Somit gilt das gesamte Bundesgebiet, also auch ganz Oberösterreich ab 4.4.2026 als Gebiet mit erhöhtem Risiko.
Die Stallpflicht ist damit aufgehoben, die Biosicherheitsmaßnahmen gemäß § 8 Vogelgesundheitsverordnung (VGV) sind weiterhin einzuhalten.
Das bereits im November versandte Merkblatt behält seine Gültigkeit.
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