Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
Telefon (+43 7289) 88 51-0 • Fax (+43 7289) 88 51-26 93 99
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Schneefall: Unleserliche Verkehrsschilder sowie Bodenmarkierungen

Kreisverkehr - Schutzweg (Foto: Ing. Lehner Christoph) Bei schneebedeckten und daher unleserlichen Bodenmarkierung gelten die allgemeinen Fahrregeln:

  • Fahrbahnmitte beachten
  • Parken parallel zum Fahrbahnrand
  • Einordnen auf der entsprechenden Fahrbahnseite
  • Rücksichtnahme auf andere Personen
  • Verkehrszeichen beachten 

zB.: Wenn die Markierung eines Schutzweges mit Schnee bedeckt ist, muss aufgrund des Verkehrszeichens "Kennzeichnung eines Schutzweges" oder wegen des blinkenden gelben Lichtes mit Fußgängern gerechnet werden!

 

Bei schneebedeckten und daher unleserlichen Verkehrszeichen gelten folgende Bedingungen:

Schneebedeckte Stoppschilder und Vorrangtafeln sind aufgrund ihrer Form erkennbar und müssen beachtet werden!

Runde Verkehrszeichen können nicht identifiziert werden und sind daher rechtlich nicht verbindlich.



Kurzparkzonen im Schneechaos:
Die blaue Bodenmarkierung muss weder sichtbar noch vorhanden sein, da Kurzparkzonen durch Verkehrszeichen angezeigt werden und trotz Schneefall gelten.


Bitte beachten:
Vor Antritt einer Fahrt sind alle Scheiben des Kraftfahrzeuges zur Gänze von Schnee oder Eisbelag freizumachen!

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