Hausordnung
Bekanntmachungen
Weiterführende Informationen
-
Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 1 Oö. Grundverkehrsgesetz 1994 vom 19.08.2025, BHGRGVK-2025-265758/4-BP
.
Eigentümer: Barbara und Gerhard Lehner
-
Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 1 Oö. Grundverkehrsgesetz 1994 vom 07.08.2025, BHGRGVK-2025-258026/4-BP
.
Eigentümer: Dr. Heinz Klaus Rumpfhuber
Verordnungen
Weiterführende Informationen
-
Amtsblatt Nr. 1/2025: Verordnung zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutzverordnung 2025)
.
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutzverordnung 2025). Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2025 außer Kraft.
- Amtsblatt 3/2022: Verordnung betreffend Festsetzung der Gebühr für Hundemarken .
-
Amtsblatt 2/2022: Apotheken-Bereitschaftsdienstverordnung Bezirk Grieskirchen
.
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen mit der der Bereitschaftsdienst für die öffentlichen Apotheken im Bezirk Grieskirchen und abschnittsweise im Bezirk Schärding während der Sperrzeiten geregelt wird
(Apotheken-Bereitschaftsdienstverordnung - Bezirk Grieskirchen)
Kundmachungen der Anlagenabteilung
-
Marktgemeinde Hofkirchen/Tr. - Wiederverleihung der Ortskanalisation
.
Wiederverleihung der Ortskanalisation im gesamten Gemeindegebiet
wasserrechtliche Bewilligung - Verständigung weitere Vorgehensweise -
07. Oktober 2025, Wassergenossenschaft Kematen am Innbach
.
Errichtung und Betrieb eines Bohrbrunnens und eines neuen Quellbrunnens mit 100 m³ Wasserspeicher, Schutzgebietsausweisung, Installation einer UV-Desinfektionsanlage und Leitungsnetzerweiterungen - wasserrechtliche Bewilligung
-
07. Oktober 2025, 08:30 Uhr, Huemer Johann, St. Thomas
.
Abbruch und Neuerrichtung Brücke über einen rechtsufrigen Zubringer zum Prambacherbach - wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung
-
07. Oktober 2025, 10:30 Uhr, Würzl August und Bianca, St. Agatha
.
Errichtung einer Fischteichanlage und Herstellung eines Umleitungsgerinnes auf den Gst.Nr. 2066 und 2080, KG Königsdorf - wasserrechtliche Überprüfung
-
13. Oktober 2025, 08:30 Uhr, Hofmanninger Stefan, Haag/H.
.
Baumaßnahmen auf dem Gst.Nr. 24/2, KG Niedernhaag
im Hochwasserabflussbereich des Rottenbaches
wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung -
13. Oktober 2025, 10:00 Uhr, Schlager Friedrich und Karin, Wallern/Tr.
.
Baumaßnahmen auf dem Gst.Nr. 855/1, KG Mauer
im Hochwasserabflussbereich des Innbaches
wasserrechtliche Bewilligung
Fortsetzung der Verhandlung vom 29.09.2025 -
14. Oktober 2025, Wassergenossenschaft Taufkirchen/Tr.
.
- Errichtung und Betrieb eines neuen Bohrbrunnens zur Trink- und Nutzwasserversorgung auf Gst.Nr. 1583/4, KG Roith und
- Erweiterung des Leitungsnetzes
wasserrechtliche Bewilligung -
14. Oktober 2025, 10:15 Uhr, Pöttinger Landtechnik GmbH
.
Errichtung eines Lagerplatzes auf Gst. Nr. 1/1, 1/22, KG Weinberg, Gde Schlüßlberg - gewerbebehördliche Genehmigung
Kundmachungen des Amtes der Oö. Landesregierung
Verlautbarungen der Verordnungen von Schulsprengel - Neue Mittelschulen im Bezirk
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Bad Schallerbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Gaspoltshofen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Technischen Neuen Mittelschule 1 und 2 Grieskirchen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Musikmittelschule Haag/H. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hofkirchen/Tr. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Natternbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen/W. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neumarkt-Kallham .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Sport Neuen Mittelschule Peuerbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Pram .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Agatha .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Waizenkirchen .
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
Weiterführende Informationen
-
BH Grieskirchen: Kundmachung gemäß §§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG
.
Hier finden Sie Informationen, zu unseren Amtsstunden, zum Parteienverkehr und wie Sie mit uns in Verbindung treten können.