Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399
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Wald - Forstschutzorgane

Die Waldeigentümerin/der Waldeigentümer kann zum Schutz des Waldes und seiner Produkte geeignete Personen als Forstschutzorgane bestellen. Sie sind von der Forstbehörde auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben anzugeloben.

Die Waldeigentümerin/der Waldeigentümer kann zum Schutz des Waldes und seiner Produkte geeignete Personen als Forstschutzorgane bestellen. Sie sind von der Forstbehörde auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben anzugeloben. Nach der Angelobung ist ihnen ein Dienstausweis auszustellen und das Abzeichen als Forstschutzorgan auszufolgen.

Voraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • erforderliche geistige, charakterliche und körperliche Eignung sowie erforderliche Vertrauenswürdigkeit und diese Person muss
  • ein Forstorgan – eine Forstwirtin/ein Forstwirt, eine Forstassistentin/ein Forstassistent , eine Försterin/ein Förster, eine Forstadjunktin/ein Forstadjunkt, eine Forstwartin/ein Forstwart - sein oder
  • einen Kurs für Forstschutzorgane an einer forstlichen Lehranstalt besucht haben oder
  • Forstarbeiterinnen/Forstarbeiter im Sinne der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsvorschriften sein.

Beizubringende Unterlagen:

  • ausgefüllter Antrag
  • Passfoto
  • Lichtbildausweis
  • Zeugnisse zum Nachweis der Voraussetzungen für die Bestellung

Kosten:

  • Antrag: 14,30 Euro
  • Ausweis: 14,30 Euro
  • Beilagen: 3,90 Euro pro Bogen

Nähere Informationen erhalten Sie bei uns.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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