Quelle: BMDW
Allgemeine Voraussetzungen:
- Besuch einer Registrierungsbehörde zur persönlichen Identitätsfeststellung
- Amtlicher Lichtbildausweis und Smartphone (z.B. Reisepass oder Personalausweis)
-
Registrierung auf der Bezirkshauptmannschaft nur für Bürger/-innen mit österreichischer Staatsbürgerschaft. Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft können die ID-Austria bei den Landespolizeidirektionen beantragen.
Technische Voraussetzungen:
- Aktive Mobiltelefonnummer
- Smartphone mit aktivierter Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) bzw. Gesichts-/Iriserkennung (z.B. Face ID)
- Internetfähiges Zweitgerät (z.B. Computer, Laptop oder Tablet)
Weiterführende Informationen
- Beantragung ID-Austria bei den Landespolizeidirektionen .
- Nähere Informationen auf oesterreich.gv.at .
ID Austria ersetzt Handy-Signatur
Jetzt umsteigen: Die Checkliste für Ihren Behörden-Termin zur ID Austria Registrierung!
Zur Vorbereitung auf den Termin schauen Sie bitte auf: www.oesterreich.gv.at/u/checklist-regbehoerde
Derzeit wird hier die ID Austria nur für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vergeben. Ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wenden sich bitte an die Landespolizeidirektion.
Weiterführende Informationen
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www.oesterreich.gv.at/u/checklist-regbehoerde.html
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Checkliste für Ihren Behörden-Termin zur ID Austria Registrierung
- www.oesterreich.gv.at/id-austria .