Mit In-Kraft-Treten der 4. Novelle der Geflügelpest-Verordnung am 4. Juni 2024 wurden sämtliche Risikogebiete aufgehoben.
Es gibt daher bezüglich der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) keine verpflichtenden Maßnahmen mehr für HalterInnen von Geflügel. Dennoch ist es aus fachlicher Sicht dringend erforderlich die grundsätzlichen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Das passive Wildvogelmonitoring und damit die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt) bleiben weiterhin bestehen.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.
Weiterführende Informationen
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Formular - Meldung Haltung von Geflügel und Vögel
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Meldung gem. § 6 Geflügelpest-Verordnung BGBI. II Nr. 309/2007 i.d.g.F.
- Aktuelle Version der Geflügelpest-Verordnung .
- Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage des Landes Oberösterreich - Abt. Ernährungssicherheit und Veterinärwesen .