Hausordnung
Bekanntmachungen
Weiterführende Informationen
- Bekanntgabe gemäß § 13 Abs. 4 Oö. ROG 1994 iVm § 2 Abs. 2 Z 1 Umweltprüfungsverordnung für Raumordnungsprogramme .
- Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 1 Oö. Grundverkehrsgesetz 1994 .
Verordnungen
Weiterführende Informationen
- Amtsblatt 3/2022: Verordnung betreffend Festsetzung der Gebühr für Hundemarken .
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Amtsblatt 2/2022: Apotheken-Bereitschaftsdienstverordnung Bezirk Grieskirchen
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen mit der der Bereitschaftsdienst für die öffentlichen Apotheken im Bezirk Grieskirchen und abschnittsweise im Bezirk Schärding während der Sperrzeiten geregelt wird
(Apotheken-Bereitschaftsdienstverordnung - Bezirk Grieskirchen)
Kundmachungen der Anlagenabteilung
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05. März 2026, 10:30 Uhr, MKW Holding GmbH, Haag/H.
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Oberflächenentwässerung beim Werk III
wasserrechtliche Überprüfung -
09. März 2026, 08:30 Uhr, Gemeinde Rottenbach
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Errichtung und Betrieb eines Tiefbehälters mit Drucksteigerungsanlage sowie
Nutzungsänderung der bestehenden Hochbehälter
wasserrechtliche Bewilligung (Wiederverleihung) -
10. März 2026, 08:30 Uhr, Marktgemeinde Waizenkirchen
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Nutzwasserbrunnen zur Beschickung der Spülkippe der Regenbecken Kläranlage, Nord und IVb zu Reinigungszwecken, im HWA-Bereich der Aschach;
wasserrechtliche Bewilligung
naturschutzrechtliche Bewilligung -
12. März 2026, 09:00 Uhr, Amt der Oö. Landesregierung, Straßenmeisterei Grieskirchen
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L1186 Aistersheimer Straße Oberflächenwasserbeseitigung von Straßen-km 0,000 bis 0,820, in den Gemeindegebieten von Aistersheim und Gaspoltshofen -
wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung -
12. März 2026, 13:30 Uhr, Anzengruber Franz und Maria, Schlüßlberg
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Errichtung einer Furt mit Zugangsweg über den Atschenbach -
wasserrechtliche Bewilligung, naturschutzrechtliche Bewilligung und Rodungsbewilligung -
12. März 2026, 15:00 Uhr, Feischl Josef und Renate, Taufkirchen/Ttr.
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Abbruch und Errichtung eines Kleingeräteschuppens im Hochwasserabflussbereich eines Trattbach-Zubringers im Bereich des Gst.Nr. 199, KG Keneding - wasserrechtliche Überprüfung
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16. März 2026, 08:30 Uhr, Stadtgemeinde Peuerbach
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Oberflächenwasserbeseitigung sowie diverse Baumaßnahme auf dem Gst.Nr. 16/1, KG Bruck im Hochwasserabflussbereich der Faulen Aschach -
wasserrechtliche Überprüfung -
16. März 2026, 11:00 Uhr, Rath Franz, Steinerkirchen a.d.Tr.
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Brücke über den Freyentalerbach, im Gemeindegebiet von St. Agatha -
wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung -
17. März 2026, 08:30 Uhr, Wassergenossenschaft Pöttenheim, Aistersheim
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Grundwasserentnahme aus einem Brunnen auf
Gst.Nr. 2290/1, KG Aistersheim, zur Versorgung mit Trink- und Nutzwasser
Festlegung eines Schutzgebietes
wasserrechtliche Bewilligung -
14. April 2026, 08:30 Uhr, Wassergenossenschaft Purgstall, 4730 Waizenkirchen
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Trink- und Nutzwasserversorgungsanlage;
Erlöschensverfahren -
28. April 2026, 08:30 Uhr, Wassergenossenschaft Tal I, 4723 Natternbach
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Abwasserbeseitigungsanlage - wasserrechtliche Bewilligung
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28. April 2026, 13:00 Uhr, Gemeinde Aistersheim
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Wasserversorgungsanlage Erweiterung 2020
wasserrechtliche Überprüfung
Kundmachungen des Amtes der Oö. Landesregierung
Verlautbarungen der Verordnungen von Schulsprengel - Neue Mittelschulen im Bezirk
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Bad Schallerbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Gaspoltshofen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Technischen Neuen Mittelschule 1 und 2 Grieskirchen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Musikmittelschule Haag/H. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hofkirchen/Tr. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Natternbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen/W. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neumarkt-Kallham .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Sport Neuen Mittelschule Peuerbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Pram .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Agatha .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Waizenkirchen .
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
Weiterführende Informationen
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BH Grieskirchen: Kundmachung gemäß §§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG
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