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Reisepass rechtzeitig erneuern!

2017 verlieren 1,1 Millionen Reisepässe ihre Gültigkeit. Überprüfen Sie daher die Gültigkeit und beantragen Sie schon jetzt Ihren neuen Reisepass!Wer eine Reise plant sollte rechtzeitig prüfen, ob sein Reisepass noch gültig ist.Bitte vergessen Sie nicht, zur Antragstellung den abgelaufenen Reisepass mitzubringen.

Allgemeines:

Der Reisepass ist für den Grenzübertritt erforderlich. Er dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Den Antrag können Sie bei uns oder bei Ihrer Gemeinde - wenn diese ermächtigt ist Passanträge entgegenzunehmen - einbringen.

Die Ausstellung erfolgt zentral für ganz Österreich. Der Reisepass wird binnen fünf Tagen ab Antragstellung zugesandt.

Auf Wunsch kann auch ein Expresspass (Zustellung innerhalb von 3 Tagen) oder ein Ein-Tages-Expresspass beantragt werden, der am nächsten Arbeitstag zugestellt wird.


Voraussetzungen:

Abgelaufener Reisepass ist vorhanden


Beizubringende Unterlagen:

  • alter Reisepass
  • ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (siehe weiterführende Informationen unter www.help.gv.at)

Wenn Geburtsort im abgelaufenen Reisepass nicht angeführt:

  • Geburtsurkunde

Gegebenenfalls:

  • Heiratsurkunde
  • Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades

Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.

Kosten:

75,90 Euro (Zustellung binnen fünf Tagen)
100 Euro (Expresspass: Zustellung binnen drei Tagen)
220 Euro (Zustellung am nächsten Arbeitstag)

Wichtig für Auslandsösterreicher:

Auslandsösterreicher beantragen den Reisepass üblicherweise über die zuständige Vertretungsbehörde im Ausland!

Sollte dennoch eine Passausstellung für Auslandsösterreicher durch ein österreichisches Passamt gewünscht werden, wäre folgendes zu beachten:

Zusätzlich notwendige Unterlagen:

  • Nachweis über den Hauptwohnsitz im Ausland (z.B. aktuelle Meldebestätigung, Aufenthaltstitel...)
  • Nachweis über die aufrechte österreichische Staatsbürgerschaft.
    • Bei Auslandsösterreicher/innen (wenn dauernder Aufenthalt im Ausland bzw. Hauptwohnsitz im Ausland fünf Jahre oder länger) ist vom Passamt über die österreichische Vertretungsbehörde im Ausland zu prüfen, ob z.B. durch Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft die österreichische Staatsbürgerschaft noch aufrecht ist. Da diese Auskünfte von den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland eingeholt werden müssen, kann der Produktionsauftrag für den Reisepass nicht sofort erteilt werden. Es ist daher mit sehr langen Wartezeiten (unter Umständen von mehreren Monaten) zu rechnen! Sollten Sie die Möglichkeit haben, den Nachweis noch vor Ihrer Einreise nach Österreich bei der österreichischen Vertretungsbehörde anzufordern und mitzubringen, würde dies die Ausstellung des Reisepasses beschleunigen.

Zustellung:

  • Die Zustellung eines Reisepasses ins Ausland darf nur im Wege der jeweils zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland - die für den Wohnort des Auslandsösterreichers zuständig ist - erfolgen. Die österreichische Vertretungsbehörde darf den Reisepass nur gegen eine Übernahmebestätigung ausfolgen (z.B. durch eine nachweisliche Zustellung oder durch persönliche Abholung).

Tausende Reisepässe verlieren pro Jahr ihre Gültigkeit. Vor allem in den Monaten März bis Juli wird es zu einem erhöhten Andrang in den Passämtern kommen. Wer eine Reise plant, sollte also rechtzeitig prüfen, ob sein Reisepass noch gültig ist.

Es empfiehlt sich vor jedem geplanten Urlaub zu kontrollieren, wie lange der Reisepass noch gültig ist, denn bei jeder Reise muss ein gültiges Reisedokument mitgeführt werden – auch bei Reisen in die EU-Staaten.

Folgende Punkte sind zu beachten, wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen:

  • Die Reisepass-Beantragung ist bei jeder österreichischen Passbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) unabhängig vom Wohnsitz möglich. Der neu ausgestellte Sicherheitsreisepass wird in ca. fünf Arbeitstagen an Ihre Wunschadresse per Post (RSb) zugestellt.
  • Vergessen Sie bitte nicht ein Passfoto, das den internationalen Kriterien entspricht (Informationen dazu unter www.bmi.gv.at/passbild) und bringen Sie Ihren derzeitigen Reisepass zur Antragstellung mit. Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (siehe weiterführende Informationen unter www.help.gv.at) / der Datumsnachweis des Fotos ist bei der Beantragung vorzulegen! 
  • Folgende Gebühren sind zu entrichten: für Kleinkinder bis zwei Jahre ist der Reisepass gratis; der Pass für Kinder von zwei bis zwölf Jahren kostet 30,00 Euro; ein Pass für Personen ab zwölf Jahre kostet 75,90 Euro.

Weiterführende Informationen:

Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land • Spitalskystraße 10a • 4400 Steyr
Telefon (+43 7252) 523 61-0 • Fax (+43 7252) 523 61-27 13 99E-Mail bh-se.post@ooe.gv.at

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