Bezirkshauptmannschaft Braunau
Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
Telefon (+43 77 22) 803-0 • Fax (+43 732) 77 20 260399
E-Mail bh-br.post@ooe.gv.at • www.bh-braunau.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Gastfischerkarte

Gastfischerkarten sind vom Oö. Landesfischereiverband über Anforderung der Bewirtschafterin bzw. des Bewirtschafters auf ihren bzw. seinen Namen lautend in der gewünschten Anzahl auszustellen.

Gastfischerinnen bzw. Gastfischer müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben und dürfen in einem Kalenderjahr höchstens zwei Gastfischerkarten lösen.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 12. Lebensjahres
  • höchstens 2 Fischergastkarten pro Jahr

Benötigte Unterlagen

  • gültige Gastfischerkarte in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis
  • die auf ihren bzw. seinen Namen lautende schriftliche Bewilligung (Lizenz) der Bewirtschafterin bzw. des Bewirtschafters des betreffenden Fischwassers

Kosten

21,00 Euro Stempelgebühren für die Gastfischerkarte

6,00 Euro Verwaltungsabgabe

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr (Abt. Veterinärdienst am Dienstagnachmittag nur nach telefonischer Vereinbarung)
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Braunau • Hammersteinplatz 1 • 5280 Braunau am Inn
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