Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399
E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at • www.bh-braunau.gv.at

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Fischerlegitimationen

Die Berechtigung zur Ausübung des Fischfangs ist an den Besitz von Fischerlegitimationen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gebunden.

Wer den Fischfang ausübt, hat

  1. eine auf ihren bzw. seinen Namen lautende
    1. gültige Jahresfischerkarte samt Einzahlungsnachweis der . Jahresfischerkartenabgabe oder

    2. in Oberösterreich gültige, in einem anderen Bundesland oder bei Personen, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Ausland haben, im Ausland ausgestellte amtliche Fischerlegitimation mit Lichtbild, sofern sie kein Lichtbild aufweist, in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis jeweils samt Einzahlungsnachweis der . Jahresfischerkartenabgabe oder

    3. gültige Gastfischerkarte in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis und

  2. die auf ihren bzw. seinen Namen lautende schriftliche Bewilligung (Lizenz) der Bewirtschafterin bzw. des Bewirtschafters des betreffenden Fischwassers bei sich zu führen und den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie den Fischereischutzorganen auf deren Verlangen zur Einsichtnahme auszuhändigen.

Für im Ausland ausgestellte amtliche Fischerlegitimationen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache mitzuführen.

Das Erfordernis der schriftlichen Bewilligung (Lizenz) entfällt, wenn die Bewirtschafterin bzw. der Bewirtschafter des betreffenden Gewässers den Fischfang ausübt oder der Fischfang in Begleitung der Bewirtschafterin bzw. des Bewirtschafters des betreffenden Gewässers ausgeübt wird.

Personen, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Fischfang in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson, die zur Ausübung des Fischfangs berechtigt sein muss, ausüben, sofern die Lizenzbestimmungen insgesamt eingehalten werden. Die Aufsichtsperson ist für die Einhaltung der fischereirechtlichen Vorschriften verantwortlich.

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr (Abt. Veterinärdienst am Dienstagnachmittag nur nach telefonischer Vereinbarung)
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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