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STARKREGEN
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Lang anhaltende Niederschläge, aber immer öfter auch lokale Unwetter mit heftigen Re gengüssen können Ursachen für Überflutungen sein. Nehmen Sie sich einmal Zeit und überlegen Sie vorbeugend, von wo Wassermassen auf Ihr Anwesen kommen könnten. Kleine Bachläufe, eingetrocknete Gräben oder auch nur flach geneigte Nachbargrund stücke können bei Regen Gefahr bringen.
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SCOOTER
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Ob im Zug, auf dem Weg zur Arbeit oder bei Kindern am Schulweg – der (E-)Scooter ist längst ein fixer Bestandteil unseres Straßenbilds. Scooter haben keine Knautschzone, deswegen sind Selbstschutzmaßnahmen und das richtige Verhalten beim Fahren be sonders wichtig. Bremsen, Beleuchtung, Geschwindigkeit – für eine sichere Fahrt gibt es einiges, auf das man achten sollte.
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HAGEL
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Studien zeigen, dass Hagelkatastrophen immer öfter und intensiver auftreten und sich vor allem auch über die bisher bekannten Regionen weiter ausbreiten. Hagel kann jede Region treffen. Binnen weniger Minuten können golfballgroße Hagelkörner Fenster, Wind schutzscheiben von Autos oder ganze Dächer und Fassaden zerschlagen.
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GRILLEN
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Geselliges Beisammensein mit Freunden, Verwandten und der Familie. Ein lauer Sommerabend, mit Grillfest im Garten, würzige Köstlichkeiten vom Rost – für viele gibt es nichts Schöneres. Doch auch hier lauern Gefahren. Damit der Grillspaß nicht mit einem Besuch beim Arzt oder im Krankenhaus endet, sollten Sie die unten stehenden Selbstschutzmaßnahmen ergreifen.
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BLACKOUT
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Kein Licht, keine Heizung, keine Kochmöglichkeit, kein Internet,....Blackout. Ein solcher Stromausfall, der mehrere Tage andauern und mehrere Staaten gleichzeitig treffen kann, ist ein immer realer werdendes Bedrohungsszenario, das jeden einzelnen Bürger betrifft und nur mit Eigenvorsorge der Bevölkerung zu überstehen ist. Unser hochtechnisiertes Leben basiert auf einer ausreichenden Stromversorgung - und plötzlich steht alles still.
- Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des Oö. Zivilschutzes .
Aktuelle Selbstschutztipps vom OÖ Zivilschutz
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Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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