Gastfischerkarten sind vom Oö. Landesfischereiverband über Anforderung der Bewirtschafterin bzw. des Bewirtschafters auf ihren bzw. seinen Namen lautend in der gewünschten Anzahl auszustellen.
Gastfischerinnen bzw. Gastfischer müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben. Pro Kalenderjahr dürfen höchstens zwei Gastfischerkarten gelöst werden.
Voraussetzungen
- Vollendung des 12. Lebensjahres
- höchstens zwei Gastfischerkarten pro Kalenderjahr
Die Bewirtschafterin bzw. der Bewirtschafter hat die Gastfischerkarte vor deren Aushändigung an die Gastfischerin bzw. den Gastfischer vollständig und in dauerhafter Schrift auszufüllen.
Die Gastfischerin bzw. der Gastfischer hat sie vor Ausübung des Fischfangs zu unterfertigen.
Die Gastfischerkarte gilt im gesamten Bundesland Oberösterreich für die Dauer von drei Wochen. Unvollständig oder nicht in dauerhafter Schrift ausgefüllte, sowie nicht unterfertigte oder unleserliche Gastfischerkarten sind ungültig.
Benötigte Unterlagen
- gültige Gastfischerkarte
- gültiger amtlicher Lichtbildausweis
- auf den eigenen Namen lautende schriftliche Bewilligung (Lizenz) der Bewirtschafterin bzw. des Bewirtschafters des betreffenden Fischwassers
Kosten
- 21,00 Euro Stempelgebühr für die Gastfischerkarte
- 6,00 Euro Verwaltungsabgabe
Weiterführende Informationen
