Hausordnung
Bekanntmachungen
Weiterführende Informationen
-
Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 1 Oö. Grundverkehrsgesetz 1994 vom 27.09.2023, BHGRGVK-2023-313213/7-BP
.
Eigentümer: Adelheid und Helmut Schönberger
Verordnungen
Weiterführende Informationen
- Amtsblatt 3/2022: Verordnung betreffend Festsetzung der Gebühr für Hundemarken .
-
Amtsblatt 2/2022: Apotheken-Bereitschaftsdienstverordnung Bezirk Grieskirchen
.
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen mit der der Bereitschaftsdienst für die öffentlichen Apotheken im Bezirk Grieskirchen und abschnittsweise im Bezirk Schärding während der Sperrzeiten geregelt wird
(Apotheken-Bereitschaftsdienstverordnung - Bezirk Grieskirchen)
Kundmachungen der Anlagenabteilung
-
02. Oktober 2023, 08:30 Uhr, Wiesenberger GmbH, Peuerbach
.
Nutzwasserentnahme für Kühlzwecke und
Teichanlage für Kühlzwecke
wasserrechtliche Überprüfung und nachträgliche Bewilligung -
02. Oktober 2023, 08:30 Uhr, EVKA Immobilien GmbH, Michaelnbach
.
Konsenserhöhung und Schutzgebietsanpassung beim Brunnen
auf Gst. Nr. 95/3, KG Michaelnbach, im Bereich der Firma
GF Fleischproduktion GmbH & Co KG (Gourmetfein) -
wasserrechtliche Bewilligung -
02. Oktober 2023, 09:00 Uhr, Marktgemeinde Haag/H., Haag/H.
.
Fischteichanlage „Kronbergerteich“
auf dem Gst.Nr. 619/2, KG Obernhaag –
wasserrechtliche Bewilligung -
02. Oktober 2023, 13:00 Uhr, Ing. Markus Wagner, Weibern
.
Fischteichanlage auf Gst.Nr. 2131/1,
KG Schwarzgrub, WB-PZ: 408/2779 -
wasserrechtliche Bewilligung (Wiederverleihung) -
03. Oktober 2023, 08:15 Uhr, Swietelsky AG, Schlüßlberg
.
Errichtung eines Lagerzeltes –
gewerbebehördliche Genehmigung -
03. Oktober 2023, 08:30 Uhr, Wassergenossenschaft Stötten-Winkling, Rottenbach
.
Errichtung und Betrieb einer Transportleitung und eines Versorgungsnetzes im
Bereich der Gst. Nr. 270, 497,495/2, 259, 260, je KG Innernsee, und
Gst. Nr. 258, 362, 363, je KG Großwaldenberg
wasserrechtliche Überprüfung
-
03. Oktober 2023, 13:00 Uhr, Wassergenossenschaft Aistersheim II, Aistersheim
.
Anschluss der Trinkwasserversorgung der WG. Aistersheim II
an die Ortswasserversorgung der Gemeinde Aistersheim –
wasserrechtliche Bewilligung -
03. Oktober 2023, 13:00 Uhr, Bioenergie Kallham GmbH, Kallham
.
Errichtung eines Heizhauses
zur Erweiterung der Feuerungsanlage –
gewerbebehördliche Genehmigung -
05. Oktober 2023, 08:30 Uhr, MKW Holding GmbH, Haag/H.
.
Oberflächenentwässerung (Dach- und Verkehrsflächen),
Vorbeileitung von Hangwässern der Parzelle 695/2, KG 44117 Obernhaag
und Umbau bestehender Durchlässe im Bachleitenbach
wasserrechtliche Überprüfung -
05. Oktober 2023, 08:30 Uhr, Leitnerbach Liegenschafts GmbH, Gallspach
.
Ableitung von Sicker- bzw. Schichtwässer
aus einer Bauwerksdrainage in den Gallspacherbach -
wasserrechtliche Bewilligung -
05. Oktober 2023, 11:00 Uhr, Gemeinde Weibern, Weibern
.
Oberflächenentwässerung Erschließungsstraße Polytherm in Pesendorf
wasserrechtliche Überprüfung -
09. Oktober 2023, 09:00 Uhr, Stadtgemeinde Peuerbach, Peuerbach
.
Räumung und Instandhaltung des Ledererbaches
auf einer Länge von ca. 350 m –
wasserrechtliche Bewilligung -
09. Oktober 2023, 14:00 Uhr, Johannes Kortner, Pram
.
Errichtung einer Brücke über den
Steinbruckner Bach –
wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung -
10. Oktober 2023, 08:30 Uhr, Wolfgang und Silvia Trinkfass, Taufkirchen/Tr.
.
Errichtung eines Rinderstalles mit drei Futtersilos
und einer Güllegrube im Hochwasserabflussbereich
und 50 m-Schutzbereich des Damberger Baches -
Abänderung der wasserrechtlichen Bewilligung und naturschutzrechtlichen Feststellung -
10. Oktober 2023, 11:00 Uhr, DI (FH) Johann Steinbock, Heiligenberg
.
Anschüttung im Hochwasserabflussbereich
des Sandbaches auf Gst.Nr. 605, KG Heiligenberg -
wasserrechtliche Überprüfung -
10. Oktober 2023, 13:30 Uhr, Team 7 Natürlich Wohnen GmbH, Pram
.
Errichtung einer Holztrocknungsanlage
am Standort 4742 Pram, Gewerbepark 2
auf Gst. Nr. 2791/1, 2791/2, KG 44118 Pram–
gewerbebehördliche Genehmigung -
10. Oktober 2023, 14:00 Uhr, Martin Klaffenböck, Natternbach
.
Baumaßnahmen auf den Gst.Nr. 7/4 und .605,
KG Natternbach im Hochwasserabflussbereich
des Ortsgrabens –
wasserrechtliche Überprüfung und nachträgliche Bewilligung -
16. Oktober 2023, 08:30 Uhr, Marktgemeinde Pram, Pram
.
Regenwasserentsorgung mit zentraler Retention
und Einleitung in den Rühringerbach –
wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung -
16. Oktober 2023, 13:30 Uhr, Cornelia Karer, Schlüßlberg
.
Biologische Kleinkläranlage -
wasserrechtliche Bewilligung (Wiederverleihung) -
17. Oktober 2023, 08:15 Uhr, Günther Fuschlberger B.A. MBA, Peuerbach
.
Einbau eines Cafés –
gewerbebehördliche Genehmigung -
17. Oktober 2023, 08:30 Uhr, Arnreiter Mühle GmbH, Wallern/Tr.
.
Wasserkraftanlage, WB-PZ 408/255, Umbau der Trattnachrampe bei Fluss-km 3,023,
Wasserentnahme aus dem Mühlbach, WB-PZ: 408/3178
wasserrechtliche Bewilligung (Wiederverleihung) -
17. Oktober 2023, 10:30 Uhr, Metallwerkstatt Gaderbauer GmbH, Steegen
.
Einbau einer Schlosserei –
gewerbebehördliche Genehmigung -
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen vom 15.02.2021, Agrar01-119-2013, ForstR10-87-2013
.
Aufhebung der Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Asiatischen Laubholzbockkäfers Anoplophora glabripennis (Motschulsky) in Gallspach
-
Haberfellner Mühle GmbH, 4710 Grieskirchen, Leopold-Haberfellner-Platz 1; gewerbebehördliche Genehmigung - Bekanntmachung nach § 77a Abs. 7, 8 und 9 GewO 1994
.
Bekanntmachung nach § 77a Abs. 7, 8 und 9 GewO 1994
-
Hexcel Composites GmbH & Co. KG, Neumarkt im Hausruckkreis, Industriegelände 2 - Bekanntgabe der SEVESO-Inspektion
.
SEVESO-Inspektion am 14.02.2022
Kundmachungen des Amtes der Oö. Landesregierung
Verlautbarungen der Verordnungen von Schulsprengel - Neue Mittelschulen im Bezirk
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Bad Schallerbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Gaspoltshofen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Technischen Neuen Mittelschule 1 und 2 Grieskirchen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Musikmittelschule Haag/H. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hofkirchen/Tr. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Natternbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen/W. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neumarkt-Kallham .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Sport Neuen Mittelschule Peuerbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Pram .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Agatha .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Waizenkirchen .
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
Weiterführende Informationen
-
Kundmachung gemäß §§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG
.
Hier finden Sie Informationen, zu unseren Amtsstunden, zum Parteienverkehr und wie Sie mit uns in Verbindung treten können.