Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Schärding
Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft Schärding
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WA-2026-128029, Gertraud und Günter Fischer, Kopfing im Innkreis, wasserrechtliche Bewilligung (Wiederverleihung)
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FISCHER Günter und Gertraud, Neukirchendorf 12, 4794 Kopfing im Innkreis;
Teichanlage auf Gst.-Nr. 1154, KG 48012 Neukirchendorf, Marktgemeinde Kopfing - wasserrechtliche Bewilligung (Wiederverleihung) -
WA-2026-128030, Günter und Gertraud Fischer, Kopfing im Innkreis, wasserrechtliche Bewilligung (Wiederverleihung)
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FISCHER Günter und Gertraud, Neukirchendorf 12, 4794 Kopfing im Innkreis;
Teichanlage auf Gst.-Nr. 860/3 und 1112/2, KG 48012 Neukirchendorf, Marktgemeinde Kopfing - wasserrechtliche Bewilligung (Wiederverleihung) -
WA-2026-127827, Manfred Kubinger, Riedau, Feststellen des Erlöschens
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KUBINGER Manfred, Achleiten 142/1, 4752 Riedau; Wasserbenutzungsrecht nach WB-Pzl. 414/2788 für eine Teichanlage auf Gst.Nr. 842, KG 48129 Riedau, Marktgemeinde Riedau - Feststellen des Erlöschens
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BA-2026-190220, Skyshot GmbH, Schärding-Vorstadt, gewerberechtliches Genehmigungsverfahren (Betriebsanlagenänderung)
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Skyshot GmbH, 1230 Wien, Kalksburgerstrasse 10 beantragte die Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Errichtung und Betrieb einer Klimaanlage für Top 1 auf Gst. .59/1, KG 48238 Schärding-Vorstadt, am Standort 4780 Schärding, Alfred-Kubin-Straße 3
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Schärding
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Amtsblatt der Bezirkshauptmannschaft Schärding Nr. 1/2026
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Schärding zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung 2026- Bezirk Schärding)
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Verk-2020-221701, Fahrverbot in der Schulstraße, Stadtgemeinde Schärding
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Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Zif. 1 und Abs. 2 StVO 1960 wird nach Prüfung der Voraussetzungen im Gebiet der Stadtgemeinde Schärding im Ortsgebiet von Amts folgendes verordnet.
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VerkR10-38-2007, Verordnung, LKW-Fahrverbot - 149 Subener Straße
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Verordnung; Gemäß § 43 Abs. 1 Zif. 1 und Abs. 2 StVO 1960 wird nach Prüfung der Voraussetzungen in den Gebieten der Gemeinden St. Marienkirchen bei Schärding, Suben und St. Florian am Inn von Amts wegen ein LKW-Fahrverbot verordnet.
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Anonymverfügungsverordnung 2018
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Schärding, mit der aufgrund des § 49a Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 - VStG Tatbestände von Verwaltungsübertretungen bestimmt und die jeweils zu verhängenden Geldstrafen festgesetzt werden.
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Musikmittelschule Andorf .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Esternberg .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Kopfing .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Münzkirchen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Raab .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Riedau .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Sportmittelschule Schärding .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Schardenberg .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Aegidi .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Marienkirchen bei Schärding .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Taufkirchen an der Pram .
