Bekanntmachung der Bezirkshauptmannschaft Schärding
Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Schärding
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Hausordnung für Kundinnen und Kunden
Hausordnung der BH Schärding
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Hinweis: Das Bürgerservice ist nur Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Alle persönlichen Behördengänge sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Das Tragen einer FFP2-Maske und 2-Meter-Abstand sind verpflichtend.
Gilt als Teil der Hausordnungen
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Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft Schärding
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Pst-2021-88632, Elvis HODZIC, unbekannter Aufenthalt, Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung
Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung
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WA-2021-71681. DI Josef und Marianne Grömer, 4775 Taufkirchen/Pram; Geländeveränderung im Hochwasserabflussbereich
DI Josef und Marianne Grömer, Kapelln 2, 4775 Taufkirchen/Pram; Geländeveränderung im Hochwasserabflussbereich der Pram wasserrechtliche Bewilligung
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BA-2021-80793, Mingo Richter, Schardenberg; Errichtung einer Montagehalle
Mingo Richter, Schardenberg; Ansuchen um gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung einer Montagehalle mit Büro und Lager
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BA-2020-655604, Roland Stuhlberger, St. Aegidi; Errichtung von Busgaragen
Roland Stuhlberger, St. Aegidi; Ansuchen um gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung von Busgaragen mit Werkstatt und Bürotrakt
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BA-2021-50491, Gerhard Höllinger, St. Aegidi; Betriebsanlagenänderung
Gerhard Höllinger, St. Aegidi; Ansuchen um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für eine Betriebsanlagenänderung durch den Austausch des Heizkessels
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WA-2020-106407, Land Oberösterreich, Kopfing im Innkreis; wasserrechtliche Bewilligung
LAND OBERÖSTERREICH; Sanierung einer Sützmauer im Hochwasserabflussbereich des Gänsbaches in der Marktgemeinde Kopfing/Ikr. - wasserrechtliche Bewilligung
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Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Schärding
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Verk-2020-221701, Fahrverbot in der Schulstraße, Stadtgemeinde Schärding
Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Zif. 1 und Abs. 2 StVO 1960 wird nach Prüfung der Voraussetzungen im Gebiet der Stadtgemeinde Schärding im Ortsgebiet von Amts folgendes verordnet.
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VerkR10-38-2007, Verordnung, LKW-Fahrverbot - 149 Subener Straße
Verordnung; Gemäß § 43 Abs. 1 Zif. 1 und Abs. 2 StVO 1960 wird nach Prüfung der Voraussetzungen in den Gebieten der Gemeinden St. Marienkirchen bei Schärding, Suben und St. Florian am Inn von Amts wegen ein LKW-Fahrverbot verordnet.
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Anonymverfügungsverordnung 2018
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Schärding, mit der aufgrund des § 49a Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 - VStG Tatbestände von Verwaltungsübertretungen bestimmt und die jeweils zu verhängenden Geldstrafen festgesetzt werden.
. - Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Musikmittelschule Andorf .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Esternberg .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Kopfing .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Münzkirchen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Raab .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Riedau .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Sportmittelschule Schärding .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Schardenberg .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Aegidi .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Marienkirchen bei Schärding .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Taufkirchen an der Pram .