Amtstafel
Hausordnungen der Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Diese Hausordnungen dienen der Sicherheit unserer Kundinnen und Kunden und einem geordneten Dienstbetrieb.
- Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden .
- Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden - Außenstelle Bad Ischl .
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Hinweis: Das Bürgerservice ist nur Montag, Mittwoch und Freitag, von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Alle persönlichen Behördengänge sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz und 1-Meter-Abstand sind verpflichtend.
Gilt als Teil der Hausordnungen
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Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft
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BHGMWA-2020-5782/28-CW
BI-WAT GmbH, Bad Ischl; Einleitung betrieblicher Abwässer in die Ortskanalisation der Stadtgemeinde Bad Ischl und in weiterer Folge in die Anlagen des Reinhalteverbandes Wolfgangsee-Ischl – Wiederverleihung des Wasserbenutzungsrechtes
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BHGMWA-2020-437160/14-TR
W 177 GmbH, Perg; Bauvorhaben „Ansitz Hubkogel“; Einleitung von Niederschlagswässern über einen Notüberlauf in den Sulzbach in der KG Reiterndorf, Stadtgemeinde Bad Ischl – Ansuchen um wasserrechtliche Bewilligung
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BHGMWA-2020-256954/12-KF
Höll Paul, Steyr, und Klausner Berta, Hallstatt; Geländegestaltende Maßnahmen im 30-jährlichen Hochwasserabflussbereich des Schrammbaches sowie Hochwasserschutzmaßnahmen in der Marktgemeinde Hallstatt – Ansuchen um wasserrechtliche Bewilligung
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BHGMBA-2020-527428/9-DC
Goldener Hirschen Verwaltungs KG, Gmunden; Änderung der bestehenden Gastgewerbebetriebsanlage durch Umbau „Goldener Hirsch“ am Standort Gmunden, Linzerstraße 4 - gewerbebehördliche Genehmigung
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BHGMBA-2020-256315/9-AIS
Schuster Vertriebs GmbH, 4664 Laakirchen; Umbau eines bestehenden Gebäudes in ein Autohaus - gewerbebehördliche Genehmigung
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BHGMBA-2020-700768/8-DC
Tong XU, Gmunden; Änderung der bestehenden Betriebsanlage in eine „Backgastronomie mit Selbstbedienung" am Standort 4810 Gmunden, Sparkassengasse 1 - Verfahren gemäß § 359b GewO 1994
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BHGMBA-2020-590900/12-DC
Zinkpower Vorchdorf GmbH; Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Errichtung zweier Recyclinganlagen für die Flussmittelbäder der Vorbehandlung der 11 m Stückgutverzinkungsanlage und der 4 m Kleinteileverzinkungsanlage - gewerbebehördliche Genehmigung
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BHGMBA-2020-430267/13-DC
Alexander Putz, Bad Goisern am Hallstättersee; Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Errichtung von Abstellflächen für PKW - gewerbebehördliche Genehmigung
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BHGMBA-2020-517189/4-DC
Birgit Brunmayr, Gosau; Änderung der bestehenden Gastgewerbebetriebsanlage durch Errichtung und Betrieb eines Cafes – einer Konditorei am Standort Vordertalstraße 54, 4824 Gosau -Verfahren gemäß § 359b GewO 1994
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BHGMBA-2019-440029/5-DD
Laufen Austria AG, Gmunden; Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Weiterbetrieb eines Herdenwagenofens zum Brennen von keramischen Produkten für Frischbrand und Nachbrand - gewerbebehördliche Genehmigung
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BHGMBA-2020-596944/5-DC
Billa AG, Filiale Ebensee; Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Um- und Zubau der best. Billa-Filiale sowie Erneuerung der Werbeeinrichtungen am Standort Ebensee, Bahnhofstraße 26 - gewerbebehördliche Genehmigung
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BHGMBA-2020-736494/4-DC
Felix Wipplinger, St. Wolfgang i.S.; Errichtung und Betrieb eines Imbissstandes in der Art Backen und Verkauf von Backwaren am Standort Bad Ischl, Kaiser-Franz-Josef-Straße 3-5 - Verfahren gemäß § 359b GewO 1994
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LFW-2020-213612/71-T
Landwirtschaftskammerwahl 2021; Kundmachung gemäß § 15 Abs. 1 der Landwirtschaftskammerwahlordnung 1973 betreffend die eingebrachten Wahlvorschläge für die Wahl von 35 Mitgliedern der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer für Oberösterreich
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Sonstige Verordnungen
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BHGMVet-2020-139884/20-FM
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 1. Dezember 2020 betreffend die Aufhebung der Sperrzone zur Bekämpfung der Bösartigen (Amerikanischen) Faulbrut der Bienen.
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KUNDMACHUNG der BH-Gmunden gemäß §§ 13, 41 und 42 AVG 1991 und §§ 85 Abs. 3, 86b BAO
KUNDMACHUNG der Bezirkshauptmannschaft Gmunden gemäß §§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und §§ 85 Abs. 3, 86b Bundesabgabenordnung betreffend die Zustellung
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BHGMVerk-2018-435059/2
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden, mit der aufgrund des § 49a Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 - VStG, Tatbestände von Verwaltungsübertretungen bestimmt und die jeweils zu verhängenden Geldstrafen festgesetzt werden.
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Neufestsetzung der Schulsprengel im Bezirk Gmunden
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Gmunden
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Altmünster .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Bad Goisern 1 .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Bad Goisern 2 .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Bad Ischl 1 .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Bad Ischl 2
Verordnung gültig ab 10.09.2018
. - Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Ebensee .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Gmunden Stadt .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Gmunden Traundorf .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Gosau .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Laakirchen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen bei Altmünster .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Ohlsdorf .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Scharnstein .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Vorchdorf .