Hausordnung
- Hausordnung der Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding .
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Hinweis: Das Bürgerservice ist nur Montag, Mittwoch und Freitag, von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Alle persönlichen Behördengänge sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Das Tragen einer FFP2-Maske und 2-Meter-Abstand sind verpflichtend.
Gilt als Teil der Hausordnungen
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Verordnungen
Weiterführende Informationen
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen vom 07.09.2020, BHGRVet-2020-408686/5-OP
Bekämpfung der Bösartigen Faulbrut der Bienen in 4682 Geboltskirchen, Piesing 17
.- Lageplan .
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Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 1 Oö. Grunverkehrsgesetz 1994 vom 17.3.2021, BHGBRGVK-2021-68817/4-BP
Herr Hans Peter Keindl und Frau Martina Keindl
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Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 1 Oö. Grundverkehrsgesetz 1994 vom 26.1.2021, BHGRGVK-2021-32705/4-BP
Frau Augustine Rösslhumer
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Kundmachungen der Anlagenabteilung
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen vom 15.02.2021, Agrar01-119-2013, ForstR10-87-2013
Aufhebung der Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Asiatischen Laubholzbockkäfers Anoplophora glabripennis (Motschulsky) in Gallspach
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Pöttinger Landtechnik GmbH, Industriegelände 1, 4710 Grieskirchen, Bekanntmachung
1. Errichtung IPPC-Produktionsbetrieb für die Herstellung von Landmaschinen
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2. Versickerung von Oberflächenwässern
3. Schmutzwasserentsorgung
4. Einleitung von Hangwässern in den Weidenauerbach
5. Errichtung eines Durchlasses über ein unbenanntes Gerinne
6. dauernde Rodung - Hexel Composites GmbH & co. KG, Neumarkt im Hausruckkreis, Industriegelände 2 - Bekanntgabe der Seveso-Inspektion .
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1. März 2021, 8:30 Uhr, Georg und Doris Sallaberger, Waizenkirchen
Errichtung einer Garage samt Nebenräumen sowie einer freistehenden Stützmauer und eines Pools im Hochwasserabflussbereich des Prambaches -
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wasserrechtliche Bewilligung -
1. März 2021, 11:00 Uhr, Georg Hager, Waizenkirchen
Neubau eines Wirtschaftstraktes im Hochwasserabflussbereich des Prambaches und der Aschach -
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wasserrechtliche Überprüfung -
1. März 2021, 13:30 Uhr, Thomas Lehner, Waizenkirchen
Errichtung eines überdachten Unterstellplatzes und einer Steinschlichtung im Hochwasserabfluss- und 50 m Uferschutzbereich des Ritzingerbaches –
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wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung -
2. März 2021, 08.15 Uhr, Jedinger Landtechnik & Gartentechnik GmbH, Geboltskirchen
Einstellhalle für Landmaschinen und Geräte
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gewerbebehördliche Genehmigung -
8. März 2021, 8:30 Uhr, Martina Bauer, Meggenhofen
Fischteichanlage auf Gst.Nr. 68, KG Wilhelmsberg, Gemeinde Meggenhofen -
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wasserrechtliche Bewilligung (Wiederverleihung) -
8. März 2021, 13:30 Uhr, Amt der Oö Landesregierung Abt. Brücken- und Tunnelbau, Wendling
· Neubau der Brücke über den Wendlinger Bach sowie
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· L 1124 Pramtalstraße, Herstellung der Längsdurchgängigkeit im Bereich der Brücke über den Wendlinger Bach und
· Huber Johann und Elfriede, Wendling;
Änderung der Teichspeisung aufgrund Herstellung der Längsdurchgängigkeit im Bereich der Brücke über -
8. März 2021, 15:30 Uhr, Mag. Dr. Gerhard Niedermair, Wallern an der Trattnach
Errichtung von drei Fertigteilgaragen bei der Liegenschaft „Parzham 20, 4702 Wallern a.d.Tr.“ im Hochwasserabflussbereich der Trattnach -
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wasserrechtliche Überprüfung -
9. März 2021, 8:30 Uhr, Polytherm Kunststoff und Metalltechnik GmbH, Weibern
I. Polytherm Kunststoff und Metalltechnik GmbH 4675 Weibern, Pesendorf 10
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A) Errichtung einer Produktions- und Lagerhalle samt Oberflächenwasserbeseitigung auf GstNr. 2243, 2244/1, 2246/1, 2246/2 und 2255/2, KG Schwarzgrub -
gewerbebehördliche Genehmigung
B) Errichtung eines Filterbeckens (Polyherm I) im HWA-Bereich der Trattnach mit anschließender Ableitung in die Trattnach, Gst.Nr. 2243, KG 44120 Schwarzgrub -
wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung
C) Neubau einer Fertigungshalle mit Flugdach, Gst.Nr. 2246/1 und 2246/2, KG 44120 Schwarzgrub
gewerbebehördliche Genehmigung
II. Gemeinde Weibern
4675 Weibern, Hauptstraße 5 Oberflächenentwässerung der Erschließungsstraße
Polytherm in Pesendorf und Hangwasserbeseitigung aus einem Einzugsgebiet von 5,15 ha -
wasserrechtliche Bewilligung -
11. März 2021, 8:30 Uhr, Christian Gruber, Schlüßlberg
Kleinkläranlage mit Bodenfilter und anschließender Versickerung - wasserrechtliche Überprüfung
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11. März 2021, 10:30 Uhr, Wolfgang und Denise Schmid und Manfred Winklehner, Gaspoltshofen
Kleinkläranlage mit Ableitung in den Malventerbach -
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wasserrechtliche Bewilligung (Wiederverleihung) -
23. März 2021, 08.30 Uhr, Wassergenossenschaft Weberndorf, Wendling
Trink -und Nutzwasserversorgungsanlage
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Kundmachungen des Amtes der Oö. Landesregierung
Verlautbarungen der Verordnungen von Schulsprengel - Neue Mittelschulen im Bezirk
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Bad Schallerbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Gaspoltshofen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Technischen Neuen Mittelschule 1 und 2 Grieskirchen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Musikmittelschule Haag/H. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hofkirchen/Tr. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Natternbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen/W. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neumarkt-Kallham .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Sport Neuen Mittelschule Peuerbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Pram .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Agatha .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Waizenkirchen .
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
Weiterführende Informationen