Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
Spitalskystraße 10a • 4400 Steyr
Telefon (+43 7252) 523 61-0 • Fax (+43 7252) 523 61-27 13 99
E-Mail bh-se.post@ooe.gv.at • www.bh-steyr-land.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Deponien und Recyclinganlagen

Deponien für gewerbliche Bodenaushub- oder Baurestmassendeponien unter 100.000 m³

 

Um abfallwirtschaftrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Bodenaushub- oder Baurestmassendeponie ist beim Landeshauptmann anzusuchen. Diese Deponien werden in einem vereinfachten Verfahren abgehandelt.

Erforderliche Unterlagen:

  • Angaben über die Eignung des Standortes
  • Angaben über Art, Zweck, Umfang und Dauer des Projektes
  • Anrainerliste
  • Betriebsbeschreibung (Betriebszeit, Maschineneinsatz, Betriebsablauf)
  • erforderliche Pläne und Skizzen

Recyclinganlagen

Es handelt sich dabei um sogenannte ortsfeste Behandlungsanlagen im Sinne des § 37 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG).

Diese unterliegen jedenfalls der Bewilligungspflicht der Behörde, Behörde ist der Landeshauptmann.

Ein Ansuchen ist daher an das Amt der Oö. Landesregierung erforderlich.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch außerhalb der Kundenzeiten möglich.

Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land • Spitalskystraße 10a • 4400 Steyr
Telefon (+43 7252) 523 61-0 • Fax (+43 7252) 523 61-27 13 99E-Mail bh-se.post@ooe.gv.at

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