Hausordnung
Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
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Gemeinde Roßleithen | wasserrechtliche Verhandlung am 10.04.2025 um 13:15 Uhr
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Errichtung von 2 Straßendurchlässen im Zuge des Güterweges Rettenbach II in der Gemeinde Roßleithen
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Marktgemeinde Molln | wasserrechtliche Verhandlung am 10.04.2025 um 09:15 Uhr
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Neuerrichtung der Brücke Garnweid über den Mollnerbach in der Marktgemeinde Molln
- Zustellverfügung | Nicoleta Cretu, geb. am 13.07.1967, in Buhusi, Rumänien .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend den Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung 2025 – Bezirk Kirchdorf) .
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Herbert Finner, Gemeinde Grünburg | wasserrechtliche Verhandlung am 01.04.2025 um 15:15 Uhr
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Kleinkläranlage mit Einleitung in ein unbenanntes Gerinne (Zubringer zum Hofschacherbach)
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Maria Veronika Klinser, Gemeinde Rosenau am Hengstpaß | wasserrechtliche Verhandlung am 01.04.2025 um 13:15 Uhr
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Kleinkläranlage mit Einleitung in den Höllgrabenbach (öff. Wassergut)
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Jürgen Gösweiner; Silvia u. Manfred Krumenacker, Gemeinde Spital am Pyhrn | wasserrechtliche Verhandlung am 01.04.2025 um 10:30 Uhr
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Kleinkläranlage mit Einleitung in den Goslitzbach (öff. Wassergut)
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Ute u. Siegfried Eggl, Gemeinde Spital am Pyhrn | wasserrechtliche Verhandlung am 01.04.2025 um 09:00 Uhr
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Kleinkläranlage mit Einleitung (Zusickerung) in den Hiaslhaldgraben
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Mag. Gunda Dutzler, Roßleithen | gewerbebehördliche- und baubehördliche Verhandlung am 10.04.2025 um 09:00 Uhr
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Abbruch von Zwischenwänden und Zubau eines Dachgeschossses 4575 Roßleithen, Gleinkersee 2
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Vetropack Austria GmbH, Kremsmünster | wasserrechtliche Verhandlung am 20.03.2025 um 09:00 Uhr
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Errichtung einer Feuerwehr-Wasserentnahmestelle in der Marktgemeinde Kremsmünster im 30-jährlichen Hochwasserabflussbereich der Krems
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf, mit der die Öffnungszeiten und die Notfallbereitschaft der öffentlichen Apotheken in Kirchdorf an der Krems, Kremsmünster, Micheldorf in Oberösterreich, Molln, Pettenbach und Wartberg/Krems festgesetzt. .
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Kundmachung | Mitglieder der Bezirkswahlbehörde | Landtagswahl, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2021
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Gemäß § 14 Abs. 5 der Oö. Landtagswahlordnung, LGBl. Nr. 48/1997 i.d.g.F.71 werden die Namen der Mitglieder der Bezirkswahlbehörde Kirchdorf an der Krems für die Wahl des Oö. Landtags, die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 26. September 2021 bekannt gegeben.
- Kundmachung gem. §§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und §§ 85 Abs. 3, 86b Bundesabgabenordnung .
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Festsetzung der Gebühr für Hundemarken .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Grünburg .
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Aufhebung und Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule - Musikmittelschule Kirchdorf
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Aufhebung des gemeinsamen Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule 1 Kirchdorf an der Krems und öffentlichen Neuen Mittelschule 2 Kirchdorf an der Krems
Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule –
Musikmittelschule Kirchdorf - Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Kremsmünster .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Molln .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Pettenbach .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Wartberg an der Krems .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf betreffend Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Windischgarsten .
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf mit der aufgrund des § 49a Ab. 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 - VStG, Tatbestände von Verwaltungsübertretungen bestimmt und die jeweils zu verhängenden Geldstrafen festgesetzt werden
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Diese Verordnung tritt mit 01. Oktober 2018 in Kraft
Sonstige Informationen
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Kraftwerk Steyrdurchbruch - Stauanlage
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Informationen in Erfüllung der Störfallinformationsverordnung und des Umweltinformationsgesetzes
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Kraftwerk Klaus - Stauanlage mit Sperrenbauwerk
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Informationen in Erfüllung der Störfallinformationsverordnung und des Umweltinformationsgesetzes
- Straßeninformationen - Straßensperren im Bezirk Kirchdorf.