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Neue Verbesserungen im Tierschutz

Kaufbörsen mit Wildtieren, wie beispielsweise Schlangen, Spinnen, Papageien, etc., sind ab 1. April verboten. Auch gibt es Neuerungen bei der Kastrationspflicht: Katzen in bäuerlicher Haltung sind künftig nicht mehr von der Kastrationspflicht ausgenommen.

Kaufbörsen mit Wildtieren, wie beispielsweise Schlangen, Spinnen, Papageien, etc., sind ab 1. April verboten. Auch gibt es Neuerungen bei der Kastrationspflicht: Katzen in bäuerlicher Haltung sind künftig nicht mehr von der Kastrationspflicht ausgenommen.

Verbot von Wildtierbörsen

Das Verbot von Wildtierbörsen dient dem Schutz der Tiere, da es dadurch zu weniger Spontankäufen kommt. "Der Kauf eines Tieres will gut überlegt sein. Tierhalterinnen und -halter haben eine Verantwortung gegenüber ihren tierischen Mitbewohnern. Kaufbörsen regen zu Spontankäufen an und uninformierte Spontankäufe führen zwangsläufig zu mehr Tierleid, da sich die Käuferinnen und Käufer oft nicht über die Haltungsbedingungen informieren. Daher werden die Wildtierbörsen nun verboten", erklärt Tierschutzministerin Sabine Oberhauser.

Weiterhin erlaubt bleibt natürlich der Kauf von Wildtieren in Tier-und Zoofachhandlungen, wo man sich ausführlich über die Bedürfnisse der Tiere beraten lassen kann, sowie der Tausch bei Tauschbörsen.

Kastrationspflicht auch für Katzen in bäuerlicher Haltung

In der Vergangenheit ist es zu Missverständnissen bei der Pflicht der Kastration von Katzen gekommen. Bisher war geregelt, dass jedes Tier kastriert werden muss, wenn es sich auch draußen aufhält. Ausgenommen waren reine Wohnungskatzen, Katzen, die zur Zucht verwendet werden, sowie Katzen "in bäuerlicher Haltung".

Künftig sind nur noch Wohnungskatzen und Zuchtkatzen von der Kastrationspflicht ausgenommen.

Kundenzeiten:
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Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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