Hausordnung
- Hausordnung der Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding .
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Hinweis: in den Amtsgebäuden des Landes Oberösterreich gilt die 3-G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet). Das Tragen einer FFP2-Maske wird empfohlen.
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Verordnungen
Weiterführende Informationen
- Amtsblatt 1/2023: Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen betreffend die Einrichtung einer Schutzzone und einer Überwachungszone zur Bekämpfung der Geflügelpest .
- Amtsblatt 3/2022: Verordnung betreffend Festsetzung der Gebühr für Hundemarken .
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Amtsblatt 2/2022: Apotheken-Bereitschaftsdienstverordnung Bezirk Grieskirchen
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen mit der der Bereitschaftsdienst für die öffentlichen Apotheken im Bezirk Grieskirchen und abschnittsweise im Bezirk Schärding während der Sperrzeiten geregelt wird
(Apotheken-Bereitschaftsdienstverordnung - Bezirk Grieskirchen)
Kundmachungen der Anlagenabteilung
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30. Jänner 2023, 08:30 Uhr, Gemeinde Aistersheim, Aistersheim
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Anpassung und Erweiterung der Regenwasserkanalisation,
Aistersheim Ost und Haidsiedlung auf Gst. Nr. 1176/8, 1176/9,
1176/10, 1176/11, 1176/12, 1176/13 und 1176/14, KG Aistersheim
wasserrechtliche Bewilligung -
06. Februar 2023, 08:30 Uhr, Klinger, Gaspoltshofen
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Fischteichanlage auf Gst.Nr. 616/1, 617/2,
KG Gaspoltshofen, WB-PZ: 408/2763 -
wasserrechtliche Bewilligung (Wiederverleihung) -
06. Februar 2023, 08:30 Uhr, Marktgemeinde Gaspoltshofen, Gaspoltshofen
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ABA Gaspoltshofen, Erweiterung 2022 in den
Ortschaften Jeding, Kirchdorferfeld und Fading;
wasserrechtliche Bewilligung -
06. Februar 2023, 13:00 Uhr, Gemeinde Weibern, Weibern
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ABA Weibern, Erweiterung Ortskanalisation 2022 und
Oberflächenwasserbeseitigung, Sturfmühle, Am Anger und Sportzentrum;
wasserrechtliche Bewilligung -
06. Februar 2023, 13:30 Uhr, Alois Erbler, Wallern/Tr.
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Fischteichanlage auf Gst.Nr. 468/2,
KG Mauer, WB-PZ: 408/2348 -
wasserrechtliche Bewilligung (Wiederverleihung) -
07. Februar 2023, 08:15 Uhr, Autohaus Danner GmbH, Gaspoltshofen
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Park- und Präsentationsfläche für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge
samt Oberflächenwasserbeseitigung in Gaspoltshofen;
gewerbebehördliches Verfahren -
09. Februar 2023, 08:30 Uhr, Marktgemeinde Haag/H., Haag/H.
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Errichtung Bushaltestelle samt Fahrgastunterstand
sowie Wendeplatz mit Sickerbecken, Sammlung
und Ableitung von Oberflächenwässer -
wasserrechtliche Überprüfung -
09. Februar 2023, 10:30 Uhr, Gisela Traunwieser, Hofkirchen/Tr.
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Wasserentnahme aus der Trattnach
zur Bewässerung - WB-PZ: 408/3247 -
wasserrechtliche Bewilligung (Wiederverleihung) -
09. Februar 2023, 13:30 Uhr, Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft "BAUREFORM-WOHNSTÄTTE", Schlüßlberg
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eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung;
Errichtung einer Wohnanlage in Schlüßlberg
im Hochwasserabflussbereich der Trattnach –
wasserrechtliche Überprüfung -
13. Februar 2023, 08:30 Uhr, Wasserverband Trattnachtal, Schlüßlberg
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Errichtung eines Geschiebefanges ca. 50 m oberhalb der
bestehenden Verrohrung des Grießgrabens im Bereich der
Gst. Nr. 18/5 und 1077, je KG Trattenegg;
wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung -
13. Februar 2023, 08:30 Uhr, Helmut Auinger, Waizenkirchen
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Hallenzubau sowie geländegestaltende Maßnahmen
im Hochwasserabflussbereich des Michaelnbaches –
wasserrechtliche Überprüfung -
13. Februar 2023, 10:30 Uhr, Thomas Lehner, Waizenkirchen
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Errichtung eines überdachten Unterstellplatzes
und einer Steinschlichtung im Hochwasserabfluss-
des Ritzingerbaches –
wasserrechtliche Überprüfung -
13. Februar 2023, 13:30 Uhr, Yvonne und Thomas Rauecker, Natternbach
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Errichtung eines Carports auf dem Gst. Nr. 215/2,
KG Natternbach im Hochwasserabflussbereich
des Natternbaches –
wasserrechtliche Überprüfung -
14. Februar 2023, 08:30 Uhr, Polytherm Kunststoff- und Metalltechnik GmbH, Weibern
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A. Oberflächenwasserbeseitigung auf GstNr.
2243, 2244/1, 2246/1, 2246/2 und 2255/2, KG Schwarzgrub -
gewerbebehördliche Genehmigung
B. Errichtung eines Filterbeckens (Polyherm I) im HWA-Bereich der Trattnach
mit anschließender Ableitung in die Trattnach,
Gst.Nr. 2243, KG 44120 Schwarzgrub –
wasserrechtliche Überprüfung -
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen vom 15.02.2021, Agrar01-119-2013, ForstR10-87-2013
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Aufhebung der Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Asiatischen Laubholzbockkäfers Anoplophora glabripennis (Motschulsky) in Gallspach
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Haberfellner Mühle GmbH, 4710 Grieskirchen, Leopold-Haberfellner-Platz 1; gewerbebehördliche Genehmigung - Bekanntmachung nach § 77a Abs. 7, 8 und 9 GewO 1994
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Bekanntmachung nach § 77a Abs. 7, 8 und 9 GewO 1994
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Hexcel Composites GmbH & Co. KG, Neumarkt im Hausruckkreis, Industriegelände 2 - Bekanntgabe der SEVESO-Inspektion
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SEVESO-Inspektion am 14.02.2022
Kundmachungen des Amtes der Oö. Landesregierung
Verlautbarungen der Verordnungen von Schulsprengel - Neue Mittelschulen im Bezirk
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Bad Schallerbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Gaspoltshofen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Technischen Neuen Mittelschule 1 und 2 Grieskirchen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Musikmittelschule Haag/H. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hofkirchen/Tr. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Natternbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen/W. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neumarkt-Kallham .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Sport Neuen Mittelschule Peuerbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Pram .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Agatha .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Waizenkirchen .
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
Weiterführende Informationen
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Kundmachung gemäß §§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG
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