Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
Spitalskystraße 10a • 4400 Steyr
Telefon (+43 7252) 523 61-0 • Fax (+43 7252) 523 61-27 13 99
E-Mail bh-se.post@ooe.gv.at • www.bh-steyr-land.gv.at

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Flachkollektoren

Gemäß dem Wasserrechtsgesetz sind Flachkollektoren in wasserrechtlich besonders geschützten Gebieten (Schutzgebiete, Schongebiete, Rahmenverfügungen) und in geschlossenen Siedlungsgebieten ohne zentrale Trinkwasserversorgung wasserrechtlich bewilligungspflichtig.
 
Dem Ansuchen an die zuständige Wasserrechtsbehörde für Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Gewinnung von Erdwärme mit Flachkollektoren sind gemäß § 103 WRG 1959 folgende Projektunterlagen anzuschließen, welche von einem Fachkundigen unter Namhaftmachung des Verfassers auszuarbeiten sind:

  • Technischer Bericht
  • Planbeilagen

Benötigte Unterlagen:

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch außerhalb der Kundenzeiten möglich.

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Telefon (+43 7252) 523 61-0 • Fax (+43 7252) 523 61-27 13 99E-Mail bh-se.post@ooe.gv.at

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