Hausordnung
Bekanntmachungen
Weiterführende Informationen
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Kundmachung gemäß § 30 Abs. 6 Tierschutzgesetz 2004
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Auffinden eines Tieres:
Tier: Katze (Europäisch-Langhaar)
Beschreibung: weiblich, ca. 10 Jahre alt, braun-getigert
aufgefunden am: 03.03.2024 um 11:29 Uhr
Angaben zum Fundort: 4720 Kallham, Kimpling (neben Bundesstraße) -
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 25 Zustellgesetz
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Herrn Cengiz ERDAL, geb. 15.07.1970
zuletzt wohnhaft in 4070 Eferding, Schiferplatz 9/1
Verordnungen
Weiterführende Informationen
- Amtsblatt 3/2022: Verordnung betreffend Festsetzung der Gebühr für Hundemarken .
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Amtsblatt 2/2022: Apotheken-Bereitschaftsdienstverordnung Bezirk Grieskirchen
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen mit der der Bereitschaftsdienst für die öffentlichen Apotheken im Bezirk Grieskirchen und abschnittsweise im Bezirk Schärding während der Sperrzeiten geregelt wird
(Apotheken-Bereitschaftsdienstverordnung - Bezirk Grieskirchen)
Kundmachungen der Anlagenabteilung
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18. März 2024, 08:30 Uhr, Marktgemeinde Pram, Pram
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Sammlung und Ableitung bzw. Versickerung
der Oberflächenwässer in der Ortschaft Gries –
wasserrechtliche Überprüfung -
18. März 2024, 08:30 Uhr, Gemeinde Kallham, Kallham
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Abwasserbeseitigung –
Erweiterung 2023 Kimpling West „Stieglbauer“ –
- wasserrechtliche Bewilligung
- naturschutzrechtliche Bewilligung -
18. März 2024, 13:00 Uhr, Gemeinde Rottenbach, Rottenbach
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Abwasserbeseitigung bzw. Wasserversorgung –
Detailprojekt 2023 - Siedlungserweiterung Innernsee;
- wasserrechtliche Bewilligung
- naturschutzrechtliche Bewilligung
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21. März 2024, 08:30 Uhr, Wassergenossenschaft Steegen I, Steegen
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Abänderung der Entwässerungsanlage
Wasserbuch-Postzahl 408/1464
Ausscheiden von Vorteilsflächen -
wasserrechtliche Überprüfung -
21. März 2024, 11:00 Uhr, Amt der Oö. Landesregierung, Abt. Brücken- und Tunnelbau, Rottenbach
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B141 Rieder Straße – Neubau der „Rottenbachbrücke 3“
bei Straßen-km 7,131, im Gemeindegebiet von Rottenbach
sowie Errichtung einer Behelfsbrücke für den Bauzeitraum -
wasserrechtliche Überprüfung
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25. März 2024, 08:30 Uhr, Andreas und Julia Mallinger, Meggenhofen
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Oberflächenwasserbeseitigung für das
Gst.Nr. 21/5, Gemeinde und KG Meggenhofen –
wasserrechtliche Überprüfung -
25. März 2024, 08:30 Uhr, Gemeinde Aistersheim, Aistersheim
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Abwasserbeseitigungsanlage Kleinkläranlage Rakesing –
wasserrechtliche Bewilligung (Wiederverleihung) -
26. März 2024, 08:30 Uhr, Perndorfer Maschinenbau KG, Kallham
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I. Zubau einer Stahllagerhalle sowie Einbau einer Layout Abrasivreyclinganlage
samt Oberflächenentwässerung auf Gst.Nr. 741, KG Kimpling
II. Erweiterung Manipulationsflächen im Hochwasserabflussbereich des Kimplingerbach
Zubringers
III. Neubewilligung der Oberflächenentwässerung der Bestandsgebäude
gewerbebehördliche Genehmigung, wasserrechtliche Bewilligung und
naturschutzrechtliche Bewilligung -
26. März 2024, 08:30 Uhr, Stadtgemeinde Peuerbach, Peuerbach
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Oberflächenwasserbeseitigung für das
Gst.Nr. 16/1, KG Bruck -
wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung -
26. März 2024, 11:00 Uhr, Amt der Oö. Landesregierung, Abt. Brücken- und Tunnelbau, Waizenkirchen
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L1213 – Erneuerung der Egelbachbrücke 1213_001
sowie Errichtung einer Behelfsbrücke für den Bauzeitraum
im Gemeindegebiet von Waizenkirchen -
wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung -
29. März 2024, 08:30 Uhr, MKW Oberflächen + Draht GmbH, Haag/H.
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Ableitung der am Betriebsstandort anfallenden
Betriebswässer in die Kläranlage der Gemeinde Haag/H.
wasserrechtliche Bewilligung -
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen vom 15.02.2021, Agrar01-119-2013, ForstR10-87-2013
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Aufhebung der Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Asiatischen Laubholzbockkäfers Anoplophora glabripennis (Motschulsky) in Gallspach
Kundmachungen des Amtes der Oö. Landesregierung
Verlautbarungen der Verordnungen von Schulsprengel - Neue Mittelschulen im Bezirk
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Bad Schallerbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Gaspoltshofen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Technischen Neuen Mittelschule 1 und 2 Grieskirchen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Musikmittelschule Haag/H. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hofkirchen/Tr. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Natternbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen/W. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neumarkt-Kallham .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Sport Neuen Mittelschule Peuerbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Pram .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Agatha .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Waizenkirchen .
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
Weiterführende Informationen
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BH Grieskirchen: Kundmachung gemäß §§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG
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