Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
Telefon (+43 7289) 88 51-0 • Fax (+43 7289) 88 51-26 93 99
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Duplikat der Zulassungsbescheinigung (nach Verlust oder Diebstahl)

Bei Verlust oder Diebstahl des Zulassungsscheines beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) stellt die Zulassungsstelle ein Duplikat aus. Dazu muss lediglich eine entsprechende Erklärung gegenüber der Zulassungsstelle abgegeben werden.

Zuständige Stelle:

  • Zulassungsstellen der Versicherer

Benötigte Unterlagen:

  • Vollmacht (Wenn die Erklärung nicht persönlich abgegeben wird)

Kosten:

  • Es fallen keine Gebühren an.

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