Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
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Reisepass - Kind - eigener Reisepass

Ein Kind braucht für Auslandsreisen einen eigenen Reisepass.

Allgemeines:

Seit dem 15. Juni 2012 benötigt jedes Kind für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder - sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist - einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt seit diesem Zeitpunkt nicht mehr.


Antragstellung:

Ein eigener Reisepass für das Kind kann nur von dem Elternteil beantragt werden, der auch die gesetzliche Vertretung für das Kind hat. Für eheliche Kinder sind beide Elternteile vertretungsbefugt, solange die Ehe aufrecht ist.

Bei der Antragstellung muss das Kind (ab der Geburt, daher auch ein Baby) zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein.


Antragstellung bei nicht aufrechter Ehe:

Bei der Antragstellung eines eigenen Reisepasses für ein Kind bei nicht aufrechter Ehe ist die Vertretungsbefugnis durch ein entsprechendes Dokument nachzuweisen.


Hinweis:
Für uneheliche Kinder ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt. Minderjährige Eltern vertritt in der Regel das Jugendamt.
 

Den Antrag können Sie bei uns oder bei Ihrer Gemeinde - wenn diese ermächtigt ist Passanträge entgegenzunehmen - einbringen. Bitte beachten Sie, dass das Kind bei der Beantragung des Reisepasses zum Zwecke der Identitätsfeststellung anwesend sein muss.

Die Ausstellung erfolgt zentral für ganz Österreich. Der Reisepass wird binnen fünf Tagen ab Antragstellung zugesandt.

Auf Wunsch kann auch ein Expresspass (Zustellung innerhalb von 3 Tagen) oder ein Ein-Tages-Expresspass beantragt werden, der am nächsten Arbeitstag zugestellt wird.


Voraussetzungen:

Österreichische Staatsbürgerschaft


Erforderliche Unterlagen:

  • amtlicher Lichtbildausweis des/der Beantragenden (Vater/Mutter)
  • alter Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
  • ein Passbild vom Kind (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe) / der Datumsnachweis des Fotos ist bei der Beantragung vorzulegen!
  • Nachweis der Vertretungsbefugnis:

    - Heiratsurkunde in Original der Eltern bei aufrechter Ehe oder

    - Erklärung der gemeinsamen Obsorge gemäß § 177 Abs. 2 ABGB oder

    - vor Gericht geschlossene rechtswirksame Vereinbarung der gemeinsamen Obsorge

       oder

    - die pflegschaftsgerichtlich genehmigte Vereinbarung gemäß § 177 Abs. 3 ABGB oder

    - durch einen mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Obsorgebeschluss

    - Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde inklusive beglaubigter

       Übersetzung oder

    - Antragstellung durch Dritte: Schriftliche Vollmacht und Vorlage eines amtlichen

       Lichtbildausweises der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers

 

  • Antragstellung durch mündigen Minderjährigen (ab vollendetem 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr):

       - Mündliche (Anwesenheit)/schriftliche Zustimmung der gesetzlichen

          Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (eventuell in Verbindung mit

          einem Nachweis der Obsorge) sowie

       - Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises der gesetzlichen Vertreterin/

          des gesetzlichen Vertreters

       - Weiters wäre die Identität der mündigen Minderjährigen/des mündigen

          Minderjährigen mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.

          Ist dies nicht möglich, ist der Identitätsnachweis durch eine Zeugin/einen Zeugen

          zu erbringen, die/der sich selbst mit einem amtlichen Lichtbildausweis legitimieren

          muss.


Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.


Zuständige Behörde:

  • Bezirkshauptmannschaft
  • Magistrat in den Städten Linz, Wels und Steyr
     

Kosten:

  • Bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes:
    • gebührenfrei (nur bei Erstausstellung)
    • Expresspass (Zustellung binnen drei Tagen): 45 Euro
    • 165 Euro (Zustellung am nächsten Arbeitstag)
  • Bis zum 12. Lebensjahr:
    • 30 Euro (Zustellung binnen fünf Tagen)
    • 45 Euro (Expresspass: Zustellung binnen drei Tagen)
    • 165 Euro (Zustellung am nächsten Arbeitstag)
  • Ab dem 12. Lebensjahr:
    • 75,90 Euro (Zustellung binnen fünf Tagen)
    • 100 Euro (Expresspass: Zustellung binnen drei Tagen)
    • 220 Euro (Zustellung am nächsten Arbeitstag)

Tausende Reisepässe verlieren pro Jahr ihre Gültigkeit. Vor allem in den Monaten März bis Juli wird es zu einem erhöhten Andrang in den Passämtern kommen. Wer eine Reise plant, sollte also rechtzeitig prüfen, ob sein Reisepass noch gültig ist.

Es empfiehlt sich vor jedem geplanten Urlaub zu kontrollieren, wie lange der Reisepass noch gültig ist, denn bei jeder Reise muss ein gültiges Reisedokument mitgeführt werden – auch bei Reisen in die EU-Staaten.

Folgende Punkte sind zu beachten, wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen:

  • Die Reisepass-Beantragung ist bei jeder österreichischen Passbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) unabhängig vom Wohnsitz möglich. Der neu ausgestellte Sicherheitsreisepass wird in ca. fünf Arbeitstagen an Ihre Wunschadresse per Post (RSb) zugestellt.
  • Vergessen Sie bitte nicht ein Passfoto, das den internationalen Kriterien entspricht (Informationen dazu unter www.bmi.gv.at/passbild) und bringen Sie Ihren derzeitigen Reisepass zur Antragstellung mit. Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (siehe weiterführende Informationen unter www.help.gv.at) / der Datumsnachweis des Fotos ist bei der Beantragung vorzulegen! 
  • Folgende Gebühren sind zu entrichten: für Kleinkinder bis zwei Jahre ist der Reisepass gratis; der Pass für Kinder von zwei bis zwölf Jahren kostet 30,00 Euro; ein Pass für Personen ab zwölf Jahre kostet 75,90 Euro.

Weiterführende Informationen:

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag 07:30 bis 17:00 Uhr

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