Amtstafel
Hausordnungen der Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Diese Hausordnungen dienen der Sicherheit unserer Kundinnen und Kunden und einem geordneten Dienstbetrieb.
- Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden .
- Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden - Außenstelle Bad Ischl .
Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft
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BHGMBA-2024-252737/5-MD
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Polytec Plastic Ebensee GmbH, Ebensee; Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Erweiterung der bestehenden Recyclinganlage für Kunststoffboxen am Standort Steinkogelstraße 32, 4802 Ebensee Gst.Nr. 618/97, KG Ebensee, Gemeinde Ebensee - GEWERBEBEHÖRDLICHE GENEHMIGUNG
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BHGMBA-2024-135998/15-MD
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Bodi Elisabeth, Vorchdorf; Änderung der best. Betriebsanlage durch Errichtung und Betrieb eines Wintergartens am Standort 4655 Vorchdorf, Asamerstraße 1a, Gst. Nr. 41/1, KG Feldham - Verfahren gemäß § 359b GewO 1994
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BHGMBA-2024-216919/5-MD
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ENCO Energie Componenten GmbH; Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Errichtung und Betrieb eines Sanitärbereiches + Sozialraum am Standort Mitterweg 8, 4812 Pinsdorf, Gst.Nr. 240, KG Pinsdorf - GEWERBEBEHÖRDLICHE GENEHMIGUNG
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BHGMVet-2024-51111/4-FM
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KUNDMACHUNG betreffend die Schutzimpfung der Rinder gegen Rauschbrand im Jahr 2024
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden betreffend den Schutz vor Waldbränden
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden betreffend den Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung 2023 - Bezirk Gmunden)
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden betreffend die Aufhebung der Verordnung betreffend die Bekämpfung der Bösartigen Faulbrut (Amerikanische Faulbrut) der Bienen, ABl. GM Nr. 6/2023 .
Sonstige Verordnungen
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BHGMIT-2022-849771/138-SW
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BEKANNTMACHUNG des Bezirkshauptmanns der Bezirkshauptmannschaft Gmunden
gemäߧ§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und §§ 85 Abs. 3, 86b Bundesabgabenordnung -
Änderung der Öffnungszeiten der öffentlichen Apotheken Verordnungsänderung vom 21.09.2021
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Änderung der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 30.05.2017, SanRB-2017-345039, idF vom 06.03.2020, BHGMSanR-2016-345039/100-Lüf
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BHGMVerk-2018-435059/2
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden, mit der aufgrund des § 49a Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 - VStG, Tatbestände von Verwaltungsübertretungen bestimmt und die jeweils zu verhängenden Geldstrafen festgesetzt werden.
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Anlage A zur Verordnung
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Tatbestandskatalog für Anonymverfügungen
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Anlage A zur Verordnung
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Neufestsetzung der Schulsprengel im Bezirk Gmunden
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Gmunden
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Altmünster .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Bad Goisern 1 .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Bad Goisern 2 .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Bad Ischl 1 .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Bad Ischl 2
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Verordnung gültig ab 10.09.2018
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Ebensee .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Gmunden Stadt .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Gmunden Traundorf .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Gosau .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Laakirchen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen bei Altmünster .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Ohlsdorf .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Scharnstein .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Vorchdorf .