Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399
E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at • www.bh-grieskirchen.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Bürgerservice der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen

Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen

Das Bürgerservice bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen, damit Sie ihren Behördengang so einfach und unbürokratisch wie möglich erledigen können. Von der Antragstellung bis zur Enderledigung und dem Zahlungsverkehr (bar oder mittels Bankomat- oder Kreditkarte) können Ihre Anliegen in der Bürgerservicestelle abgewickelt werden.

Wir stehen Ihnen zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

 

Montag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Aufgrund der sehr hoher Zahlen an Covid-19-Erkrankungen ersuchen wir weiterhin um vorherige Terminvereinbarung.

Weiterführende Informationen

Viele Reisepässe laufen ab – rechtzeitiges Beantragen spart Zeit

Bevorstehende Urlaubszeit

Vor allem in der Urlaubszeit kommt es immer wieder vor, dass erst kurz vor der Abreise festgestellt wird, dass das Reisedokument abgelaufen ist oder nicht mehr die nötige Gültigkeit aufweist. Bitte werfen Sie einen kurzen Blick auf das Ablaufdatum Ihres Reisepasses – um Schwierigkeiten schon vor Urlaubsantritt zu vermeiden – Informieren Sie sich jetzt schon über die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes, um rechtzeitig einen neuen Reisepass bzw. Personalausweis beantragen zu können.

Für viele Länder bestehen spezielle Einreisebestimmungen: z.B. muss der Reisepass nach Urlaubsrückkehr noch eine gewisse Zeit länger gültig sein, die Beantragung eines E-Visa ist notwendig, für alleinreisende Minderjährige wird eine Bestätigung verlangt, ...usw.

Aktuelle Einreisebestimmungen finden Sie auf der Homepage des Außenministeriums: http://www.bmeia.gv.at

Übrigens benötigt man für jeden Grenzübertritt, auch nach Deutschland (z.B. Passau) ein Reisedokument. Der Führerschein ist kein Reisedokument.

Die Ausstellungsdauer für ein Reisedokument beträgt ca. 5 Arbeitstage. Bei Anträgen die bei einer ermächtigten Gemeinde gestellt werden, muss man mit einer Bearbeitungs- und Produktionszeit von bis zu 3 Wochen rechnen.

 

Hinweis: Digitales Amt - Reisepass Erinnerungsservice

Seit 19.03.2019 steht die App „Digitales Amt“ zum Download zur Verfügung.

Auf der neugeschaffenen Homepage www.oesterreich.gv.at haben Sie Zugriff auf sämtliche nützliche Informationen der öffentlichen Verwaltung, die bisher auf www.help.gv.at zur Verfügung standen. Sie können einzelne Behördenwege elektronisch abwickeln. Als zentrale Anlaufstelle des digitalen Amtsservice werden ständig mehr Leistungen auf dieser App bzw. auf der Homepage angeboten.

Aktuell steht Ihnen ein Reisepass-Erinnerungsservice zur Verfügung. Wenn Sie im Besitz einer Handysignatur sind, sich die App runtergeladen haben, sich registriert haben und sich zum Erinnerungsservice angemeldet haben, werden Sie drei Mal

(6 Monate / 3 Monate / am Tag des Ablaufes) über das Gültigkeitsende Ihres Reisepasses informiert.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Kopien von Reisepässen (z.B. der Familie) in die App zu laden.

Kundenzeiten

 

Montag

 07:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag  07:30 bis 17:00 Uhr
Mittwoch  07:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag  07:30 bis 12:00 Uhr
Freitag  07:30 bis 12:00 Uhr

Am 24. Dezember findet kein Parteienverkehr, am 31. Dezember eingeschränkter Parteienverkehr statt. Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung.

Amtsstunden

Montag  07:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 17:00 Uhr
Dienstag  07:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch  07:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag  07:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 16:30 Uhr
Freitag  07:00 bis 12:30 Uhr

Die Amtskasse wickelt die gesamte Finanzgebarung der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen und des Sozialhilfeverbandes Grieskirchen ab und führt die Buchhaltung.

Bareinzahlungen

Für Bareinzahlungen stehen Ihnen während der Amtsstunden alle Schalter der Amtskasse in der Bürgerservicestelle zur Verfügung.

Bankomat- oder Kreditkarte

Neben Überweisungen können Sie bei uns auch direkt bargeldlos bezahlen:

  • Bankomatkarte
  • Quick-Money
  • EuroCard
  • MasterCard
  • Dinersclub
  • Visa
  • American-Express

Geben Sie bitte bei Überweisungen als Zahlungsgrund immer die Aktenzahl (des Bescheides, der Strafverfügung, eines Schreibens, usw.) sowie Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift an. Nur so ist es uns möglich, Ihre Einzahlung richtig zu verbuchen bzw. bei Unklarheiten nachzufragen.

Wenn Sie nicht unseren Zahlschein verwenden, geben Sie uns bei Zahlungen auf Grund von Organmandaten oder Anonymverfügungen unbedingt die in der Codierzeile – das ist die freie Zeile am unteren Zahlscheinrand – ganz links aufgedruckte 12-stellige Zahl bekannt. Bei Überweisungen über Internet (mittels ELBA usw.) geben Sie diese Zahl bitte in das entsprechende Feld ("Kundendaten") ein.

Bankverbindung der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen

Wenn Sie an die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen überweisen, bedienen Sie sich bitte folgender Bankverbindung:

Kontowortlaut: Land Oberösterreich
Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen
Bankbezeichnung: Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bank AG
Bankleitzahl: 20320
BIC/SWIFT: ASPKAT2L (oder aus Deutschland: ASPKAT2LXXX)
Kontonummer: 121 0000 1193
IBAN: AT57 2032 0121 0000 1193

Bankverbindung des Sozialhilfeverbandes Grieskirchen

Wenn Sie an den Sozialhilfeverband Grieskirchen überweisen, bedienen Sie sich bitte folgender Bankverbindung:

Kontowortlaut: Sozialhilfeverband Grieskirchen
Bankbezeichnung: Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bank AG 
Bankleitzahl: 20320
BIC/SWIFT: ASPKAT2L
Kontonummer: 121 0000 8115
IBAN: AT82 2032 0121 0000 8115

oder 

Kontowortlaut: Sozialhilfeverband Grieskirchen
Bankbezeichnung: Raiffeisenbank Region Grieskirchen                  
Bankleitzahl: 34736
BIC/SWIFT: RZOOAT2L736
Kontonummer: 1.057.124
IBAN: AT25 3473 6000 0105 7124

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