Ab 9. Oktober 2025 tritt die EU-Verordnung „Instant Payments Regulation“ vollständig in Kraft.
Eine wesentliche Neuerung ist die Empfänger-Überprüfung bei SEPA-Überweisungen.
Dabei werden Empfängername und IBAN der Empfänger:in vor der Freigabe einer Überweisung bei der Empfängerbank automatisch überprüft.
Damit ihre Zahlungen an uns auch problemlos klappen, führen Sie als Empfänger bitte exakt folgende Daten an:
Land Oberösterreich
für die Überweisungen an die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen oder die Bezirkshauptmannschaft Eferding
Sozialhilfeverband Grieskirchen
für Zahlungen an den SHV Grieskirchen
Sozialhilfeverband Eferding
für Zahlungen an den SHV Eferding