Aktuelle Informationen
Nachdem Österreich wie auch in den vergangenen Jahren im Herbst und Winter von der Geflügelpest mit Fällen sowohl bei Wildvögeln wie auch in Geflügelhaltungen betroffen war, hat sich die Situation wieder entspannt.
Daher hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch Kundmachung das gesamte Bundesgebiet Österreichs mit 10.06.2026 als Gebiet ohne erhöhtes Geflügelpest-Risiko ausgewiesen.
Generell sind in Geflügelhaltungen grundlegende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um den Schutz der Tiere vor Krankheiten sicherzustellen.
Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest (Symptome, die auf Geflügelpest hindeuten könnten) ist bei der Bezirkshauptmannschaft Gmunden zu melden.
Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt) ist ebenfalls für die Früherkennung wichtig.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel (auch private Geflügelhaltung) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.
Weiterführende Informationen
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Formular - Meldung Haltung von Geflügel und Vögel
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Meldung gem. § 6 Geflügelpest-Verordnung BGBI. II Nr. 309/2007 i.d.g.F.
- Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage des Landes Oberösterreich - Abt. Ernährungssicherheit und Veterinärwesen .
- AGES – Informationen zur Vogelgrippe .

