Hausordnung
Bekanntmachungen
Weiterführende Informationen
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Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 1 Oö. Grundverkehrsgesetz 1994 vom 19.08.2025, BHGRGVK-2025-265758/4-BP
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Eigentümer: Barbara und Gerhard Lehner
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Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 1 Oö. Grundverkehrsgesetz 1994 vom 07.08.2025, BHGRGVK-2025-258026/4-BP
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Eigentümer: Dr. Heinz Klaus Rumpfhuber
Verordnungen
Weiterführende Informationen
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Amtsblatt Nr. 1/2025: Verordnung zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutzverordnung 2025)
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutzverordnung 2025). Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2025 außer Kraft.
- Amtsblatt 3/2022: Verordnung betreffend Festsetzung der Gebühr für Hundemarken .
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Amtsblatt 2/2022: Apotheken-Bereitschaftsdienstverordnung Bezirk Grieskirchen
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen mit der der Bereitschaftsdienst für die öffentlichen Apotheken im Bezirk Grieskirchen und abschnittsweise im Bezirk Schärding während der Sperrzeiten geregelt wird
(Apotheken-Bereitschaftsdienstverordnung - Bezirk Grieskirchen)
Kundmachungen der Anlagenabteilung
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02. September 2025, 08:30 Uhr, DI Gerhard Bachinger, Gaspoltshofen
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Einbau einer Pizzeria in den ehemaligen Friseurbetrieb in Gaspoltshofen;
gewerbebehördliche Genehmigung -
09. September 2025, 08:15 Uhr, AK-Automation-Holding GmbH, Waizenkirchen
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Errichtung einer Betriebsanlage samt Oberflächenentwässerung
- gewerbebehördliche Genehmigung
- naturschutzrechtliche Bewilligung -
09. September 2025, 08:30 Uhr, Landes-Immobilien GmbH, Grieskirchen
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Oberflächenentwässerung der Dachwässer des
Amtsgebäudes der Bezirkshauptmannschaft in die
Trattnach auf Gst. Nr. 912/2, 613/9 und 903/10, KG
Manglburg, 4710 Grieskirchen, Manglburg 14;
wasserrechtliche Bewilligung -
09. September 2025, 13:30 Uhr, Robert Nobl, Kallham
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Errichtung einer KFZ-Aufbereitung und Folientechnik
- gewerbebehördliche Genehmigung -
15. September 2025, 08:30 Uhr, Mag. Stefan Schamberger, Haag/H.
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Maßnahmen auf den Gst.Nr. 632/3, 632/2, 838, KG Obernhaag
im Hochwasserabflussbereich des Bachleitenbaches -
wasserrechtliche Überprüfung -
15. September 2025, 10:30 Uhr, Marktgemeinde Haag/H., Haag/H.
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Sammlung und Ableitung von Oberflächenwasser –
wasserrechtliche Überprüfung -
15. September 2025, 13:30 Uhr, Wassergenossenschaft Haag am Hausruck
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Teilerlöschensfeststellung von Vorteilsflächen -
wasserrechtliche Bewilligung -
16. September 2025, 08:15 Uhr, MER Austria GmbH, Wien
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Errichtung einer Schnellladeinfrastruktur in Haag/H.
gewerbebehördliche Genehmigung -
22. September 2025, 08:30 Uhr, Rott Christoph und Kathrin, Pötting
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Trink- und Nutzwasserversorgungsanlage und Versickerung sowie Sammlung und Ableitung der anfallenden Oberflächenwässer - wasserrechtliche Überprüfung
Erhöhung des Maßes der Wasserbenutzung - wasserrechtliche Bewilligung
Kundmachungen des Amtes der Oö. Landesregierung
Verlautbarungen der Verordnungen von Schulsprengel - Neue Mittelschulen im Bezirk
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Bad Schallerbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Gaspoltshofen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Technischen Neuen Mittelschule 1 und 2 Grieskirchen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Musikmittelschule Haag/H. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hofkirchen/Tr. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Natternbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen/W. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neumarkt-Kallham .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Sport Neuen Mittelschule Peuerbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Pram .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Agatha .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Waizenkirchen .
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
Weiterführende Informationen
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BH Grieskirchen: Kundmachung gemäß §§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG
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