Hausordnung
Bekanntmachungen
Weiterführende Informationen
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Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 1 Oö. Grundverkehrsgesetz 1994 vom 10.06.2025, BHGRGVK-2025-184527/4-BP
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Eigentümerin: Sabine Reitbauer
Verordnungen
Weiterführende Informationen
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Amtsblatt Nr. 1/2025: Verordnung zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutzverordnung 2025)
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutzverordnung 2025). Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2025 außer Kraft.
- Amtsblatt 3/2022: Verordnung betreffend Festsetzung der Gebühr für Hundemarken .
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Amtsblatt 2/2022: Apotheken-Bereitschaftsdienstverordnung Bezirk Grieskirchen
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen mit der der Bereitschaftsdienst für die öffentlichen Apotheken im Bezirk Grieskirchen und abschnittsweise im Bezirk Schärding während der Sperrzeiten geregelt wird
(Apotheken-Bereitschaftsdienstverordnung - Bezirk Grieskirchen)
Kundmachungen der Anlagenabteilung
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29. Juli 2025, 08:30 Uhr, Thallermayr Ges.m.b.H., Taufkirchen/Tr.
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a) BHGRBA-2021-316418:
Errichtung einer Lagerhalle und eines überdachten Lagerplatzes mit Eigentankanlage samt Oberflächenentwässerung
b) BHGRBA-2023-77476, BHGRWA-2023-77487:
Errichtung eines Lagerplatzes mit Flugdach sowie eines Mitarbeiterparkplatzes samt Oberflächenentwässerung im Hochwasserabflussbereich
- wasserrechtliche Überprüfung -
04. August 2025, 08:30 Uhr, Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abt. Straßenneubau und -erhaltung
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Geh- und Radweg Erlet-Piesing, L1074 Geboltskirchner Straße,
Oberflächenentwässerung
- wasserrechtliche Bewilligung
- naturschutzrechtliche Bewilligung -
04. August 2025, 11:00 Uhr, Günter Höftberger, Weibern
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Ableitung der auf dem Gst. Nr. 1936/3, KG Schwarzgrub,
anfallenden Oberflächen- und Hangwässer über ein Retentionsbecken in den
Grolzhamer Bach –
- wasserrechtliche Bewilligung
- naturschutzrechtliche Bewilligung -
11. August 2025, 08:30, Marktgemeinde Waizenkirchen
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Wasserentnahme aus der Aschach sowie Errichtung von Anlagen im HWA-Bereich der Aschach - wasserrechtliche Überprüfung
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11. August 2025, 10:30 Uhr, Wasserverband Trattnachtal
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Errichtung und Betrieb eines Geschiebefanges ca. 50 m oberhalb der bestehenden Verrohrung des Gießgrabens im Bereich der Gst. Nr. 18/5 und 1077, je KG Trattenegg - wasserrechtliche Überprüfung
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12. August 2025, 08:30 Uhr, Krenn Rainer, Aistersheim
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Errichtung einer Stützmauer im HWA-Bereich eines
Zubringers zum Innbach wasserrechtliche Überprüfung -
12. August 2025, 12:30 Uhr, EGR Management GmbH, Waizenkirchen
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Änderung der Betriebsanlage durch Errichtung eines Chemikalienlagers, Gaslagers sowie Änderungen der Raumaufteilung und Austausch des Niederdruckdampfkessels
- gewerbebehördliche Genehmigung -
19. August 2025, 08:30 Uhr, Wassergenossenschaft Kolbing-Aigen, Pollham
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Errichtung und Betrieb eines Bohrbrunnens auf Gst. Nr. 343/2, KG Forsthof,
zur Trink- und Nutzwasserversorgung samt Festlegung eines Schutzgebietes
wasserrechtliche Bewilligung -
19. August 2025, 13:00 Uhr, Wassergenossenschaft Höftberger, Aistersheim
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Trink- und Nutzwasserversorgungsanlage auf Gst.Nr. 70/2, KG Aistersheim
- wasserrechtliche Bewilligung
Kundmachungen des Amtes der Oö. Landesregierung
Verlautbarungen der Verordnungen von Schulsprengel - Neue Mittelschulen im Bezirk
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Bad Schallerbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Gaspoltshofen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Technischen Neuen Mittelschule 1 und 2 Grieskirchen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Musikmittelschule Haag/H. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hofkirchen/Tr. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Natternbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen/W. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neumarkt-Kallham .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Sport Neuen Mittelschule Peuerbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Pram .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Agatha .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Waizenkirchen .
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
Weiterführende Informationen
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BH Grieskirchen: Kundmachung gemäß §§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG
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