Somit gilt das gesamte Bundesgebiet, also auch ganz Oberösterreich ab 4.4.2026 als Gebiet mit erhöhtem Risiko.
Die Stallpflicht ist damit aufgehoben, die Biosicherheitsmaßnahmen gemäß § 8 Vogelgesundheitsverordnung (VGV) sind weiterhin einzuhalten.
Das bereits im November versandte Merkblatt behält seine Gültigkeit.
Weiterführende Informationen
- Land OÖ: Vogelgrippe - Geflügelpest - Aviäre Influenza – HPAI .
- Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes .
- Information zur Geflügelhaltung in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko .
- Formular zur Haltung von Geflügel und Vögel .
- Kundmachung in den Amtlichen Verbraucher- und Veterinärnachrichten .

