Aufgrund der aktuellen Geflügelpest-Situation wurden in den Amtlichen Veterinärnachrichten (AVN 2025/39) mit der Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes Gebiete mit erhöhtem bzw. stark erhöhtem Risiko definiert.
In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko gilt die Stallpflicht für Geflügel. Ausnahmen von der Stallpflicht gibt es für Haltungen mit insgesamt weniger als 50 Stück Geflügel sofern die Biosicherheitsmaßnahmen bzw. Auflagen gemäß § 8 Abs. 2 VGV eingehalten werden.
Folgende Gemeinden im Bezirk Braunau wurden als Gebiet mit stark erhöhtem Risiko eingestuft:
- Braunau am Inn
- Eggelsberg
- Franking
- Haigermoos
- Hochburg-Ach
- Lochen am See
- Mining
- Moosdorf
- Neukirchen an der Enknach
- Ostermiething
- Palting
- Perwang am Grabensee
- St. Pantaleon
- St. Peter am Hart
- St. Radegund
- Schwand im Innkreis
- Tarsdorf
- Überackern
Weitere Informationen

