Hausordnung
Bekanntmachungen
Weiterführende Informationen
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Kundmachung: Landwirtschaftskammerwahl für Oberösterreich
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Sonntag, 27. Jänner 2027
Verordnungen
Weiterführende Informationen
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Waldbrandschutz-Verordnung
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen zum Schutz vor Waldbränden
gültig von 28. April 2026 bis 31. Oktober 2026 - Amtsblatt 3/2022: Verordnung betreffend Festsetzung der Gebühr für Hundemarken .
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Amtsblatt 2/2022: Apotheken-Bereitschaftsdienstverordnung Bezirk Grieskirchen
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen mit der der Bereitschaftsdienst für die öffentlichen Apotheken im Bezirk Grieskirchen und abschnittsweise im Bezirk Schärding während der Sperrzeiten geregelt wird
(Apotheken-Bereitschaftsdienstverordnung - Bezirk Grieskirchen)
Kundmachungen der Anlagenabteilung
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02. November 2026, 08:30 Uhr, F&G Peterseil GmbH, Wendling
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- Grundwasserentnahme
- Oberflächenentwässerung mit gedrosselter Ableitung in die Dürre Aschach
wasserrechtliche Bewilligung
naturschutzrechtliche Bewilligung -
03. November 2026, 08:30 Uhr, Oberndorfer Transporte e.U., Oberndorfer Herbert, St. Thomas
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Errichtung und den Betrieb einer Einstell- und Lagerhalle samt Container sowie eines Lager- und Abstellplatzes in 4732 St. Thomas, Ramesedt 8, Gst.-Nr. 253, EZ 293, KG 44027 St. Thomas
- gewerbebehördliche Genehmigung -
03. November 2026, 08:30 Uhr, Marktgemeinde Waizenkirchen, Waizenkirchen
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Wechselseitige Räumung des regulierten Wegbaches auf einer Länge von insgesamt ca. 470 m, Gst.Nr. 1429, KG Waizenkirchen und eines linksufrigen Zubringers zum Wegbach auf einer Länge von ca. 60 m, entlang Gst.Nr. 1530 und 1531/2, KG Waizenkirchen
- wasserrechtliche Überprüfung -
03. November 2026, 13:00 Uhr, Mühlböck GmbH, Waizenkirchen
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Änderung der bestehenden Lagerhalle durch den Einbau einer PKW Servicestation in 4730 Waizenkirchen, Inkobastraße 20 auf Gst.-Nr. 1048/13, 1048/16, KG 44217 Weidenholz
- gewerbebehördliche Änderungsgenehmigung -
05. November 2026, 08:30 Uhr, KUVAG GmbH & Co KG, Neumarkt im Hausruckkreis
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Errichtung und den Betrieb eines Parkplatzes mit 26 Stellplätzen in 4720 Neumarkt, Dragonerstraße 2 auf Gst.-Nr. 370/4, 748, KG 44019 Neumarkt.
-gewerbebehördliche Änderungsgenehmigung
-baubehördliche Bewilligung -
05. November 2026, 09:00 Uhr, Gemeinde Tollet, Tollet
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Sammlung und Ableitung der Oberflächenwässer des Gehsteiges entlang der L528 von Straßen-km 0,840 bis 1,031 Bauabschnitt II – Feuerwehr
- wasserrechtliche Überprüfung -
10. November 2026, 08:30 Uhr, Wimberger Bau GmbH, Eschenau
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Grundwasserentnahme aus einem Brunnen auf Gst.Nr. 2987/1, KG Eschenau, zur Versorgung mit Trink- und Nutzwasser
– wasserrechtliche Bewilligung -
17. November 2026, 08:30 Uhr, Obernhumer-Scherrer Manuel, Steegen
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Errichtung und den Betrieb einer Fahrzeughalle zum Einstellen von Maschinen, Geräte, Neu- und Gebrauchtwagen, Abschleppdienst und Winterdienst sowie einen Stellplatz in 4722 Peuerbach, Besenberg 9/1 auf Gst.-Nr. 708/5, KG 44211 Peuerbach
- gewerbebehördliche Änderungsgenehmigung
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Heftberger Alexander, Haag am Hausruck
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Erweiterung seines Hühnermastbetriebs auf Gst.-Nr. 724, KG 44117 Obernhaag, ünftig bestehend aus zwei Ställen mit einer Gesamtkapazität von 60.825 Masthühnerplätzen (IPPC-Intensivtierhaltungsanlage), nach dem Oö. USchG und dem IG-L angesucht.
Antrag auf Bewilligung einer IPPC-Anlage iSd Oö. USchG und IG-L
Kundmachungen des Amtes der Oö. Landesregierung
Verlautbarungen der Verordnungen von Schulsprengel - Neue Mittelschulen im Bezirk
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Bad Schallerbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Gaspoltshofen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Technischen Neuen Mittelschule 1 und 2 Grieskirchen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Musikmittelschule Haag/H. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hofkirchen/Tr. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Natternbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen/W. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neumarkt-Kallham .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Sport Neuen Mittelschule Peuerbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Pram .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Agatha .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Waizenkirchen .
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
Weiterführende Informationen
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BH Grieskirchen: Kundmachung gemäß §§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG
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