Hausordnung
Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
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Land OÖ, Wartberg an der Krems | wasserrechtliche Verhandlung am 15.05.2025 um 11:00 Uhr
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Generalsanierung der Greimelbachbrücke im Zuge der L554 Schlierbacher Straße in der Marktgemeinde Wartberg an der Krems
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Marktgemeinde Pettenbach | wasserrechtliche Verhandlung am 15.05.2025 um 09:00 Uhr
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Sanierung der Lederaubrücke über die Alm in den Marktgemeinden Pettenbach und Vorchdorf
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Caspar Zeitlinger GmbH, Micheldorf | wasserrechtliche Verhandlung am 13.05.2025 um 14:00 Uhr
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Errichtung einer Wohnanlage in der Marktgemeinde Micheldorf im 30-jährlichen Hochwasserabflussbereich der Krems
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Hannes Gruber, Wartberg an der Krems | wasserrechtliche Verhandlung am 13.05.2025 um 09:00 Uhr
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Geländeanschüttung und -absenkung in der Marktgemeinde Wartberg an der Krems
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Netz OÖ GmbH / Energie AG OÖ; Gemeinde St. Pankraz | wasser- und naturschutzrechtliche Verhandlung am 12.05.2025 um 09:15 Uhr
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Projekt „Umlegungen Gas-Hochdruckleitung HDL038 – ÖBB Ausbau St. Pankraz“;
4 Gerinnequerungen und temporäre Wasserentnahme aus der Teichl und Rückleitung in der Gemeinde St. Pankraz -
Pachner Immo GmbH, Kremsmünster | gewerbebehördliche Verhandlung am 06.05.2025 um 09:00 Uhr
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Erweiterung des Hotelbetriebs durch einen Neubau um 22 Zimmer, Erweiterung der Hauptküche, Neuerrichtung der Kühlräume samt Nebenräume, Einbau eines Lifts, Einbau einer Frühstücksküche mit eingeschränkten Betriebszeiten im EG des
bestehenden Objekts, Neugestaltung der Personalräume, Errichtung eines Radkellers im Bestandskeller, Errichtung einer behindertengerechten WC-Anlage im EG, Errichtung einer Wäscherei im UG des Neubaus, Errichtung von 6 Carportplätzen und 3 Ladesäulen - Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend den Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung 2025 – Bezirk Kirchdorf) .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf, mit der die Öffnungszeiten und die Notfallbereitschaft der öffentlichen Apotheken in Kirchdorf an der Krems, Kremsmünster, Micheldorf in Oberösterreich, Molln, Pettenbach und Wartberg/Krems festgesetzt. .
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Kundmachung | Mitglieder der Bezirkswahlbehörde | Landtagswahl, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2021
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Gemäß § 14 Abs. 5 der Oö. Landtagswahlordnung, LGBl. Nr. 48/1997 i.d.g.F.71 werden die Namen der Mitglieder der Bezirkswahlbehörde Kirchdorf an der Krems für die Wahl des Oö. Landtags, die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 26. September 2021 bekannt gegeben.
- Kundmachung gem. §§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und §§ 85 Abs. 3, 86b Bundesabgabenordnung .
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Festsetzung der Gebühr für Hundemarken .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Grünburg .
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Aufhebung und Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule - Musikmittelschule Kirchdorf
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Aufhebung des gemeinsamen Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule 1 Kirchdorf an der Krems und öffentlichen Neuen Mittelschule 2 Kirchdorf an der Krems
Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule –
Musikmittelschule Kirchdorf - Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Kremsmünster .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Molln .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Pettenbach .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Wartberg an der Krems .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Windischgarsten .
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf mit der aufgrund des § 49a Ab. 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 - VStG, Tatbestände von Verwaltungsübertretungen bestimmt und die jeweils zu verhängenden Geldstrafen festgesetzt werden
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Diese Verordnung tritt mit 01. Oktober 2018 in Kraft
Sonstige Informationen
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Kraftwerk Steyrdurchbruch - Stauanlage
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Informationen in Erfüllung der Störfallinformationsverordnung und des Umweltinformationsgesetzes
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Kraftwerk Klaus - Stauanlage mit Sperrenbauwerk
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Informationen in Erfüllung der Störfallinformationsverordnung und des Umweltinformationsgesetzes
- Straßeninformationen - Straßensperren im Bezirk Kirchdorf.