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2017-01-16 Vogelgrippe - Geflügelpest - Aviäre Influenza

Informationen zur aktuellen Situation und Vorsorgemaßnahmen.

Mit In-Kraft-Treten der 4. Novelle der Geflügelpest-Verordnung am 4. Juni 2024 wurden sämtliche Risikogebiete aufgehoben.

Es gibt daher bezüglich der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) keine verpflichtenden Maßnahmen mehr für HalterInnen von Geflügel. Dennoch ist es aus fachlicher Sicht dringend erforderlich die grundsätzlichen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Das passive Wildvogelmonitoring und damit die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt) bleiben weiterhin bestehen.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag 07:30 bis 17:00 Uhr

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