Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Esplanade 10 • 4810 Gmunden
Telefon (+43 7612) 792-0 • Fax (+43 732) 77 20-263 399
E-Mail bh-gm.post@ooe.gv.at • www.bh-gmunden.gv.at

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Eigener Reisepass für Kinder

Ab 15. Juni 2012 benötigt jedes Kind beim Grenzübertritt einen eigenen Kinderpass als Reisedokument. Die Eintragung bei den Eltern gilt dann nicht mehr, auch wenn der Pass der Eltern noch länger gültig sein sollte.

Seit Juni 2009 benötigt jedes Kind einen eigenen Reisepass. Die in der Übergangsphase bestehenden Kindereintragungen im Reisepass der Eltern sind nur noch bis einschließlich 14.6.2012 gültig.

 

Im Jahr 2012 wird es daher zu vermehrten Antragstellungen für Kinderreisepässe und eventuell auch längeren Wartezeiten in der Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft Gmunden kommen. Wir empfehlen Ihnen daher, rechtzeitig vorher einen eigenen Reisepass für Ihr Kind oder Ihre Kinder zu beantragen.

 

Vergewissern Sie sich bereits jetzt, ob Sie eigene Reisepässe für Ihre Kinder benötigen. Denn ab 15. Juni 2012 werden die Miteintragungen von Kindern in den Reisepässen ihrer Eltern ungültig.

 

So kommen Sie zum neuen Sicherheitsreisepass für Ihre Kinder:
Sie können den Reisepass bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde in Österreich (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) stellen.
Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen in Ihrem Fall notwendig sind.

 

Informieren Sie sich darüber hinaus rechtzeitig über die speziellen Einreisebestimmungen Ihres Urlaubsziels (Visum, Gültigkeitsdauer des Reisedokuments usw.) und vergessen Sie bitte nicht, dass Sie bei jeder Reise ein gültiges Reisedokument (Personalausweis oder Reisepass) mitführen  müssen – auch bei Reisen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

 

Weitere Informationen:

Weiterführende Informationen zum Thema Reisepass

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