Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
Spitalskystraße 10a • 4400 Steyr
Telefon (+43 7252) 523 61-0 • Fax (+43 7252) 523 61-27 13 99
E-Mail bh-se.post@ooe.gv.at • www.bh-steyr-land.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Schutzgebiete

Europaschutzgebiete:

  • Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne der Flora-Fauna- Habitat (FFH)- und der Vogelschutz - Richtlinie
  • Verordnung der Landesregierung

Naturschutzgebiete:

  • Gebiete mit völliger oder weitgehender Ursprünglichkeit oder mit seltenen Tier- oder Pflanzenarten
  • Verordnung der Landesregierung

Landschaftsschutzgebiete:

  • Gebiete mit einer besonderen landschaftlichen Eigenart oder Schönheit oder mit einem besonderen Erholungswert
  • Verordnung der Landesregierung

Geschützte Landschaftsteile:

  • Kleinräumige, naturnahe Landschaftsteile oder Kulturlandschaften, Parkanlagen oder Alleen mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild oder für die Erholung
  • Verordnung der Landesregierung

Naturdenkmale:

  • Naturgebilde, wie Einzelbäume, Baumgruppen, Wasserfälle, Felsbildungen etc, die wegen ihrer Eigenart oder Seltenheit, ihres wissenschaftlichen oder kulturellen Wertes oder ihrer Prägung für das Landschaftsbild erhaltenswürdig sind
  • Bescheid der Landesregierung

Naturhöhlen:

  • Naturhöhlen dürfen nicht beeinträchtigt oder zerstört werden
    Zuständig: Bezirkshauptmannschaft
  • Als Naturdenkmal festgestellte Höhlen dürfen nicht betreten werden
    Bescheid der Landesregierung
  • Höhlenführer-(prüfung): Landesregierung

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch außerhalb der Kundenzeiten möglich.

Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land • Spitalskystraße 10a • 4400 Steyr
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