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Pferdekennzeichnung

Alle pferdeartigen Tiere sollen binnen sechs Monaten nach ihrer Geburt einen eigenen Pass erhalten. Gleichzeitig mit der Ausstellung des Passes wird dem Tier im Halsbereich ein auf den Pass abgestimmter Chip implantiert.

Pferde in der Box (Foto: Hans-Joachim Gross - Fotolia.com) Seit 01. Juli 2009 gelten neue Bestimmungen für die Kennzeichnung von Equiden (Pferden und Eseln).
Alle pferdeartigen Tiere sollen binnen sechs Monaten nach ihrer Geburt einen eigenen Pass erhalten. Gleichzeitig mit der Ausstellung des Passes wird dem Tier im Halsbereich ein auf den Pass abgestimmter Chip implantiert.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:

 

Muss jedes Pferd gechipt werden?

Alle Pferde, die nach dem 30. Juni 2009 geboren wurden, sowie alle übrigen Pferde, die bis 01. Juli 2009 noch nicht korrekt identifiziert wurden, müssen nach der neuen EU-Verordnung identifiziert und gechipt werden.

Wo bekommt man den Pferdepass und den Chip?

Die Identifizierung und Ausstellung  der Pässe erfolgt bei registrierten Zuchtpferden durch die jeweiligen Zuchtverbände und bei registrierten Sportpferden durch den Bundesfachverband für Reiten und Fahren. Alle übrigen Pferde können wahlweise durch die Zuchtverbände, den Bundesfachverband für Reiten und Fahren und allenfalls durch noch festzulegende Stellen der jeweiligen Landesregierung identifiziert werden. Der Chip selbst ist aber in jedem Falle von einer Tierärztin bzw. einem Tierarzt gemäß den EU-Vorschriften und den Vorgaben der ausstellenden Stelle anzubringen.
Grundsätzlich können Pferde als registrierte Pferde, d.h. als Zuchtpferde und Sportpferde mit vollständig ausgestelltem Pferdepass, oder als nicht registrierte Pferde, d.h. als Zucht- oder Nutzpferde (mit eingeschränktem Pferdepass) eingetragen werden, in jedem Falle muss aber im Vorhinein feststehen, ob das Tier letztlich für die menschliche Nahrungskette bestimmt ist – und daher nur eingeschränkt mit Medikamenten behandelt werden darf - oder nicht.
Jedes Pferd in der EU muss identifiziert sein!
Ausnahmen von der Chippflicht wird es für einzelne Pferderassen geben, allerdings nur, wenn diese Tiere alternativ durch einen DNS-Test und durch einen Brand identifiziert wurden.

Wann braucht man den Pass?

Der Pferdepass muss abseits des Heimatbezirkes stets mit dem Pferd mitgeführt werden, ausgenommen sind Fohlen bei Fuß, Weidegang, Ausritte bis zu drei Stunden Fußwegentfernung, Geländewettbewerbe und Notfälle.
Aus Drittländern importierte Pferde müssen binnen 30 Tagen identifiziert und gechipt werden. Zu beachten ist auch, dass der in den USA generell verwendete Chip nicht ISO-konform und daher in Europa nicht gültig ist. Pferdepässe aus anderen EU-Mitgliedstaaten sind natürlich in allen EU-Staaten auf Dauer gültig.

Pass verloren?

Bei mangelhaften Identifizierbarkeit – so wurde z.B. der Pferdepass verlegt oder der Chip kann nicht gelesen werden, kann unter strengen Auflagen und Bedingungen ein Duplikat oder im schlechteren Fall ein Ersatzpass ausgestellt werden, wobei aber das betroffene Tier lebenslang von der Schlachtung zur Fleischgewinnung ausgeschlossen bleibt.

Tod des Pferdes

Nach der Schlachtung, der Euthanasie oder dem natürlichen Tod wird der Chip vom amtlichen Tierarzt (Fleischuntersuchungstierarzt, Amtstierarzt in der TKV) entfernt bzw. vernichtet, das Tier wird aus den Datenbanken ausgetragen und der Pferdepass an die ausstellende Stelle, allenfalls im Wege über die unten angegebene Kontaktstelle, zurückgeschickt.

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