Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Schärding
Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft Schärding
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WA-2024-400473, Marktgemeinde Taufkirchen an der Pram, Taufkirchen, wasserrechtliche Bewilligung naturschutzrechtliche Bewilligung
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Marktgemeinde Taufkirchen/Pram; Ufersicherung am Berger Bach auf Gst.Nr. 1408/3 und 2176, KG Höbmannsbach (48218) - wasserrechtliche Bewilligung naturschutzrechtliche Bewilligung
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WA-2024-398851, WSG Gemeinnützige Wohn- und Siedlergemeinschaft, Schärding, wasserrechtliche Bewilligung
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WSG Gemeinnützige Wohn- und Siedlergemeinschaft, Goethestraße 2, 4020 Linz;
Neubau Wohnhäuser mit Tiefgarage im HWA-Bereich des Inn sowie Versickerung der Oberflächenwasser auf dem Gst.-Nr. 265/1, KG 48238 Schärding-Vorstadt -
wasserrechtliche Bewilligung -
WA-2025-146391, Harald Lang, Taufkirchen an der Pram, wasserrechtliche Bewilligung
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LANG Harald, Höbmannsbach 17, 4775 Taufkirchen/Pram; Abänderung der Fischteichanlage auf Gst.Nr. 23/4, KG Haibach (48216), Gemeinde Freinberg wasserrechtliche Bewilligung
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WA-465022, Marktgemeinde Engelhartszell, Engelhartszell, wasserrechtliche Überprüfung
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Marktgemeinde Engelhartszell, Marktplatz 61, 4090 Engelhartszell;
Bootsrampe am rechten Ufer der Donau auf Gst.Nr. 868/1 und 846/1, KG Engelhartszell (48004) - wasserrechtliche Überprüfung -
WA-2024-389018, Michael Eder, St. Ägidi, Feststellen des Erlöschens
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EDER Michael, Höllau 18, 4725 St. Aegidi; Wasserbenutzungsrecht nach WB-Pzl. 414/2639 für eine Fischteichanlage auf Gst.Nr. 2832, KG St. Aegidi (48016), 4725 St. Aegidi - Feststellen des Erlöschens
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Schärding
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Verk-2020-221701, Fahrverbot in der Schulstraße, Stadtgemeinde Schärding
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Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Zif. 1 und Abs. 2 StVO 1960 wird nach Prüfung der Voraussetzungen im Gebiet der Stadtgemeinde Schärding im Ortsgebiet von Amts folgendes verordnet.
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VerkR10-38-2007, Verordnung, LKW-Fahrverbot - 149 Subener Straße
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Verordnung; Gemäß § 43 Abs. 1 Zif. 1 und Abs. 2 StVO 1960 wird nach Prüfung der Voraussetzungen in den Gebieten der Gemeinden St. Marienkirchen bei Schärding, Suben und St. Florian am Inn von Amts wegen ein LKW-Fahrverbot verordnet.
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Anonymverfügungsverordnung 2018
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Schärding, mit der aufgrund des § 49a Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 - VStG Tatbestände von Verwaltungsübertretungen bestimmt und die jeweils zu verhängenden Geldstrafen festgesetzt werden.
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Musikmittelschule Andorf .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Esternberg .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Kopfing .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Münzkirchen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Raab .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Riedau .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Sportmittelschule Schärding .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Schardenberg .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Aegidi .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Marienkirchen bei Schärding .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Taufkirchen an der Pram .
