Nachdem Österreich wie auch in den vergangenen Jahren im Herbst und Winter von der Geflügelpest mit Fällen sowohl bei Wildvögeln wie auch in Geflügelhaltungen betroffen war, hat sich die Situation mit Frühlingsbeginn wieder entspannt. Nach sorgfältiger Risikobewertung können daher die seit 3. November 2025 ausgewiesenen Gebiete mit stark erhöhtem Risiko herabgestuft werden. Ab 4. April 2026 gilt somit das gesamte Bundesgebiet Österreichs als Gebiet mit erhöhtem Risiko für HPAI im Sinne des § 8 Abs. 3 Vogelgesundheitsverordnung (VGV).
Alle aktuellen Informationen, auch zu den Pflichten für die Halterinnen und Halter von Geflügel, finden Sie auf der Homepage des Landes Oberösterreich über den unten angeführten Link.

