Bezirkshauptmannschaft Perg
Dirnbergerstraße 11 • 4320 Perg
Telefon (+43 7262) 551-0 • Fax (+43 7262) 551-267 399
E-Mail bh-pe.post@ooe.gv.at • www.bh-perg.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Pflichtschulen

Seit 1. Jänner 2019 ist die Bildungsdirektion für Oberösterreich für die Verfahren zum sprengelfremden Schulbesuch zuständig.

Die Verordnungen über die Neufestsetzungen der Schulsprengel der öffentlichen Neuen Mittelschulen im Bezirk Perg sowie die entsprechenden Pläne sind unter Verordnung der BH Perg (siehe Link unten) abrufbar.

Für alle Kinder, die sich in Österreich dauerhaft aufhalten, besteht allgemeine Schulpflicht. Das heißt, dass nicht nur für österreichische Kinder, sondern unabhängig von der Staatsbürgerschaft für alle Kinder, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten, die allgemeine Schulpflicht gilt. Die allgemeine Schulpflicht ist in Österreich in der Bundesverfassung festgeschrieben.

Weitere Informationen dazu

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Perg • Dirnbergerstraße 11 • 4320 Perg
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