Die Bewirtschafterinnen bzw. Bewirtschafter können zum Schutz der Fischerei in ihrem Fischwasser geeignete Personen als Fischereischutzorgane bestellen und bei der Behörde deren Betrauung mit den Funktionen eines Fischereischutzorgans beantragen.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können auch die Bewirtschafterinnen bzw. Bewirtschafter selbst ihre Betrauung beantragen. Mehrere Bewirtschafterinnen bzw. Bewirtschafter können auch eine Person für mehrere Fischwässer bestellen und deren Betrauung beantragen.
Im Interesse des Schutzes der Fischerei können auch der Fischereireviervorstand für sämtliche Fischwässer des Fischereireviers sowie der Vorstand des Oö. Landesfischereiverbands für sämtliche Fischwässer im Land geeignete Personen als Fischereischutzorgane bestellen und bei der Behörde deren Betrauung beantragen.
Voraussetzung für die Bestellung und Betrauung:
- Vollendung des 19. Lebensjahres
- Besitz einer gültigen Jahresfischerkarte
- erfolgreiche Ablegung der Fischereischutzprüfung
- geistige, charakterliche und körperliche Eignung sowie die erforderliche Vertrauenswürdigkeit
Liegt die erfolgreiche Ablegung der Fischereischutzprüfung bei der Betrauung bereits länger als fünf Jahre zurück, ist zusätzlich eine einschlägige Fortbildungsveranstaltung des Oö. Landesfischereiverbands innerhalb der letzten fünf Jahre nachzuweisen.
Benötigte Unterlagen
- Antrag der Bewirtschafterin bzw. des Bewirtschafters
- digitales Passbild
- Zeugnis über die bestandene Fischereischutzprüfung
- gegebenenfalls Nachweis über die erforderliche Fortbildung
Kosten
- 21,00 Euro Stempelgebühr für den Antrag
- 21,00 Euro Stempelgebühr für den Ausweis
- 14,00 Euro Verwaltungsabgabe
Fortbildung
Ab dem Zeitpunkt der Betrauung ist alle fünf Jahre wiederkehrend zumindest eine Fortbildungsveranstaltung des Oö. Landesfischereiverbands zu besuchen.
Besucht ein Fischereischutzorgan keine oder nicht rechtzeitig eine solche Fortbildungsveranstaltung, ist dieser Umstand vom Oö. Landesfischereiverband unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden. Die Behörde hat die Betrauung in diesem Fall zu widerrufen, sofern keine gesetzlich vorgesehene Ausnahme vorliegt.
Der Oö. Landesfischereiverband führt zu diesem Zweck ein Verzeichnis der Fischereischutzorgane samt den jeweiligen Terminen für den Eintritt der Fortbildungspflicht.
Fischereischutzprüfung
Die Fischereischutzprüfung ist vor der beim Amt der Oö. Landesregierung eingerichteten Prüfungskommission abzulegen.
Zur Fischereischutzprüfung darf nur zugelassen werden, wer seit mindestens drei Jahren im Besitz einer Fischerkarte bzw. Jahresfischerkarte ist.
Nähere Informationen über Termine und Voraussetzungen für die Zulassung zur Fischereischutzprüfung erhalten Sie beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft.
Weiterführende Informationen
