Die Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes, kundgemacht in den AVN. Nr. 2026/10, tritt mit Ablauf des 09. Juni 2026 außer Kraft. Gebiete mit erhöhtem Risiko existieren nicht mehr.
Es gibt daher bezüglich Geflügelpest keine verpflichtenden Maßnahmen mehr für Halterinnen und Halter von Geflügel, dennoch ist es bei der Haltung von Geflügel aus fachlicher Sicht dringend erforderlich die grundlegenden Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Das passive Wildvogelmonitoring und damit die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der zuständigen Veterinärbehörde bleiben weiterhin bestehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel bei der Bezirkshauptmannschaft Braunau zu melden ist.
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