Hausordnung
Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
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Susanne Lechner, Kremsmünster | wasserrechtliche Verhandlung am 14.11.2024 um 13:00 Uhr
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Erweiterung eines Gebäudes sowie Durchführung von geländegestaltenden Maßnahmen im 30-jährlichen Hochwasserabflussbereich der Krems in der Marktgemeinde Kremsmünster
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Archionic Immobilien GmbH, Wartberg an der Krems | wasserrechtliche Verhandlung am 14.11.2024 um 09:00 Uhr
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Ableitung der anfallenden Hangwässer in die Krems in der Marktgemeinde Wartberg an der Krems
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Edmund Meisinger, Kremsmünster | wasserrechtliche Verhandlung am 12.11.2024 um 13:30 Uhr
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Fischteichanlage in der Marktgemeinde Kremsmünster
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Gutsverwaltung Schloss Steinhaus bei Wels, Kremsmünster | wasserrechtliche Verhandlung am 12.11.2024 um 09:00 Uhr
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Fischteichanlage in der Marktgemeinde Kremsmünster
- Landeslehrer-Personalvertretungswahlen 2024 - 2. Wahlkundmachung .
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Nahwärme Pettenbach GmbH | Pettenbach | gewerbebehördliche Verhandlung | am 31.10.2024 um 13:30 Uhr
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Änderung des Aufstellortes der beiden Ölkessel, Einbau und Betrieb zweier Edelstahlkamine zusätzlich zum bestehenden und genehmigten Biomassekessel
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JELD-WEN Türen GmbH, Spital am Pyhrn | gewerbebehördliche Verhandlung am 28.10.2024 um 09:00 Uhr
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die Errichtung und den Betrieb eines Abbrandprüfofens in der Abbrandhalle
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Bernegger GmbH, Molln | gewerbebehördliche Verhandlung am 31.10.2024 um 09:00 Uhr
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die Errichtung eines Abstellplatzes für LKW/PKW/Baumaschinen und Zwischenlagerung von Baumaterialien - Phase 1
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Wassergenossenschaft Leonstein in der Au, Grünburg | wasserrechtliche Verhandlung am 24.10.2024 um 09:00 Uhr
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Neufassung der Quelle Nord u. Quelle West
- Bescheid vom 26.09.2024, GZ:BHKISanR-2022-669977/5-RAD | § 21 Abs. 3 Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010; Verfall von Arzneiwaren .
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Kundmachung | Mitglieder der Bezirkswahlbehörde | Landtagswahl, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2021
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Gemäß § 14 Abs. 5 der Oö. Landtagswahlordnung, LGBl. Nr. 48/1997 i.d.g.F.71 werden die Namen der Mitglieder der Bezirkswahlbehörde Kirchdorf an der Krems für die Wahl des Oö. Landtags, die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 26. September 2021 bekannt gegeben.
- Kundmachung gem. §§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und §§ 85 Abs. 3, 86b Bundesabgabenordnung .
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend den Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung 2024 – Bezirk Kirchdorf) .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Festsetzung der Gebühr für Hundemarken .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Grünburg .
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Aufhebung und Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule - Musikmittelschule Kirchdorf
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Aufhebung des gemeinsamen Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule 1 Kirchdorf an der Krems und öffentlichen Neuen Mittelschule 2 Kirchdorf an der Krems
Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule –
Musikmittelschule Kirchdorf - Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Kremsmünster .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Molln .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Pettenbach .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Wartberg an der Krems .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Windischgarsten .
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf mit der aufgrund des § 49a Ab. 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 - VStG, Tatbestände von Verwaltungsübertretungen bestimmt und die jeweils zu verhängenden Geldstrafen festgesetzt werden
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Diese Verordnung tritt mit 01. Oktober 2018 in Kraft
Sonstige Informationen
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Kraftwerk Steyrdurchbruch - Stauanlage
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Informationen in Erfüllung der Störfallinformationsverordnung und des Umweltinformationsgesetzes
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Kraftwerk Klaus - Stauanlage mit Sperrenbauwerk
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Informationen in Erfüllung der Störfallinformationsverordnung und des Umweltinformationsgesetzes
- Straßeninformationen - Straßensperren im Bezirk Kirchdorf.