uhr
.
Oberflächenentwässerung bei der BILLA-Filiale in der Marktgemeinde Kremsmünster
-
NEUWOG Bau GmbH, Kirchdorf an der Krems | wasserrechtliche Verhandlung am 27.05.2025 um 09:00 Uhr
.
Oberflächenentwässerung bei der geplanten Wohnhausanlage in der Stadtgemeinde Kirchdorf an der Krems
-
Brigitte u. Franz Kopf, Grünburg | wasserrechtliche Verhandlung am 27.05.2025 um 09:00 Uhr
.
Kleinkläranlage mit Einleitung in den Feuerbach (öff. Wassergut); Gemeinde Grünburg;
-
Andrea u. Josef Bauhofer, Grünburg | wasserrechtliche Verhandlung am 27.05.2025 um 10:30 Uhr
.
Kleinkläranlage mit Einleitung in den Feuerbach (öff. Wassergut); Gemeinde Grünburg
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend den Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung 2025 – Bezirk Kirchdorf) .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf, mit der die Öffnungszeiten und die Notfallbereitschaft der öffentlichen Apotheken in Kirchdorf an der Krems, Kremsmünster, Micheldorf in Oberösterreich, Molln, Pettenbach und Wartberg/Krems festgesetzt. .
-
Kundmachung | Mitglieder der Bezirkswahlbehörde | Landtagswahl, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2021
.
Gemäß § 14 Abs. 5 der Oö. Landtagswahlordnung, LGBl. Nr. 48/1997 i.d.g.F.71 werden die Namen der Mitglieder der Bezirkswahlbehörde Kirchdorf an der Krems für die Wahl des Oö. Landtags, die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 26. September 2021 bekannt gegeben.
- Kundmachung gem. §§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und §§ 85 Abs. 3, 86b Bundesabgabenordnung .
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Festsetzung der Gebühr für Hundemarken .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Grünburg .
-
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Aufhebung und Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule - Musikmittelschule Kirchdorf
.
Aufhebung des gemeinsamen Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule 1 Kirchdorf an der Krems und öffentlichen Neuen Mittelschule 2 Kirchdorf an der Krems
Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule –
Musikmittelschule Kirchdorf - Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Kremsmünster .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Molln .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Pettenbach .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Wartberg an der Krems .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Windischgarsten .
-
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf mit der aufgrund des § 49a Ab. 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 - VStG, Tatbestände von Verwaltungsübertretungen bestimmt und die jeweils zu verhängenden Geldstrafen festgesetzt werden
.
Diese Verordnung tritt mit 01. Oktober 2018 in Kraft
Sonstige Informationen
-
Kraftwerk Steyrdurchbruch - Stauanlage
.
Informationen in Erfüllung der Störfallinformationsverordnung und des Umweltinformationsgesetzes
-
Kraftwerk Klaus - Stauanlage mit Sperrenbauwerk
.
Informationen in Erfüllung der Störfallinformationsverordnung und des Umweltinformationsgesetzes
- Straßeninformationen - Straßensperren im Bezirk Kirchdorf.