Alle Personen werden - ähnlich wie bei den Gerichten und Flughäfen - auf gefährliche Gegenstände und Waffen (Schusswaffen, Messer, Reizsprays, Elektroschocker, Schlagringe etc.) kontrolliert.
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Gegenstände und Waffen in das Amtsgebäude nicht mitgenommen werden dürfen!
Diese Maßnahme erfolgt zum Schutz unserer Kundinnen und Kunden sowie unserer Bediensteten.
Für die damit verbundenen Unannehmlichkeiten - insbesondere Wartezeiten - bitten wir um Verständnis.
Hausordnung
- Hausordnung der Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding .
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Hinweis: in den Amtsgebäuden des Landes Oberösterreich gilt die 3-G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet). Das Tragen einer FFP2-Maske wird empfohlen.
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Wir bitten Sie nach Möglichkeit um Terminvereinbarung oder um Nutzung unseres umfangreichen Online-Angebots.