Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
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Informationen zur Unterbringung und Versorgung von Asylwerber/innen

Weltweit sind unzählige Menschen aufgrund von Kriegen gezwungen ihre Heimat zu verlassen. Österreich bekennt sich zur Hilfe für hilfs- und schutzbedürftige Flüchtlinge.

Weltweit sind unzählige Menschen aufgrund von Kriegen gezwungen ihre Heimat zu verlassen. Viele Menschen haben unverschuldet alles verloren bei dem Versuch ihr Leben und das Leben ihrer Kinder zu retten. Österreich bekennt sich dazu, hilfs- und schutzbedürftige Fremde, die aufgrund von Krieg und politischer Verfolgung ihr Land verlassen mussten, aufzunehmen.

Im Bereich der Fremden gibt es eine Kompetenzteilung zwischen Bund und Ländern. Für die Erstaufnahme von neuankommenden Asylwerbenden und für die Abwicklung des Asylverfahrens ist das Bundesministerium für Inneres zuständig.

Die Versorgung der Asylwerbenden (nach erfolgter Erstabklärung und Zulassung zum Asylverfahren) fällt in den Kompetenzbereich der Länder. In den Erstaufnahmestellen Traiskirchen und Thalham, welche vom Bund betrieben werden, erfolgt eine Erstversorgung und medizinische Abklärung. Nach der Erstversorgung und Zulassung zum Asylverfahren werden Asylwerbende nach fairen und gerechten Maßstäben in den neun Bundesländern aufgenommen und versorgt.

Wie werden die Flüchtlinge in Oberösterreich untergebracht und betreut?

Nach der erfolgten Erstabklärung durch den Bund werden die Flüchtlinge in die Grundversorgung des Landes Oberösterreich übernommen und in eine passende Unterkunft überstellt. Die Flüchtlinge werden in einem Quartier untergebracht in welchem sie sich selbst versorgen. Das bedeutet, dass die Flüchtlinge nicht verköstigt werden, sondern stattdessen ein Verpflegungsgeld erhalten. Dieses Verpflegungsgeld beträgt bei Erwachsenen täglich € 5,50, bei Minderjährigen € 121 monatlich. Der Quartiersbetreiber erhält pro Flüchtling einen Tagsatz in Höhe von € 19, davon ist den Flüchtlingen ein Verpflegungsgeld in Höhe von € 5,50 ausbezahlen. Diese Art der Versorgung führt einerseits zu mehr Zufriedenheit bei den Flüchtlingen, zumal sie ihren Speiseplan selbst bestimmen können und leistet andererseits einen wertvollen Beitrag zu einem strukturierten Tagesablauf. Zudem wird damit die lokale Wirtschaft gestärkt, da die Flüchtlinge die Einkaufsmöglichkeiten vor Ort nutzen.

Sind die Flüchtlinge in einem Quartier untergebracht sieht die Grundversorgungsvereinbarung noch folgende Unterstützungen vor:

  • Bekleidungshilfe in Form von Gutscheinen: max. € 150 pro Jahr
  • Schulbedarf: max. € 200 pro Schuljahr (Abwicklung entweder direkt über die Schule oder Auszahlung von Bargeld)
  • Freizeitaktivitäten: € 10 pro Monat (keine Auszahlung von Bargeld, Freizeitangebote werden von der Betreuungsorganisation oder den Unterkunftsgebern organisiert: z.B.: gemeinsame Ausflüge, Besuch eines Deutschkurses, Kauf eines gemeinsamen Tischtennistisches für die Unterbringung …)

Die Krankenversicherung der Grundversorgten erfolgt über eine Anmeldung bei der Oö. Gebietskrankenkasse (inklusive Rezeptgebührenbefreiung).

Neben der Unterbringung der Flüchtlinge in einem organisierten Quartier gibt es noch die Möglichkeit, dass Flüchtlinge in eine Privatwohnung ziehen. Diese Variante der Unterbringung wird vor allem dann sinnvoll erachtet, wenn sich die Flüchtlinge bereits seit längerer Zeit in Österreich aufhalten und abzusehen ist, dass ein Aufenthaltstitel erteilt wird. Eine Familie erhält einen maximalen Zuschuss pro Monat von € 240 für Miete und Betriebskosten. Für eine Einzelperson wird ein Zuschuss zur Miete in Höhe von € 120 pro Monat ausbezahlt. Erwachsene erhalten ein Verpflegungsgeld von € 200, Minderjährige € 90 pro Monat. Zu bezahlen ist die Miete, Betriebskosten, das Essen sowie alle sonstigen Ausgaben.

Den Antrag auf Privatverzug hat der Flüchtling bei seinem Betreuer zu stellen. Die Überprüfung und Zustimmung erfolgt durch die jeweilige Betreuungsorganisation (Caritas oder Volkshilfe).

Oberösterreich setzt auf eine Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge in überschaubaren Einheiten und in Form von organisierten Quartieren. Betrieben werden diese organisierten Quartiere von der Caritas, der Volkshilfe, der Diakonie, dem Verein SOS Menschenrechte, dem Roten Kreuz und auch von privaten Betreiber/innen. Um die Flüchtlinge über ihre Rechte aber auch ihre Pflichten zu informieren werden, erfolgt eine mobile soziale Betreuung über die Volkshilfe und die Caritas. Mitarbeiter/innen der Caritas oder Volkshilfe besuchen im Rahmen dieser mobilen Betreuung die Flüchtlinge vor Ort in den organisierten Quartieren. Sie geben Orientierungshilfe und unterstützen in verschiedenen Belangen des Alltags - von der Begleitung zu Behörden, Schulen, Ärzten etc. über Übersetzungs- und Dolmetschdienste bis hin zur Hilfestellung in Krisensituationen. Des Weiteren erfolgt im Bedarfsfall die Vermittlung einer rechtlichen Beratung. Nach Möglichkeit werden in diesem Rahmen Deutschkurse organisiert. Auch die Versorgungsleistungen der öffentlichen Hand für Asylwerber/innen (Bekleidungsgutscheine etc.) werden von der mobilen Betreuung ausgegeben. Durch die mobile Betreuung können Konflikte vermieden werden, damit wird ein Umfeld für ein gelingendes Zusammenleben sichergestellt.

Zielgruppe der Grundversorgung

Die Zielgruppe der Grundversorgung umfasst

  • Asylwerbende, über deren Antrag noch nicht rechtskräftig abgesprochen wurde
  • Fremde, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind
  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung soweit und solange sie hilfsbedürftig sind.

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Rechtliche Grundlagen

Weiterführende Informationen

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